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Er liegt 25 m südöstlich der Waldwegparzelle 2527 , der im Nord­westen auch die Grenze der Zone I bildet.

SCHUTZZONE II:

Die Zone II beginnt 25 m vor Einmündung des Waldweges (Parz. 2527) auf den früheren Grenzweg Parz. Nr. ohne, und verläuft von dort in nordwestlicher Richtung bis zum Waldweg, der die Waldabteilung 6 in nordöstlicher Richtung durch­quert und gegenüber der nordwestlichen Grenze der Grundstücks­parzelle 313/166 den Waldweg Parz. Nr. 362/224 erreicht.

Von hier geh + die Grenzlinie in südlicher Richtung entlang der Waldparzelle 2520 über die Wegeparzelle 2527 in weiterem gera­den Verlauf 140 m in die Waldparzelle 2521. Jetzt im spitzen Winkel in nordwestlicher Richtung zum südlichsten Punkt der Zone I und von hier gradlinig zum Ausgangspunkt zurück.

SCHUTZZONE III:

Die Zone III beginnt an dem Einmündungspunkt des Waldweges in den Grenzweg, der die Waldabteilungen 4 und 5 trennt, und verläuft von hier in nordwestlicher Richtung entlang der Wald­parzelle 2521 bis zum Ende der Parz. 2520.

Von dort fast rechtwinklig in nordöstlicher Richtung entlang der Parz. 2520 über den Weg Parz 363/224 bis zur südöst­lichsten Spitze des Flurstückes 299/165. Die östliche Grenz­linie führt entlang der Wegeparzelle 222 und 264/225 und läuft dann gradlinig durch die Parz. 324/166, 326/166 durch die Wegeparzelle 2527 weiter durch die Waldparzelle 2521 bis zur WaLdschneise, die die Waldabteilungen 4 und 5 trennt, von hier entlang der Waldparzelle 2521 in westlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt.

3. Aufgrund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß ein Lageplan, ein Auszug aus dem Flurbuch- und Eigentü­merverzeichnis, aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben, und ein Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung mit den für die einzelnen Schutzzonen maßgeblichen Verboten und Duldungspflichten während der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführten Behörden zu jedermanns Ein­sichtnahme öffentlich ausliegen.

4.

*

Einwendungen gegen die Festsetzu ng des Wasserschutzge­bietes sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungs­frist bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift - dreifach - zu erheben. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßge­bend.

5. Ein Termin gemäß § 112 LWG zur Verhandlung der frist­gerecht erhobenen Einwendungen und sonstiger Anträge wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.

6. Die Planunterlagen liegen aus

vom 6.1.1975 bis 6.2.1975 einschließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Stadtverwaltung Montabaur.

7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeinde­verwaltung spätestens am 20.2.1975.

In Vertretung: Schulte Beckhausen (Siegel)

Beglaubigt: gez. Machhausen, Reg.-Oberinspektor

Amtl. Bekanntmachung

Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vor­schriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30.3.1933 (RGBl. I S. 180) hat die mit

der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur beauf­tragteMittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Koblenz das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31.12.1972 wie folgt festgestellt:

BESTÄTIGUNGS VERMERK:

Nach Abschluß unserer Prüfung erteilen wir dem Wasserwerk der Stadt Montabaur den folgenden Bestätigungsvermerk: Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unter­lagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresab­schluß den gesetzlichen Vorschriften.

Im übrigen haben auch die wirtschaflichen Verhältnisse des Jahres 1972 wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Montabaur, den 11. Dezember 1974 Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft gez. Dr. E. Brod, Wirtschaftsprüfer

Bücherfreunde - Leseratten

Damit Sie für die Feiertage Bücher tauschen und ausleihen können ist die

Stadtbücherei Montabaur Samstag, den 21.12.1974 und Samstag, den 28.12.1974 von 9 bis 12.20 Uhr geöffnet.

Am Heiligabend , 2. Weihnachtstag und Silvester bleibt die Bücherei natürlich geschlossen.

Im neuen Jahr sind die Öffnungszeiten wie bisher:

Dienstag und Donnerstag von 16 bis 18.30 Uhr Samstag von 9 bis 12.30 Uhr.

Rentenzahlungen für Januar 1975

Bei dem Postamt Montabaur und allen anderen Poststellen des Amtsbereichs werden die Versicherungsrenten am 30. Dezember 1974 zu den üblichen Zahlzeiten ausgezahlt.

Verkehrs- und Verschönerungsverein 1963 Horressen e.V.

Der Verk.- und Verschönerungsverein hat mit viel Mühe und Geld im vergangenen Jahr und in diesem Jahr die Anlage vor dem Friedhof angelegt.

Gewissenlose Elemente haben aus dieser Anlage nach und nach Zierpflanzen im Werte von ca. 100 DM entwendet.

Wir bitten die Bewohner unseres Ortes, insbesondere die Besucher des Friedhofes darauf zu achten, wer sich unbefugt dort aufhält und evtl. Pflanzen herausreißt. Hinweise werden vom Vorstand vertraulich behandelt.

Auf der Ecke Grenzweg Horressen-Elgendorf, gegenüber der Waldschule wurden 2 Naturbänke und Tische installiert.

Der Boden wurde mit Basaltmasse aufgefüllt und planiert. Diese erweiterte Bodenfläche wird neuerdings von Kraftfah­rern , die ihre Kinder zur Schule bringen, genutzt, um ihren Pkw zu wenden. Hierbei wird die aufgefüllte Basaltmasse auf­gerissen. Wir bitten um mehr Rücksichtnahme und das Wen­den mit dem Pkw dort zu unterlassen.

Silvester-Preisfischen

Zum Jahresschluß veranstaltet der Angelsportverein Monta­baur e.V. am Sonntag, dem 29.12.1974 in der Zeit von 10 bis 14 Uhr in der Fischzucht in Niederahr noch einmal ein großes Silvester-Preisfischen auf Forellen, an dem sich jeder­mann beteiligen kann.

Auslosung der Startplätze ab 9 Uhr.

Die Teidie wurden mit Forellen wieder frisch besetzt, dar­unter auch wieder Großforellen bis zu 6 Pfund.

Dem Tag entsprechend wird dieses Mal als erster Preis ein