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Montabaur - 11
ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 127.000 DM
in den Ausgaben auf 127.000 DM
AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf - DM
in den Ausgaben auf ~ DM
festgesetzt.
§ 2
Der Umlagebedarf beträgt 126.400 DM. Er wird nach der anteiligen Schülerzahl auf die verbandsangehörigen Gemeinden verteilt.
(GVB1. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Gemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 wird nach dem Beschluß des Verbandsausschusses vom 28.11.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 ändert den ordentlichen und außerordentlichen Haushaltsplan nicht in seinen Beträgen. Geändert wird der Stellenplan.
§2
Der Umlagebedarf wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
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§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Schulverbandskasse in Anspruch genommen werden sollen, wird auf - DM festgesetzt.
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§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf - DM festgesetzt.
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II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgendem Teil der Haushaltssatzung für das RJ 1974 wird hiermit erteilt:
zum Umlagebedarf mit 126.400 DM.
Montabaur, den 5.12.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 aAz.: 029-210-900 (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt
III.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1.1975
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Rathaus, Zimmer 23,
2. in der Ortsgemeinde Eitelborn montags bis freitags täglich von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters,
3. in der Ortsgemeinde Neuhäusel montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters,
4. in der Ortsgemeinde Simmern montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters,
5. in der Ortsgemeinde Kadenbach montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters und
6. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems während der allgemeinen Dienststunden im Dienstgebäude
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montabaur, den 10.12.1974 Schulverband Augst gez. Mangels, Verbandsvorsitzender
Amtl. Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Rechnungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVBl. S. 417) und den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBl. S. 145), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, den 5.12.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13. 1.1975
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,
2. in der Ortsgemeinde Simmern montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters und
3. in der Ortsgemeinde Neuhäusel montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Simmern, den 11.12.1974
Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel (L.S.) gez. Schneider, Verbandsvorsitzender
Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel
ELTERNBEITRAG
Durch einen Elternbrief wurde auf die Überweisung des Elternbeitrages für die Monate Oktober, November und Dezember 1974 hingewiesen.
Der Beitrag stellt sich monatlich auf 20 DM für das 1. Kind und 15 DM für das 2. Kind.
Für den Monat Oktober wird der volle Beitrag erhoben, da das gesamte Personal bereits zum 1.10.1974 und teilweise früher eingestellt war.
Wir bitten darauf zu achten, daß der Elternbeitrag bis zum 31.12.1974 an die Verbandsgemeinde Montabaur, Konto bei der KSG, Kto.-Nr. 500 017, überwiesen wird (Jahresabschluß). Der Jugendwohlfahrtsausschuß hat inzwischen beschlossen, daß der Elternbeitrag ab 1.1.1975 monatlich 30 DM für das 1. Kind und 22,50 DM für das 2. Kind beträgt.
Während den Feiertagen (v. 23.12. bis 1.1.1975) bleibt der Kindergarten geschlossen.
Beginn am Donnerstag, dem 2.1.1975.

