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Montabaur - 11

ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 127.000 DM

in den Ausgaben auf 127.000 DM

AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf - DM

in den Ausgaben auf ~ DM

festgesetzt.

§ 2

Der Umlagebedarf beträgt 126.400 DM. Er wird nach der antei­ligen Schülerzahl auf die verbandsangehörigen Gemeinden ver­teilt.

(GVB1. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Gemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 wird nach dem Be­schluß des Verbandsausschusses vom 28.11.1974 für das Rech­nungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 ändert den ordentlichen und außerordentlichen Haushaltsplan nicht in seinen Beträgen. Geändert wird der Stellenplan.

§2

Der Umlagebedarf wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

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§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Schulver­bandskasse in Anspruch genommen werden sollen, wird auf - DM festgesetzt.

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§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf - DM festgesetzt.

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II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgendem Teil der Haushaltssatzung für das RJ 1974 wird hiermit erteilt:

zum Umlagebedarf mit 126.400 DM.

Montabaur, den 5.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 aAz.: 029-210-900 (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1.1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur im Rathaus, Zimmer 23,

2. in der Ortsgemeinde Eitelborn montags bis freitags täglich von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürger­meisters,

3. in der Ortsgemeinde Neuhäusel montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters,

4. in der Ortsgemeinde Simmern montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters,

5. in der Ortsgemeinde Kadenbach montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters und

6. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems während der allgemeinen Dienststunden im Dienstgebäude

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montabaur, den 10.12.1974 Schulverband Augst gez. Mangels, Verbandsvorsitzender

Amtl. Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVBl. S. 417) und den §§ 96 ff der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBl. S. 145), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, den 5.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13. 1.1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,

2. in der Ortsgemeinde Simmern montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters und

3. in der Ortsgemeinde Neuhäusel montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Simmern, den 11.12.1974

Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel (L.S.) gez. Schneider, Verbandsvorsitzender

Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel

ELTERNBEITRAG

Durch einen Elternbrief wurde auf die Überweisung des El­ternbeitrages für die Monate Oktober, November und Dezem­ber 1974 hingewiesen.

Der Beitrag stellt sich monatlich auf 20 DM für das 1. Kind und 15 DM für das 2. Kind.

Für den Monat Oktober wird der volle Beitrag erhoben, da das gesamte Personal bereits zum 1.10.1974 und teilweise früher eingestellt war.

Wir bitten darauf zu achten, daß der Elternbeitrag bis zum 31.12.1974 an die Verbandsgemeinde Montabaur, Konto bei der KSG, Kto.-Nr. 500 017, überwiesen wird (Jahresabschluß). Der Jugendwohlfahrtsausschuß hat inzwischen beschlossen, daß der Elternbeitrag ab 1.1.1975 monatlich 30 DM für das 1. Kind und 22,50 DM für das 2. Kind beträgt.

Während den Feiertagen (v. 23.12. bis 1.1.1975) bleibt der Kindergarten geschlossen.

Beginn am Donnerstag, dem 2.1.1975.