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Montabaur - 7

derzeit auf Einladung von Bürgermeister Mangels im Rathaus Montabaur ein. Auch hier ist ein Gang durch die Stadt vorge­sehen. Der CDU-Kreisverband gibt um 18 Uhr im Rittersaal des Montabaurer Schlosses anläßlich des 75. Geburtstages von Herrn Dr. Altmeier und zur Ehrung aller Mitglieder, die länger als 25 Jahre in der CDU sind, einen Empfang.

SPD-Ortsverein Montabaur

Der Ortsverein Montabaur der SPD veranstaltet am Dienstag, dem 19.11.1974 um 19.30 Uhr im Gasthof Faber, Limbur­ger Straße 1, eine Mitgliederversammlung.

Der Landtagsabgeordnete Hans Schweitzer, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport hat es übernommen, einen Bericht zur politischen Lage zu erstatten. Delegierte ucs Ortsvereins berichten über eine Ar­beitstagung mit dem Parteivorsitzenden Willy Brandt.

Freiw. Feuerwehr Montabaur

JAHRESABSCHLUSSÜBUNG - ALARMÜBUNG ln der Zeit vom 15. November 1974 bis 25. November 1974 beabsichtigt die Freiw. Feuerwehr Montabaur mit den Orts­teilen Eigendorf, Eschelbach und Horressen eine Nachtübung abzuhalten.

Die Alarmierung erfolgt mit Hilfe der in den Orten installier­ten Sirenen.

Wir bitten die Einwohner um Verständnis.

Anglerclub Horressen e.V.

SPORTLICHER LEHRGANG

Am Mittwoch, dem 20. November 1974 um 9 Uhr beginnt ein Sportfischer-Lehrgang. Der Lehrgang soll an weiteren drei Nachmittagen (samstags) fortgesetzt werden.

Hierzu laden wir alle Sportfreunde recht herzlich ein. Anmeldungen nimmt Günther Ferdinand, Horressen, Wester- waldstr. 52, Telefon 3998, entgegen.

Totenehrung im Stadtteil Horressen

Am Volkstrauertag findet auf dem Friedhof in Horressen - Ehrenmal für die Toten der zwei Weltkriege - eine Gedenk­feier statt. Durch die Abordnungen des Vereinsringes Horres­sen erfolgt die Kranzniederlegung.

Treffpunkt der Abordnungen und des Fanfarenzuges um 11 Uhr am alten Rathaus.

Es wird um rege Teilnahme der Ortsbevölkerung gebeten.

SG Mons-Tabor

Mit dem kommenden Sonntag beginnt für die 1. Mannschaft der SG eine englische Woche am Sonntag in Simmern, mitt­wochs in Hilgert und sonntags in Ransbach/Baumbach.

Die 2. Mannschaft bestreitet ihr letztes Spiel in der Vorrunde auf eigenem Platz in Holler.

17.11.

14.30 Uhr Simmern I - SG I

12.30 Uhr SG II - Dernbach II in Holler

12.30 Uhr Marienrachdorf II - SG III

20 . 11 .

14.30 Uhr Hilgert I - SG I Jugendspiele:

16.11. 14.30 Uhr Horressen I - SG D-Jugend

16.11. 15.30 Uhr Eisbachtal - SG C-Jugend in Nentershausen Am Sonntag finden keine Jugendspiele statt. A- und Bl be­ginnen wieder am 1.12.1974.

Für die B2 stehen die Rückrundentermine noch nicht fest.

TSV 1904 e.V. Eigendorf

Am Buß- und Bettag - 20. November - ist allen Mitgliedern Ge­

legenheit gegeben mit dem Vorstand zu sprechen und zwar von 10 bis 12 Uhr im Schankraum der Sporthalle. Kritik und Verbesserungsvorschläge werden dort entgegengenommen. Wir hoffen auf zahlreichen Besuch und gute Anregungen. Hinweis:

In unseren 2 Frauengymnastikabteilungen sind noch einige Plätze frei und wir sind gerne bereit Neuanmeldungen anzu­nehmen.

Hinweis der Freiw. Feuerwehr Horressen

Am Mittwoch, dem 20. November 1974 (Buß- und Bettag) veranstaltet die Freiw. Feuerwehr Horressen ihre diesjährige Jahresabschlußübung. Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, daß zu diesem Übungseinsatz die Feuerwehr­leute mit dem Martinshorn alarmiert werden.

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIGENROTH j

Amtliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE HEILIGENROTH

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der Ver- bis kehrsübergabe

Königsberger Breslauer Str. bis Bürgersteige 1.10.1974 Straße Schulstr.

Breslauer Str. Königsberger Str. Bürgersteige 1.10.1974 bis K 50

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öf­fentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi­derspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe­amten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erho­ben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Heiligenroth vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Heiligenroth, 6.11.74 Ortsgemeinde Heiligenroth - gez. Manns, Ortsbürgermeister