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Montabaur - 7
derzeit auf Einladung von Bürgermeister Mangels im Rathaus Montabaur ein. Auch hier ist ein Gang durch die Stadt vorgesehen. Der CDU-Kreisverband gibt um 18 Uhr im Rittersaal des Montabaurer Schlosses anläßlich des 75. Geburtstages von Herrn Dr. Altmeier und zur Ehrung aller Mitglieder, die länger als 25 Jahre in der CDU sind, einen Empfang.
SPD-Ortsverein Montabaur
Der Ortsverein Montabaur der SPD veranstaltet am Dienstag, dem 19.11.1974 um 19.30 Uhr im Gasthof Faber, Limburger Straße 1, eine Mitgliederversammlung.
Der Landtagsabgeordnete Hans Schweitzer, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport hat es übernommen, einen Bericht zur politischen Lage zu erstatten. Delegierte ucs Ortsvereins berichten über eine Arbeitstagung mit dem Parteivorsitzenden Willy Brandt.
Freiw. Feuerwehr Montabaur
JAHRESABSCHLUSSÜBUNG - ALARMÜBUNG ln der Zeit vom 15. November 1974 bis 25. November 1974 beabsichtigt die Freiw. Feuerwehr Montabaur mit den Ortsteilen Eigendorf, Eschelbach und Horressen eine Nachtübung abzuhalten.
Die Alarmierung erfolgt mit Hilfe der in den Orten installierten Sirenen.
Wir bitten die Einwohner um Verständnis.
Anglerclub Horressen e.V.
SPORTLICHER LEHRGANG
Am Mittwoch, dem 20. November 1974 um 9 Uhr beginnt ein Sportfischer-Lehrgang. Der Lehrgang soll an weiteren drei Nachmittagen (samstags) fortgesetzt werden.
Hierzu laden wir alle Sportfreunde recht herzlich ein. Anmeldungen nimmt Günther Ferdinand, Horressen, Wester- waldstr. 52, Telefon 3998, entgegen.
Totenehrung im Stadtteil Horressen
Am Volkstrauertag findet auf dem Friedhof in Horressen - Ehrenmal für die Toten der zwei Weltkriege - eine Gedenkfeier statt. Durch die Abordnungen des Vereinsringes Horressen erfolgt die Kranzniederlegung.
Treffpunkt der Abordnungen und des Fanfarenzuges um 11 Uhr am alten Rathaus.
Es wird um rege Teilnahme der Ortsbevölkerung gebeten.
SG Mons-Tabor
Mit dem kommenden Sonntag beginnt für die 1. Mannschaft der SG eine englische Woche am Sonntag in Simmern, mittwochs in Hilgert und sonntags in Ransbach/Baumbach.
Die 2. Mannschaft bestreitet ihr letztes Spiel in der Vorrunde auf eigenem Platz in Holler.
17.11.
14.30 Uhr Simmern I - SG I
12.30 Uhr SG II - Dernbach II in Holler
12.30 Uhr Marienrachdorf II - SG III
20 . 11 .
14.30 Uhr Hilgert I - SG I Jugendspiele:
16.11. 14.30 Uhr Horressen I - SG D-Jugend
16.11. 15.30 Uhr Eisbachtal - SG C-Jugend in Nentershausen Am Sonntag finden keine Jugendspiele statt. A- und Bl beginnen wieder am 1.12.1974.
Für die B2 stehen die Rückrundentermine noch nicht fest.
TSV 1904 e.V. Eigendorf
Am Buß- und Bettag - 20. November - ist allen Mitgliedern Ge
legenheit gegeben mit dem Vorstand zu sprechen und zwar von 10 bis 12 Uhr im Schankraum der Sporthalle. Kritik und Verbesserungsvorschläge werden dort entgegengenommen. Wir hoffen auf zahlreichen Besuch und gute Anregungen. Hinweis:
In unseren 2 Frauengymnastikabteilungen sind noch einige Plätze frei und wir sind gerne bereit Neuanmeldungen anzunehmen.
Hinweis der Freiw. Feuerwehr Horressen
Am Mittwoch, dem 20. November 1974 (Buß- und Bettag) veranstaltet die Freiw. Feuerwehr Horressen ihre diesjährige Jahresabschlußübung. Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, daß zu diesem Übungseinsatz die Feuerwehrleute mit dem Martinshorn alarmiert werden.
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AHRBACHGEMEINDEN
HEILIGENROTH j
Amtliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE HEILIGENROTH
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der Ver- bis kehrsübergabe
Königsberger Breslauer Str. bis Bürgersteige 1.10.1974 Straße Schulstr.
Breslauer Str. Königsberger Str. Bürgersteige 1.10.1974 bis K 50
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Heiligenroth vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Heiligenroth, 6.11.74 Ortsgemeinde Heiligenroth - gez. Manns, Ortsbürgermeister

