Montabaur - 8
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6. 1960 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heiligenroth vom 18.5.1963 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Königsberger Str. Breslauer Straße bis Bürgersteige Schulstraße
Breslauer Str. Königsberger Str. bis Bürgersteige K 50
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.10.1974.
Heiligenroth, den 6.11.1974
Ortsgemeinde Heiligenroth gez. Manns, Ortsbürgermeister
Freiw. Feuerwehr Heiligenroth
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 23. November 1974 um 20 Uhr in der Gastwirtschaft Westermann statt. Alle Mitglieder sind hierzu herzlichst eingeladen.
Die Jahresabschlußübung findet am Dienstag, dem 19. November 1974 um 18.30 Uhr statt. Wir würden uns freuen, wenn wir alle Aktiven hierzu begrüßen könnten.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhau- sen, Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 25.9.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 694.000 DM in der Ausgabe auf 694.000 DM
außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 443.000 DM in der Ausgabe auf 443.000 DM festgesetzt.
§2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) - Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer ]
a) nach Gewerbeertrag und -kapital- Hebesatz 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme -Hebesatz 500 v.H.
c) Gewerbemindeststeuer jährlich 12 DM
3. Hundesteuer, jährlich I
1. Hund 18 DM, 2. Hund 27 DM, jeder weitere Hund 36 DM
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechia jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekassel Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festgese]
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausl ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, w| auf 94.000 DM festgesetzt. j
Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwenil werden:
Bau einer Turnhalle 94.000 DM
H.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. I
III.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ijiJ der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche I Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für 1 das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt. I
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen) I
1. Grundsteuer I
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) I
Hebesatz 220 v.H. 1
b) für Grundstücke (B) I
Hebesatz 240 v.H. I
2. Gewerbesteuer 1
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H. I
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 500 v.H. I
c) Gewerbemindeststeuer jährlich 12 DM I
II. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung! Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmtI in Höhe von 94.000 DM. 1
Die Genehmigung zu II gilt vorbehaltlich der Genehmigung! rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. || GO. 1
Gleichzeitig wird gern. § 5 der Landesverordnung über die RI steuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) diel Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer von 5001 für das -RJ 1974 erteilt. I
Montabaur, den 7.11.1974 I
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises I
Im Aufträge: gez. Unterschrift I
IV. I
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.11. bis 28.11.1R|
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgel
meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21 und I
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wo!
nung des Ortsbürgermeisters I
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. I
Ruppach-Goldhausen, 8.11.1974 Ortsgemeindeverwaltmi Ruppach-Goldhausen, gez. Luss, Ortsbgm. (Siegel) I

