Montabaur - 8
und
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Neuhäusel, den 4.11.1974
Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel
gez, Hümmerich, Ortsbürgermeister (L.S.)
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 16.10.1974 Die Niederschriften Uber die Gemeinderatssitzung vom 15.8. 1974, 19.8.1974 und 4.9.1974 wurden genehmigt. Ortsbürgermeister Hümmerich wurde vorbehaltlich des späteren Ergebnisses der Prüfung der Jahresrechnung durch das Gemeindeprüfungsamt für das Rechnungsjahr 1972 Entlastung erteilt.
Der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.
Der beantragten Bezuschussung für die Unterabteilung eines Vereines für die Anschaffung von Trikots wurde nicht entsprechen,.
Unter Punkt “Verschiedenes” gab Ortsbürgermeister Hümmerich die am 1.10.1974 in Kraft getretene Arbeitszeitordnung bekannt. Durch den Erlaß dieser Verordnung muß die regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden gleichmäßig auf die Arbeitstage verteilt werden. Ortsbürgermeister Hümmerich trägt weiter vor, daß bei einer strengen Handhabung dieser Bestimmung zu befürchten ist, daß die bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Interesse der arbeitenden Bevölkerung eingerichteten Abendsprechstunden an den Dienstagen künftig von der Aufsichtsbehörde aufgehoben werden können. Der Rat ist nach eingehender Diskussion übereinstimmend der Meinung, daß der hiesigen Bevölkerung, die überwiegend im Raum Koblenz erwerbstätig ist, die Möglichkeit belassen werden muß, ihre Angelegenheiten an einem Wochentag nach den üblichen Dienststunden zu erledigen. Nach Auffassung des Rates kann es der Bevölkerung nicht zugemutet werden, jedesmal Urlaub bei dem Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen, wenn die Verbandsgemeinde aufgesucht werden muß. Der Gemeinderat fordert daher, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung dienstags bis 18.30 Uhr eingerichteten Sprechstunden zu belassen. Er weist darauf hin, daß die bisherige Sprechstundenregelung sich bewährt und großen Anklang bei der Bevölkerung gefunden hat.
Bezugnehmend auf die Anfrage der Augstschule sprach sich der Rat übereinstimmend dafür aus, daß die Ortsgemeinde den Kostenanteil des Schullandaufenthaltes für die Kinder aus Neuhäusel in Höhe von 4 DM pro Tag und Schüler auch im Jahre 1975 übernimmt.
Auf dem Kinderspielplatz “Im Windegut” sollen einige schattenspendende Bäume angepflanzt werden. Ratsmitglied Bretz wird sich mit einem Gartenbaufachmann in Verbindung setzen und klären lassen, welche Baumarten sich für eine Bepflanzung eignen.
Es wird von einem Ratsmitglied vorgetragen, daß sich in letzter Zeit eine Zunahme der Ratten bemerkbar macht. Es soll deshalb eine Bekämpfungsaktion durchgeführt werden.
Wegen der häufig vor der Arztpraxis in der Eitelborner Straße beiderseitig auf der Straße parkenden Fahrzeuge soll eine Halteverbotszone im Bereich der rechten Straßenseite (von Neuhäusel aus gesehen) angeordnet werden.
Es wurde angeregt, daß der Bauausschuß bei einer Ortsbesichtigung die Gehwege überprüfen und feststellen soll, welche Ausbruch- und Schadenstellen, die durch Arbeiten der Post und der KE VAG verursacht wurden, noch nicht ordnungsgemäß beseitigt sind.
St Martinszug in Neuhäusel
Am kommenden-Montag, dem 11.11.1974 findet unser diesjäh
riger St. Martinszug statt. Die Kinder treffen sich mit ihren Fackeln, Lichtern usw. um 18.15 Uhr in der Gartenstraße, Von dort aus führt der Lichterzug zum Martinsfeuer.
St. Martin wird wieder für alle Kinder seine Brezeln mitbrin-j gen. Sie werden am Feuer verteilt.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN
Untersuchung der Kinder, die in der Zeit vom 1.7.69 bii 30.6.70 geboren sind
Eine Untersuchung der Kinder, die in der o.a. Zeil geb:»^ sind, findet am
Dienstag, dem 19.11.1974 vormittags um 8.30 Uhr im neuen Kindergarten statt.
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 2.10.1974
Eine umfangreiche Tagesordnung war abzuwickeln. 1 nsgesatt standen 14 Punkte in der öffentlichen und nichtöffentliche! Sitzung zur Beratung und Beschlußfassung an.
Die Wirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 1975 wurd| vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.
Der Hauungsplan sieht einen Einschlag von insgesamt 355 vor (90 fm Eiche, 165 fm Buche, 50 fm Fichte und 50 fm fer).
Gemäß Kulturplan sollen DM 5.270,00 verausgabt werden, vorwiegend für Kulturpflegearbeiten und Anpflanzungen.
Bei einer Waldbegehung am 29.9.1974 wurden die Wirtscha pläne durch Herrn Landforstmeister Senftleben und Herrn Revierförster Kern ausführlich erläutert.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Ergebnis aus dem Ge meindewald aus den Jahren 1973 und 1974 zur Kenntnis gegeben. Im Forstwirtschaftsjahr 1973 wurde ein Übersehe nicht erzielt, die Einnahmen decken die Ausgaben. Für 197J wird mit einem Überschuß von 1.650 DM gerechnet.
Bei der Waldbegehung wurde gleichzeitig die Überprüfung! Forsteinrichtungswerkes für die Periode vom 1.10,1974 bisl 30.9.1984 erläutert. Für den vorgenannten Zeitraum sollenj jährlich 320 fm mit Rinde eingeschlagen werden. (1963 1973 waren es jährlich 430 fm). Einstimmig wurde derüb^’ah] Prüfung des Forsteinrichtungswerkes zugestimmt.
Zum stellvertretenden Schiedsmann für den SchiedsmannsJ Simmern wurde Herr Arnold Christmann wiedergewählt.
Über 2 neue Ortssatzungen (Erschließungsbeiträge und Aus beitrage) wurde in den nächsten beiden Tagesordnungspun] ten beraten und beschlossen.
Die neue Erschließungsbeitragssatzung sieht vor, daß künfJ der Erschließungsaufwand nach Abzug des Gemeindeantel von 10% (wie bisher) zu 50% nach Grundstücksfläche und! 50% nach Geschoßflächenzahl auf die durch die Erschließt! anlagen erschlossenen Grundstücke verteilt wird. Bishere te die Verteilung hälftig nach Grundstücksfläche und hilf nach. Straßenfront.
Grundstücke an zwei aufeinanderstoßenden Erschließung^ gen (Eckgrundstücke) sind für beide ErschließungsanlagenJ tragspflichtig, wenn sie durch beide Anlagen erschlossen« den und zwar jeweils mit zwei Dritteln, entsprechend derj Verteilung.
Die neue Erschließungssatzung tritt am 1.1.1974 in Kraft! wird erstmals für das Neubaugebiet “Im Altegarten” angej Zukünftig wird die Gemeinde auch Beiträge für den Aus! von Ortsstraßen erheben (Ausbaubeiträge). Der Gemeind! teil am beitragsfähigen Aufwand stellt sich auf 10%. Der| wand wird auf die durch die Erschließungsanlage erschloj nen Grundstücke je zur Hälfte nach der Grundstücksbreilj (Frontmeterlänge) und nach der Grundstücksfläche vertef Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung!

