Einzelbild herunterladen

Montabaur - 7

St. Martin schon am Freitag, den 8.11.1974

Aus organisatorischen Gründen - die Musikkapelle war nur für den 8.11. zu verpflichten - muß schon am Freitag, dem 8.11. der St. Martin seine Brezel verteilen.

Treffpunkt wie alljährlich abends um 18 Uhr am alten Rathaus. Von hier gehts gemeinsam zur Feuerstelle, die an gleicher Stel­le wie im Vorjahr errichtet wird.

Unsere Freiw. Feuerwehrmänner haben sich erfreulicherweise wieder bereiterklärt, für die organisatorische Durchführung Sorge zu tragen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH

Amtl. Bekanntmachung - Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 14.11.1974 um 20 Uhr im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt.

Hierzu lade ich Sie höflich ein.

TAGESORDNUNG:

I, öffentlicher Teil

1. Behandlung von Anträgen auf Zuschüsse:

a) Antrag der Kath. Kapellengemeinde Kadenbach

b) Antrag der TTG Augst

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Gebüh­rensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen

4. Behandlung eines Antrages auf Änderung des Turnunter­richtes bei unserer Grundschule

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 11. Nichtöffentlicher Teil

1. Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes

3. Aufstellung eines Investitionsprogrammes für die Jahre 1975 bis 1978

4. Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen

5. Verschiedens, Bekanntgaben, Anfragen.

gez. Karbach, Ortsbürgermeister

MGV Lyra

Am Samstag, dem 9.11.1974 um 20 Uhr veranstaltet der MGV Lyra im Gasthaus Vinzens Fries seinen diesjährigen Familien­abend. Mit einer schwungvollen Zwei-Mann-Kapelle und vielen Vorträgen sanglicher sowie gesprochener Art, lassen für alle Vereinsmitglieder und deren Familienangehörige einen schönen und unterhaltsamen Abend erwarten.

Ganz besonders möchten wir an dieser Stelle auf den Besuch unserer inaktiven Mitglieder hoffen. Gleichzeitig werden noch einmal alle Aktiven an die dringende Probe am Freitag, dem 8.11. erinnert. Beginn der Probe, pünktlich um 19 Uhr für alle.

In der Hoffnung am Samstag, dem 9.11. alle Mitglieder in bester Laune und Stimmung begrüßen zu dürfen, verbleiben wir mit freundlichen Sängergrüßen.

neuhausel

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel - Verbandsge- meinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9. 1964 (GVB1. S 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinde­

rates vom 4.9.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in der Einnahme auf 649.000 DM in der Ausgabe auf 649.000 DM

AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in der Einnahme auf 185.500 DM in der Ausgabe auf 185.500 DM

festgesetzt.

§2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) - Hebesatz 240sv.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital - Hebesatz 320 v.H.

b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12 DM

3. Hundesteuer, jährlich:

1. Hund 48 DM, 2. Hund 48 DM, jeder weitere Hund 48 DM. §3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festgesetzt.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 120.000 DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für Kanalisationsbauarbeiten verwendet werden.

II.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Für den Gesamtbetrag-der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 120.000 DM.

Die Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern.

§ 91 GO.

Montabaur, den 10. Oktober 1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 a Az.: 029-900(51)

Im Aufträge: gez. Wilhelmi (L'.S.)

IV.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 11.11. bis 19.11.1974 1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,