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Kraft- Der I. Beigeordnete, Herr Reusch, hat den Inhalt beider Ortssatzungen ausführlich erläutert, so daß diese beiden Punkte zügig abgewickelt werden konnten. Einstimmig hat der Ge­meinderat die Satzungen genehmigt.

Pie Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentli­chen Verkehr im NeubaugebietIm Altegarten standen als nächstes auf der Tagesordnung.

Im vorbezeichneten Neubaugebiet wurden in diesem Jahr die TeilerschließungsanlagenKoblenzer Straße (von K 2 bis zur Schloßstraße),Im Altegarten (von Koblenzer Straße bis einschl. Wendehammer und Sackgasse) sowie derFußweg

(vom Wendehammer bis zur Schloßstraße) hergestellt, und zwar Fahrbahn mit Straßenentwässerung.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen so­wie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr wurde der 19,8.1974 festgesetzt.

Der Gemeinderat hatte am 19.8.1974 die neu errichteten Stra­ßen und den Fußweg mit der ausführenden Baufirma und dem Ing. Büro Diewald besichtigt.

Zwecks Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die fertigge- stellten Teilerschließungsanlagen war der Beschluß , der einstim­mig erfolgte, erforderlich. Die Erschließungsbeiträge für das NeubaugebietIm Altegarten sollen in diesem Jahr noch erho­ben werden.

Dem Bepflanzungsplan für den Friedhof, den die Firma Hölzgen erstellt hatte, wurde mit Mehrheit zugestimmt. Die Bepflanzung des Friedhofes wurde inzwischen durch die vorgenannte Firma durchgeführt, womit der I. Bauabschnitt seinen Abschluß findet.

Die Gesamtkosten für den I. BauabschnittUmgestaltung des riedhofes einschließlich Bepflanzung belaufen sich auf 45.000 DM. Da nur 40.000 DM haushaltsmäßig zur Verfügung standen, stimmte der Gemeinderat mit Mehrheit der überplan­mäßigen Ausgabe von 5.000 DM zu. Die Deckung dieser Mehraus­gabe erfolgt aus allgemeinen Deckungsmitteln des Rechnungs-

Das NeubaugebietSchloßstraße, das zur Zeit erschlossen wird, smannsl soll 5 Straßenleuchten erhalten. Die KE VAG hatte im Aufträge des Ortsbürgermeisters einen Beleuchtungsplan erstellt. Vorgese- len ist die Aufstellung von Stahlrohrpeitschenmasten. Die Ko­sten belaufen sich auf 10.101 DM und sind entsprechend des Vertrages mit der Landsiedlung Rheinland-Pfalz über Erschlie­ßungskosten abzurechnen.

künft Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Beleuchtungsplan deantei and erteilte der KE VAG Auftrag zum Anbringen der 5 Leuchten. ;he und

rschließ )ie Errichtung der zentralen Kläranlage und die Verlegung von isherei Ortskanal im alten Ortsbereich (Hauptstr./Siebenbornstr.) wa- :en Gegenstand eines Gesprächs, das beim Wasserwirtschaftsamt itattgefunden hatte. Kreisverwaltung und Verbandsbürgermei- ießung®ter Mangels hatten ebenfalls an diesem Gespräch teilgenommen, anlagen )er Gemeinderat mußte mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, losseni iaß Landesmittel für den Bau der Kläranlage und Verlegung von ;nd derJOrtskanal bisher nicht bewilligt wurden.

be Errichtung dieser Anlage ist für unsere Gemeinde, die sich n den letzten Jahren bevölkerungsmäßig überdurchschnittlich n ange !n twickelt hat, von besonderer Bedeutung. Der Gemeinderat en Aust erklärte daher verbindlich, daß unter der Voraussetzung der

ewilligung von Landesmitteln der Bau der Kläranlage im Jah- e 1976 durchgefuhrt werden soll. Es geht bei dieser Aussage erschlo tevon aus, daß die Verbandsgemeinde nach der Aufgabenübernah- cksbreil ne den Willen des Gemeinderates beachtet. Unter Berücksichti­ge verte S^g des Ausbauzustandes der Kreisstraße 2 und zur Gewährlei­stung ^ n i der Verkehrssicherungspflicht auf den Bürgersteigen sind

beide Verkehrsanlagen kurzfristig auszubauen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Verlegung des Hauptsammlers im Straßenkörper. Für diese Kanalisationsmaßnahme wird die Anerkennung der vorzeitigen Förderungswürdigkeit bean­tragt.

Einstimmig wurde dieser Beschluß gefaßt.

Unter PunktMitteilungen der Verwaltung berichtete der Ortsbürgermeister über folgendes:

1. KINDERGARTENNEUBAU: Der Kindergarten wurde am 9.10.1974 eröffnet. Die Einweihung soll im November stattfinden. Man hofft, bis zu diesem Termin, die Außen­anlagen errichtet zu haben.

Nicht alle 3jährigen Kinder können in diesem Jahr aufge­nommen werden. Die Zahl der Kinder in den Gemeinden Neuhäusel und Simmern beträgt insgesamt 97. Da der Kindergarten mit 3 Gruppenräumen nur 75 Kinder aufneh­men kann, wurde der Stichtag auf 31.12.1970 festgelegt (78 Kinder).

In den kommenden Jahren ist mit einer sinkenden Kinder­zahl zu rechnen, so daß bereits 1976 alle 3 - 5jährigen Kinder aufgenommen werden können.

2. DIENSTVERSAMMLUNG DER ORTSBÜRGERMEI­STER INNERHALB DER VERBANDSGEMEINDE Entsprechend der neuen Gemeindeordnung übernimmt die Verbandsgemeinde zum 1.1.1975 anstelle der Ortsgemein­den folgende Selbstverwaltungsaufgaben:

a) Brandschutz und technische Hilfe,

b) die Wasserversorgung,

c) die Abwässerbeseitigung,

d) den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung, und

e) Grund- und Hauptschulen.

Es handelt sich um solche Anlagen, die auch unsere Ge­meinde betreffen.

3. ABENDSPRECHSTUNDEN BEI DER VERBANDSGE­MEINDEVERWALTUNG

Durch die neue Arbeitszeitverordnung für Rheinland- Pfalz ist die Arbeitszeit ab 1.10.1974 von 40 Stunden, gleichmäßig auf die Arbeitstage in der Woche zu vertei­len.

Um unseren Bürgern die Gelegenheit zu geben, die Ver­bandsgemeindeverwaltung auch nach Feierabend aufzu­suchen, wird gewünscht, daß die Abendsprechstunden an Dienstagen auch künftig beibehalten werden.

Der Ortsbürgermeister wurde beauftagt, diesen Wunsch der Verbandsgemeindeverwaltung vorzutragen.

Zur Information wird noch darauf hingewiesen, daß die Abendsprechstunden, jeden Dienstag bis 18.30 Uhr statt­finden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Vergabe von Baugrundstücken in den NeubaugebietenSchloßstraße undIm Altegarten beraten und beschlossen.

St. Martinszug in Simmern

In diesem Jahr findet der Martinszug am Montag, dem 11.

11.1974 statt. Kinder und Eltern werden gebeten, sich um 19 Uhr an der Grundschule in der Schulstraße aufzustellen. Der Martinszug geht durch die Kurfürstenwiese, Hauptstraße und Schloßstraße zum Feuer Aufm See. v Die Hauseigentümer werden gebeten* ihre Häuser zu illuminie­ren. Nach dem Martinszug werden auf dem Schulhof an alle Kinder Brezeln verteilt.