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Montabaur - 10

EISBACHGEMEINDEN

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Görgeshau- sen/Nentershausen, Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis We­sterwald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 14.12.1967 in Verbindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) und der §§ 96 ff-der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9. 1964 (GVB1. S. 145) wird durch Beschluß der Verbandsver­sammlung vom 21.8.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgen­de Haushaltssatzung erlassen:

nung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Görgeshau- sen und

3. montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr täglich in der Woh­nung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nentershau­sen

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Görgeshausen, den 17. Oktober 1974 WZV Görgeshausen/Nentershausen (L.S.) gez. Herz, Verbandsvorsitzender

Altpapiersammlung in den Gemeinden Görgeshausen, Nentara- hausen und Niedererbach

Am Samstag, dem 26.10.1974 ab 8 Uhr findet in Görgeshau­sen, Nentershausen und Niedererbach wieder eine Altpapier­sammlung statt.

70% des Reinerlöses aus dieser Aktion werden für soziale Zwecke verwandt. 20% des Reinerlöses erhält die einsammeln­de örtliche Jugendgruppe. Die verbleibenden 10% werden für die überörtliche Jugendarbeit verwandt.

Bitte legen Sie Ihr Altpapier am Samstag, dem 26.10.1974 ge­bündelt an den Straßenrand.

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für

das Rechnungsjahr 1974 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 103,000,00 DM

in den Ausgaben auf 103.000,00 DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 135.000,00 DM

in den Ausgaben auf 135.000,00 DM

festgesetzt.

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM fest­gesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 70.000 DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für den Bau des zweiten Tie­fenbrunnens verwandt werden.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBI. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 70.000,00 DM.

Die Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern.

§ 91 GO.

Montabaur, den 9.10.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az.: 029-900 (7)

(L.S.) Im Aufträge: gez. Wilhelmi

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 28.10.1974 bis 6. 11.1974

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,

2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Woh­

GIR0D - KLEINHOLBACH Hinweis!

Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1974/75 Donnerstag, den 7.11.1974 - 10.40 Uhr Die Impflokale verbleiben wie in den Vorjahren.

GIROD

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Girod am 14.10.1974

Der Gemeinderat beschloß einstimmig, folgende Punkte zusätz lieh auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Behandlung der Kanalbaurücklage

2. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung des Schullandheimaufenthaltes im Jahre 1975

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Orts­gemeinde Großholbach auf Übereignung des Anteiles von 4/10 der Ortsgemeinde Girod am Schulgebäude der Ortsge­meinde Großholbach

Die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 9.9.1974 wurde vorgelesen und nach Ergänzung des TO-Punktes 6 genehmigt.

Es wurde der Ausbau eines Weges am Fuß der Abteilungen 20 und 70 des Gemeindewaldes Girod vorbehaltlich des Aus­baues des Waldweges der Ortsgemeinde Großholbach beschlos­sen.

Der Gemeinderat beschloß, folgende Maßnahmen in das Inve­stition sprogramm für die Rechnungsjahre 1975 - 1978 aufzu­nehmen:

1. Kindergartenbau

2. Bau eines Schulsportplatzes

3. Neueinrichtung einer Schutzhütte an der Haltestelle der Deutschen Bundesbahn

4. Errichtung einer Schutzhütte für die Schulkinder des Orts­teiles Kleinholbach

5. Straßenbau (Ausbau von Bürgersteigen und Friedhofsweg)

6. Strukturverbesserungen

Bezüglich der Ausweisung von Landschaftspflegebereichen wur­de beschlossen: Folgende Bereiche sollen als Landschaftspfle- i gebereiche ausgewiesen werden.

1. Gemarkung Girod:

von der Gemarkungsgrenze zu Steinefrenz beiderseitig ent ' lang des Eisbaches bis zur Autobahn.

2. in der Gemarkung des Ortsteiles Kleinholbach: I

Ebenfalls beiderseitig des Eisbaches unter Einbeziehung d e! | Kappesfeldes und der Sommerheide. I