Montabaur - 9
Bürgerverein Dies/ Galbachtal
Aufgrund der Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Gak- kenbach im Amtsblatt Nr. 38 mit verallgemeinernden und nicht der Wahrheit entsprechenden Vorhaltungen, haben sich die Einwohner von Dies in einer stark besuchten Versammlung beschäftigt und einstimmig, die auf solche Art erteilte öffentliche Rüge, schärfstens zurückgewiesen.
Auf Antrag der Anwesenden wurde einstimmig die Gründung eines Bürgervereins beschlossen.
Der Bürgerverein Dies wurde am 12. Oktober 1974 gegründet und soll die Dorfgemeinschaft fördern, heimatliches Brauchtum pflegen, für die Ortsverschönerung sorgen und die mannigfaltigen Wünsche und Interessen der Bürger nach innen und außen vertreten.
Die erste öffentliche Veranstaltung des Bürgervereins soll als “Martinsfest” gehalten werden. Am 9. November findet ein Fackelzug mit Prämierung der originellsten und schönsten Fackeln statt. Anschließend ist im Hotel “Tannenhof” Bürgerball bei Gänsebraten und Wildspezialitäten. Nach dem Kirchgang am Sonntag dem 10. November sind alle Bürger und Gäste zum Frühschoppen eingeladen, gez. Berg, Vorsitzender
HORBACH
Amtl. Bekanntmachung
AUFBRUCH VON GEMEINDESTRASSEN ZWECKS VERLEGUNG VON VERSORGUNGSLEITUNGEN Die Gemeindeverwaltung teilt mit, daß die für die Verlegung von Versorgungsleitungen (z.B. Kanalisationshausanschlüsse etc.) erforderlich werdenden Aufbrüche von Gemeindestraßen nur noch bei VORHERIGEM Abschluß eines Gestattungsvertrages mit der Orts- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unter Beachtung der erteilten Auflagen gestattet werden. Bei Kreis- bzw. Landesstraßen ist die erforderliche Genehmigung beim Straßenbauamt in Diez, Straßenmeisterei Montabaur, 543 Montabaur, Hohe Straße, einzuholen. Dies ist erforderlich geworden, da immer wieder festgestellt wird, daß Bürger sich nicht an die vom Ortsbürgermeister mündlich erteilten Auflagen halten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Von seiten der Ortsgemeindeverwaltung wird bedauert, daß das bisherige großzügige Verfahren durch diese Verfahrensart ersetzt werden muß. Vertragsformulare sind bei der Ortsgemeindeverwaltung erhältlich. Es ist zu beachten, daß bei Neubauvorhaben ein Gestattungsvertrag bei Einleitung des Genehmigungsverfahrens abzuschließen ist.
ÜBERPRÜFUNG DER VERSORGUNGSLEITUNGSHAUSANSCHLÜSSE IN BEZUG AUE DIE GRABENVERFÜLLUNG Die Gemeindeverwaltung fordert hiermit alle Hauseigentümer auf, die ab dem 1.7.1973 im Bereich von Gemeindestraßen eine Kanalisations- oder Wasserhausanschlußleitung verlegt haben, zu prüfen, ob sie nachfolgend aufgeführten Bestimmungen nachgekommen sind:
Der Betreiber der Hausanschlußleitung ist verpflichtet:
1. den gesamten Grabenaushub im Bereich des Gemeindeeigentums/befestigte Fahrbahn auf eine von ihm zu stellende Aussatzkippe (z.Zt. ist die gemeindeeigene Kippe (Koppel) für Aushub noch frei) abzufahren und einzuebnen.
2. Der Graben ist im Bereich des Gemeindeeigentums/Fahrbahn mit Basaltsplitt 0/32 mm oder gleichwertigem Material zu verfüllen und lageweise zu verdichten.
3. Die Oberfläche des Grabens ist der Art der vorhandenen Fahrbahndecke anzupassen.
4. Spätere Setzungen werden auf Kosten des Betreibers der Anlage verfüllt bzw. angeglichen.
5. Unfälle, die auf den Straßenaufbruch bzw. dessen mangelhafte Sicherung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des
Verursachers des Straßenaufbruchs.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, daß zur Zeit im hiesigen Raum eine Straßenbaufirma tätig ist. Sollten die Betreiber von vorgen. Versorgungsleitungen o.a. Auflagen nicht nachgekommen sein, werden sie dringend gebeten, die Auflagen umgehend zu erfüllen.
Von seiten der Gemeindeverwaltung bzw. dem Verbandsgeme debauamt wird in Kürze eine Überprüfung erfolgen. In bezug auf vorgenannte Auflagen festgestellte Mängel werden dann auf Kosten der Betreiber durch eine von der Ortsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde beauftragte Firma beseitigt.
Wir bitten um Beachtung.
DIENSTZEITEN DER ORTSGEMEINDEVERWALTUNG Die Dienstzeiten der Ortsgemeindeverwaltung des Ortsbürgermeisters werden ab 1. November 1974 wie folgt festgelegt:
donnerstags von 19 bis 20 Uhr In dringenden Fällen auch
samstags von 10 bis 12 Uhr.
in den Räumen der Ortsgemeindeverwaltung Horbach, Hauptstraße 42 (ehemaliges Schulgebäude). Wir bitten um Beachtung.
Verloren • Gefunden
Auf dem Bürgermeisteramt wurde ein Fußballer-Trikot abgegeben. Der Verlierer kann dies gegen entsprechenden Nachweis abholen.
Einwohner-Statistik
BESTAND: I. WOHNSITZ II.WOHNSITZ EINWOH
NERZAE
August 1974 471 29 500
Zugang September 74 1 3 504
Abgang September 74 3 - 501
Bei den Zugängen sind keine Geburten enthalten. Bei den Abgängen sind keine Sterbefälle enthalten.
Streupflicht
Von der Gemeindeverwaltung wird in Anbetracht der gelegentlich schon jetzt auftretenden Straßenglätte auf die allgemeine Streupflicht hingewiesen.
Straßenreinigung
Die Gemeindeverwaltung erinnert in Anbetracht des jetzt verstärkt einsetzenden Blätterfalls an die bestehende Straßenreinigungspflicht.
Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden"
Die Gemeindeverwaltung teüt zur allgemeinen Kenntnis mit, daß die Ortsgemeinde Horbach für die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb als Siegprämie vom Westerwaldkreis 250 DV und von der Bezirksregierung Koblenz 400 DM erhalten hat. Die Prämien werden zur Abdeckung der finanziellen Aufwendungen aus Anlaß des vorgen. Wettbewerbs verwandt, gez. Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN
Hinweis!
Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1974/75 Freitag, den 8.11.1974 - 16.15 Uhr Die Impflokale verbleiben wie in den Vorjahren.
INSERIEREN BRINGT GEWINN I

