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Montabaur - 9

Bürgerverein Dies/ Galbachtal

Aufgrund der Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Gak- kenbach im Amtsblatt Nr. 38 mit verallgemeinernden und nicht der Wahrheit entsprechenden Vorhaltungen, haben sich die Einwohner von Dies in einer stark besuchten Ver­sammlung beschäftigt und einstimmig, die auf solche Art erteil­te öffentliche Rüge, schärfstens zurückgewiesen.

Auf Antrag der Anwesenden wurde einstimmig die Gründung eines Bürgervereins beschlossen.

Der Bürgerverein Dies wurde am 12. Oktober 1974 gegründet und soll die Dorfgemeinschaft fördern, heimatliches Brauch­tum pflegen, für die Ortsverschönerung sorgen und die mannig­faltigen Wünsche und Interessen der Bürger nach innen und außen vertreten.

Die erste öffentliche Veranstaltung des Bürgervereins soll als Martinsfest gehalten werden. Am 9. November findet ein Fackelzug mit Prämierung der originellsten und schönsten Fackeln statt. Anschließend ist im HotelTannenhof Bürger­ball bei Gänsebraten und Wildspezialitäten. Nach dem Kirch­gang am Sonntag dem 10. November sind alle Bürger und Gäste zum Frühschoppen eingeladen, gez. Berg, Vorsitzender

HORBACH

Amtl. Bekanntmachung

AUFBRUCH VON GEMEINDESTRASSEN ZWECKS VERLE­GUNG VON VERSORGUNGSLEITUNGEN Die Gemeindeverwaltung teilt mit, daß die für die Verlegung von Versorgungsleitungen (z.B. Kanalisationshausanschlüsse etc.) erforderlich werdenden Aufbrüche von Gemeindestraßen nur noch bei VORHERIGEM Abschluß eines Gestattungsver­trages mit der Orts- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unter Beachtung der erteilten Auflagen gestattet werden. Bei Kreis- bzw. Landesstraßen ist die erforderliche Genehmigung beim Straßenbauamt in Diez, Straßenmeisterei Montabaur, 543 Mon­tabaur, Hohe Straße, einzuholen. Dies ist erforderlich gewor­den, da immer wieder festgestellt wird, daß Bürger sich nicht an die vom Ortsbürgermeister mündlich erteilten Auflagen halten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeldverfahren geahn­det. Von seiten der Ortsgemeindeverwaltung wird bedauert, daß das bisherige großzügige Verfahren durch diese Verfahrensart ersetzt werden muß. Vertragsformulare sind bei der Ortsgemein­deverwaltung erhältlich. Es ist zu beachten, daß bei Neubauvor­haben ein Gestattungsvertrag bei Einleitung des Genehmigungs­verfahrens abzuschließen ist.

ÜBERPRÜFUNG DER VERSORGUNGSLEITUNGSHAUSAN­SCHLÜSSE IN BEZUG AUE DIE GRABENVERFÜLLUNG Die Gemeindeverwaltung fordert hiermit alle Hauseigentümer auf, die ab dem 1.7.1973 im Bereich von Gemeindestraßen eine Kanalisations- oder Wasserhausanschlußleitung verlegt haben, zu prüfen, ob sie nachfolgend aufgeführten Bestimmungen nach­gekommen sind:

Der Betreiber der Hausanschlußleitung ist verpflichtet:

1. den gesamten Grabenaushub im Bereich des Gemeindeeigen­tums/befestigte Fahrbahn auf eine von ihm zu stellende Aussatzkippe (z.Zt. ist die gemeindeeigene Kippe (Koppel) für Aushub noch frei) abzufahren und einzuebnen.

2. Der Graben ist im Bereich des Gemeindeeigentums/Fahr­bahn mit Basaltsplitt 0/32 mm oder gleichwertigem Mate­rial zu verfüllen und lageweise zu verdichten.

3. Die Oberfläche des Grabens ist der Art der vorhandenen Fahrbahndecke anzupassen.

4. Spätere Setzungen werden auf Kosten des Betreibers der Anlage verfüllt bzw. angeglichen.

5. Unfälle, die auf den Straßenaufbruch bzw. dessen mangel­hafte Sicherung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des

Verursachers des Straßenaufbruchs.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, daß zur Zeit im hiesigen Raum eine Straßenbaufirma tätig ist. Sollten die Be­treiber von vorgen. Versorgungsleitungen o.a. Auflagen nicht nachgekommen sein, werden sie dringend gebeten, die Aufla­gen umgehend zu erfüllen.

Von seiten der Gemeindeverwaltung bzw. dem Verbandsgeme debauamt wird in Kürze eine Überprüfung erfolgen. In bezug auf vorgenannte Auflagen festgestellte Mängel werden dann auf Kosten der Betreiber durch eine von der Ortsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde beauftragte Firma beseitigt.

Wir bitten um Beachtung.

DIENSTZEITEN DER ORTSGEMEINDEVERWALTUNG Die Dienstzeiten der Ortsgemeindeverwaltung des Ortsbür­germeisters werden ab 1. November 1974 wie folgt festge­legt:

donnerstags von 19 bis 20 Uhr In dringenden Fällen auch

samstags von 10 bis 12 Uhr.

in den Räumen der Ortsgemeindeverwaltung Horbach, Haupt­straße 42 (ehemaliges Schulgebäude). Wir bitten um Beach­tung.

Verloren Gefunden

Auf dem Bürgermeisteramt wurde ein Fußballer-Trikot abge­geben. Der Verlierer kann dies gegen entsprechenden Nach­weis abholen.

Einwohner-Statistik

BESTAND: I. WOHNSITZ II.WOHNSITZ EINWOH

NERZAE

August 1974 471 29 500

Zugang September 74 1 3 504

Abgang September 74 3 - 501

Bei den Zugängen sind keine Geburten enthalten. Bei den Ab­gängen sind keine Sterbefälle enthalten.

Streupflicht

Von der Gemeindeverwaltung wird in Anbetracht der gele­gentlich schon jetzt auftretenden Straßenglätte auf die allge­meine Streupflicht hingewiesen.

Straßenreinigung

Die Gemeindeverwaltung erinnert in Anbetracht des jetzt ver­stärkt einsetzenden Blätterfalls an die bestehende Straßenrei­nigungspflicht.

Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden"

Die Gemeindeverwaltung teüt zur allgemeinen Kenntnis mit, daß die Ortsgemeinde Horbach für die Teilnahme am diesjäh­rigen Wettbewerb als Siegprämie vom Westerwaldkreis 250 DV und von der Bezirksregierung Koblenz 400 DM erhalten hat. Die Prämien werden zur Abdeckung der finanziellen Aufwen­dungen aus Anlaß des vorgen. Wettbewerbs verwandt, gez. Meuer, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN

Hinweis!

Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1974/75 Freitag, den 8.11.1974 - 16.15 Uhr Die Impflokale verbleiben wie in den Vorjahren.

INSERIEREN BRINGT GEWINN I