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Montabaur - 4 -

6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführten Behörden zu je­dermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7. erwähnten Behör­den schriftlich in DREI Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, und zwar spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für die Plan­unterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähn­ten Behörden maßgebend.

5. Wer innerhalb der angegebenen Erist keine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwendungen.

Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unterneh­mens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der beantragten Entscheidung Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadenersatz ge­richtet sind, nicht mehr erheben. Schadenersatzansprüche wegen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch nicht aus­geschlossen. Nachteilige Wirkungen, die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch NACHTRÄG­LICH im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Be­troffenen geltend gemacht werden.

Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entschei­dung nicht ausgeschlossen.

Termin gemäß § 112 LWG zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erfor­derlichenfalls gesondert festgesetzt.

6. Die Planunterlagen liegen aus

vom 14.10.1974 bis 14.11.1974 einschließlich bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gel- bachstr. 9, Zimmer 7.

7. Einwendungen müssen eingehen bei der Kreisverwaltung in Montabaur spätestens am 28.11.1974

Im Auftrag Schier

(Siegel) Beglaubigt gez.Machhausen,Reg.-Oberinspektor

Die Verwaltung informiert

Hallen und Freibad der Stadt Montabaur

Nach Beendigung der Ereibadsaison 1974 gibt die Verwaltung nachstehend nochmals den jetzt gültigen Badezeitenplan vom 21. Sept. 1974 bekannt:

Badezeitenplan - Hallenbad Montabaur - gültig ab 21.9.74 Montag

vormittags geschlossen 14.00 - 16.00 Uhr Frauenbad 16.00- 19.00 Uhr Schwimmunterricht 19.00 - 20.30 Uhr Bundeswehr Dienstag

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr

9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen

13.00 - 21.30 Uhr Familienbad

Mittwoch

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr

9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen

13.00 - 20.00 Uhr Familienbad

20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad

Donnerstag

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr

9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen

13.00 - 20.00 Uhr Familienbad

20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)

Freitag

7.00 - 9,00 Uhr Bundeswehr

9.00- 13.00 Uhr Familienbad und Schulen

13.00- 18.30 Uhr Eamilienbad

18.30 - 20.00 Uhr Vereinsbad (TuS MT)

20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (DLRG)

Samstag

7.00 - 12.00 Uhr Eamilienbad und Schulen 12.00 - 19.00 Uhr Eamilienbad 19.00- 20.00 Uhr Vereinsbad (TSG)

Sonntag

8.00 - 13.00 Uhr Eamilienbad

In der Wintersaison 74/75 gilt wieder die festgelegte Badezeit von 1 1/2 Stunden (einschließlich Umkleiden)

Grippe-Schutzimpfung 1974

Letzte Chance

Die AOK Montabaur gibt bekannt, daß auf allgemeinen WunsJ die letzte Gelegenheit besteht, sich durch Impfung gegen Gripl pe zu schützen.

E'olgende Impftermine können noch wahrgenommen werden:! 17.10.74

16.00 bis 16.30 Uhr Montabaur, Vertrauensärztliche Dienst­stelle, Tiergartenstraße 5 Schützen Sie sich vor Grippe,

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Bei der Kreismusikschule des Westerwaldkreises werden ab März/April 1975 mehrere nebenamtliche Lehrkräfte eingestell

Wir suchen:

Musiklehrer, Musikerzieher, Kirchenmusiker, pädagogisch befähigte Orchesterleiter und Chorleiter, die an einer Mitarbeit an der Kreismusikschule interessiert sind,

Vergütung nach näherer Vereinbarung.

Bewerbungen erbitten wir an die

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Personalreferat - in 5430 Montabaur

Beim Standesamt beurkundet

Personenstandsmeldungen für die Zeit vom 30.9. - 8.10.74 GEBURTEN:

Köllig, Carsten, Montabaur, Taunusstr. 1 Wagner, Heiko, Montabaur, Bahnhofstr. 20 Weber, Marcus, Montabaur, Odenwaldstr.

Raufer, Daniel Laurent, Montab. Stadtt.Horressen,Herrenhahj Oellig, Alexander Martin, Montabaur, Stadtteil Eigendorf. Baumbacherstr. 39

Schäfer, Pia, Boden, Moschheimer Str. 18 Saal, Markus, Heiligenroth, Schlatweg 8 Schneider, Silke Edith, Heiligenroth, Bergstr. 5 Quercia, Edmund Mario, Holler, Hauptstr. 21 Nursen, Atay, Simmern, Hauptstr. 83 Speier, Thorsten, Stahlhofen, Kirchstr. 8

STERBEFÄLLE:

Klekottka Marie, geb. Piotrowski, Montabaur, Elgendorfersti| geb. 22.6.1896

Heinrich Robert, geb. 5.3.1910, Montabaur, Kirchstr. 51 Kamp, Edgar August geb. 4.12.1921, Montabaur, Elisabethej str. 1 7

Launspach, Maria Ottilia geb. Zimmermann, geb. 5.5.1893, Montabaur, Kirchstr. 1 Keller geb. Wirth, Sibylla Margareta geb. 13.6.1893, Montab| Taunusstr. 21

Oellig, Alexander Martin,Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Baumbacherstr. 39 (Fortsetzung Seite 6)

Eratu