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Montabaur - 10

Io

Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung

1. Öffentliche Sitzung:

2 .

Genehmigung des Kanalisationsvertrages vom 1,7.1974 zwischen der Landesstraßenverwaltung Rheinland-Pfalz und der Ortsgemeinde Gackenbach über die Unterhaltung einer Kanalanlage im Bereich der L 326.

Anerkennung des Kostenvoranschlages über den Ausbau der Ortsdurchfahrt - K 73 - in Gackenbach - Unterdorf - und Unterrichtung über den Umfang dieser Baumaßnahme. Beschluß über die Vergabe der Straßenbauarbeiten im Be­reich der K 73 und L 326 - Herstellung der Bürgersteige - entsprechend den vom Straßenbauamt Diez eingeholten Angebotsunterlagen. (Sollten diese Unterlagen bis zum Sit­zungstermin nicht vorliegen, muß dieser Tagesordnungs­punkt abgesetzt werden.)

Beratung und Beschlußfassung über die vorgebrachten Be­denken und Anregungen der Träger Öffentlicher Belange sowie Beschlußfassung über die Offenlage des Bebauungs­planesHinter der Ölmühle im Ortsteil Dies.

5. Beratung und Beschlußfassung des Nachtragshaushaltspla­nes 1974 über die Finanzierung des Ausbaues des Neubau­gebietesHinter der Ölmühle im Ortsteil Dies.

6 . Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.6.1974

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beschluß über ein Vorkaufsrecht.

gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

4.

Parkwärterdienst am 11.8.1974

Vormittags: Josef Labonte.

Nachmittags: Hermann Weidenfeller und Kurt Henkes.

In der Woche vom 4. bis 10.8.1974 ist Ortsbürgermeister Weidenfeller verreist. Die Sprechstunde am Freitag, den 9.8. 1974 nimmt der I. Beigeordnete Haberstock wahr.

HORBACH

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach - Verbandsge­meinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsge­meinderates vom 10.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 300.000 DM in der Ausgabe auf 300.000 DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 80.000 DM in der Ausgabe auf 80.000 DM festgesetzt.

§2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die

für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer

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a) für land-und forstwirtschaftliche fff 11 '

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H. K,

Hebesatz 240 v.R I 5 .U

b) für Grundstücke (B) 2. Gewerbesteuer

3. Hundesteuer

jährlich:

1. Hund 18 DM, 2 . Hund 36 DM, jeder weitere Hund 72 DM.

§3

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung vori gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt! wird auf 30.000 DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke vej werden:

Straßenbaumaßnahmen 30.000 DM

II.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft,

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-I der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erfordernd Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzun* das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitun* Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestif sind, in Höhe von 30.000 DM.

Die Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung^ rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gej GO.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.-029-900 (34)

Montabaur, den 26. Juli 1974 In Vertretung:

(L.S.) gez. Hanuschke, Regierungsrat z.A.

IV.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12 . 8 . bis 21 . 8 .

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verban meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimnj und

2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr-in 1 Wohnung des Ortsbürgermeisters -

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Horbach, den 6.8.1974

Ortsgemeindeverwaltung Horbach gez. Meuer, Ortsbürgermeister (L.S.)

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a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v «der

b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12 DM

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Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden RI nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Geml kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf- DM festgesetzt.

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Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde vom 24.7.1974

Der Gemeinderat hat aufgrund des

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