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100.000 DM 90.000 DM 40.000 DM

ontabaur *

Irden-

dJenbeumaßnahmen .baumaßnahmen isservcrsorgungsmalAnahmcn

II.

; Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

III.

LhMIGUNG DHR HAUSHALTSSATZUNG: nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in 6 Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge- hmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Lhnungsjahr 1974 wird hiermit erteÜt:

Irden Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt i n Höhe von 230.000 DM.

Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechts- rksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. § 91 GO Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-900 (39) mtabaur, den 29. Juli 1974 (L.S.)gez. Hanuschke, Regierungsrat z.A.

IV.

>r Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.8. bis 21.8.1974 während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemein­verwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23

d

montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung sOrtsbürgermeisters jedermanns Einsicht öffentlich aus. idenbach, den 5. August 1974 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (L.S.) gez. Karbach, Ortsbürgermeister

MUSEL tl. Bekanntmachung

ie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, m 15. August 1974 um 20 Uhr im Sitzungsraum der Gemein­verwaltung statt, erzu lade ich Sie höflich ein. igesordnung

öffentliche Sitzung:

Genehmigung der Niederschriften zu den Sitzungen vom 29.5. und 6.6.1974

Zuschuß zu den Personalkosten des Kindergartens in Arz­bach

Reparatur der Dacheindeckung der Baracke am Sportplatz Zuschüsse zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten

fehlerhafte Schachtabdeckungen (Kanalisation) in der

Hauptstraße

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung:

Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstücks, gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

mmern

%iel auf dem Gemeindeplatz am Schulhof verboten

lW ird darauf hingewiesen, daß Sport und Spiele auf der Fahr­en und den Seitenstreifen nur auf den dafür zugelassenen Stra- -n erlaubt sind (Zusatzschild Spielstraße hinter Verkehrszei- len Gefahrenstelle oderVerbot für Fahrzeuge aller Art.)

Während bisher nur das Kinderspielen auf den Fahrbahnen verboten war, ist jetzt das Spielen überhaupt untersagt, nach der neuen StVO.

Gleichzeitig macht die Gemeinde Simmern darauf aufmerk­sam, daß das Ballspielen auf dem Gemeindeplatz am Schulhof nicht erlaubt ist. Durch Ballspielen wurde in letzter Zeit die Omnibus-Wartehalle so stark beschädigt, daß eine Reparatur erforderlich ist. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca.

1.000 DM.

Wir möchten alle Erziehungsberechtigten (Eltern) darauf hin- weisen, daß das Spielen auf dem Gemeindeplatz und auf öffentlichen Straßen verboten ist, außerdem besteht durch das Spielen eine Gefahr für den fließenden Verkehr sowie für die Kinder selbst.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Verkehrshindernisse

Es ist verboten die Straßen zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen , wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wer den kann (§ 32 StVO).

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die auf ihrem Bürger­steig bzw. Teil der Fahrbahn ihre Baumaterialien lagern, diese zu beseitigen oder so zu lagern, daß keine Verschmutzung oder Behinderung des Gehsteiges oder der Fahrbahn eintritt. Haupt­sächlich bei Regen fließen erhebliche Mengen von Sand durch diese Ablagerungen in die Kanalschächte und verstopfen diese . In nächster Zeit werden Kontrollen durchgeführt ob Baumate­rialien so gelagert sind, daß sie keine Störungen im öffentlichen Verkehr hervorrufen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

BUCHFINKENLAND

Amtl. Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweck verbandes Buchfinkenland findet am Mittwoch, dem 14. Au­gust 1974 um 20 Uhr in der Gastwirtschaft März in Hübingen statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

f

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den An­schluß an die öffentliche Wasserleitung

2. Prüfung der Jahresrechung der Rechnungsjahre 1970 und 1971 - Aufhebung des Beschlusses vom 8. Mai 1974 -

3. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Antrag eines Anschlußnehmers auf Anschlußkostenteilung gez. Noll, Verbandsvorsitzender

GACKENBACH Amtl. Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 16.8.1974 um 20 Uhr im Gasthaus Berg in Gackenbach statt.