Montabaur - 6
Für den gemeindeeigenen Friedhof soll ein Rasenmäher zum Preis von ca. 400 DM erworben werden.
Für den Ausbau der Bürgersteige entlang der B 255 und L 300 soll für die an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke eine Vorauszahlung in Höhe von 1.000 DM erhoben werden.
Dieser Betrag kann in zwei Raten gezahlt werden.
Einer Erhöhung des Wassergeldes wurde vorerst nicht zugestimmt. Die Kanalgebühren werden ab 1.10.1974 auf 0,80 DM pro cbm verbrauchtem Frischwasser festgesetzt.
Der Gemeinderat hat der vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zugestimmt. Durch die derzeitige schulische Situation in den beiden Ortsgemeinden, die dadurch gekennzeichnet ist, daß in den beiden vorhandenen Schulgebäuden die Kinder beider Ortsgemeinden zusammen unterrichtet werden, ist der Abschluß einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung nach dem Grund-, Haupt- und Sonderschulgesetz erforderlich, um die verwaltungsmäßige Abwicklung der Kostenverteilung zu erleichtern. Die Schule trägt die Bezeichnung
“Volksschule Ruppach-Goldhausen”.
Sitz der Schule ist Ruppach-Goldhausen. In dieser öffentlich- rechtlichen Vereinbarung verpflichten sich die Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen und Boden, die schon vorhandenen Schulgebäude für die Unterrichtung der Schulkinder beider Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen. Im Schulgebäude Ruppach- Goldhausen werden sieben Klassen und im Schulgebäude Boden werden zwei Klassen unterrichtet. Die sächlichen Kosten des Schulbetriebes werden jährlich entsprechend den Schülerzahlen auf die beteiligten Ortsgemeinden gern dem GHSSchG umgelegt.
HEILIGENR0TH Amtl. Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth - Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. 12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den § § 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 30.5.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 1.355.000 DM in der Ausgabe auf 1.355.000 DM
außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 150.000 DM in der Ausgabe auf 150.000 DM festgesetzt.
§2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) nach der Lohnsumme
3. Hundesteuer
Hebesatz 300 v.H. Hebesatz 300 v.H.
jährlich:
1. Hund 18 DM, 2. Hund 27 DM, jeder weitere Hund aeJ
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden U nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gerne] kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf-J festgesetzt.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von I Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestiml sind, wird auf - DM festgesetzt.
II.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gesehen (keine Bedenken)!
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-900(27)
Montabaur, den 25.7.1974 In Vertretung:
L.S. gez. Simon, Regierungsrat z.A.
IV.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.8. bis 21.8.1 1- während der allgemeinen Dienststunden der VerbanJ deverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23| und
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr int des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Heiligenroth, den 6.8.1974
Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth gez. Manns, Ortsbürgermeister (L.S.)
Amtl. Bekanntmachung Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donl dem 15. August 1974 um 20 Uhr im Sitzungsraum derj meinde statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:
1. Beschlußfassung der Änderung des Bebauungsplanej der Kuh” gern. § 11 BBauG als Satzung
2. Zuschuß für Jugendfreizeiten, Jugendlager, Jugendf| und Studienfahrten
3. Beschluß über eine Vereinbarung mit dem LandkreJ sterwald über die Mitbenutzung des kreiseigenen der Rheinstr.
4. Beschluß über eine Vereinbarung über die Benutzua Verstärkers für die Lautsprecheranlage der Friedlwj
5. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beschluß über den Erwerb eines Geländestreifensva Deutschen Bundespost
2. Beratung und Beschlußfassung sowie Vergabe derd zum Ausbau eines Feldweges im “Niederfeld 2.(|
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