ontabaur- 5
I Ri Jugend der SG Mons-Tabor bestreitet am Mittwoch, ■ ie ]974 um 18 Uhr ein Freundschaftsspiel in Nieder- 1 ’l Abfahrt 17 Uhr ab Montabaur, Peterstorstraße.
Licht aus der konstituierenden Sitzung der Verbandsversamm- L des Wasserzweckverbandes Ruppach-Goldhausen vom 19.7.
874
iiB eginn der Sitzung wurden die gewählten Mitglieder der Ver- Indsversammlung vom Verbandsvorsitzenden durch Handschlag [rpflichtet. Der Verbandsvorsitzende wurde durch seinen Ver- L r Herrn Ortsbürgermeister Luss, verpflichtet.
L Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden wurde monatlich 350 DM festgesetzt. Die pauschalierte Lohn- und Irchensteuer wird vom Wasserzweckverband getragen. jerrHans Schaaf wurde für die Dauer der Wahlperiode des am |3 1974 gewählten Gemeinderates zum Verbandsvorsitzenden ledergewählt. Herr Schaaf nahm die Wahl an und erhielt durch ksbürgermeister Luss die Frncnnungsurkunde.
Ine Erhöhung des Wassergeldes auf 1,20 DM pro cbm wurde ab-
hnt.
(erHaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Rechnungs- jhr 1974 wurde unter Berücksichtigung der vorgenommenen Meningen in der vorgelegten Form zugestimmt. Das Haushalts- llumen beträgt im ordentlichen Teil 244.100 DM und im au- Irordentlichen Teil 55.650 DM. Die wesentliche Finnahmequelle [sordentlichen Haushalts ist der Frlös aus Wasserlieferungen, naußerordentlichen Haushalt erfolgt die Bereitstellung von Mit- llnfür die Herstellung einer Teilverbindungsleitung innerhalb [rOrtsgemeinde Großholbach. Fs ist folgende Finanzierung vor- Isehen:
[iweisung des Landes (für durchgeführte Maßnahmen aus iheren Jahren) 25.000 DM
(Überschuß 1971 (Restabwicklung) 10.340 DM phensaufnahme 19.660 DM
ODEN
^.Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden - Verbandsge- leinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr p74
I.
jifgrund des § 11 des Landesgeselz.es zur Finführung der Ge- pdeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom '.12 1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff [rGemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom J.9.1964 (GVB1. S . 145) wird nach dem Beschluß des Ortsge- leinderates vom 1.7.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende pshaltssatzung erlassen:
§ 1
'Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im jdentlichen Haushaltsplan r er Einnahme auf 352.000 DM per Ausgabe auf 352.000 DM
prordentlichen Haushaltsplan [“er Einnahme auf 169.000 DM | d er Ausgabe auf 169.000 DM gesetzt.
8 1
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und
-kapital Hebesatz 320 v.11.
b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12 DM
3. Hundesteuer
jährlich:
1. Hund 12 DM, 2. Hund 18 DM, jeder weitere Hund 24 DM.
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festgesetzt.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf - DM festgesetzt.
II.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
III.
GFNF.HMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Gesehen (Keine Bedenken!)
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-900 (5)
Montabaur, den 25. Juli 1974 In Vertretung:
L.S. gez. Hanuschke, Regierungsrat z.A.
IV.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.8. bis 21.8.1974
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23
und
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Boden, den 0.8.1974
Ortsgemeindeverwaltung Boden L.S. gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Goneinderates der Ortsgemeinde Boden vom 30.7.1974
Vor Eintritt in die Tagesordnung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes “Beratung und Beschlußfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen” zu.
Der Gemeinderat stimmte der vom Straßenbauamt Diez vorgelegten Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde beim Ausbau der B 255 am Anwesen der Kath. Kirche in Höhe von 555,73 DM
zu.

