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gen (§ 10 Abs. 2 der Satzung).
I , c d es Weiterbaus des Kanals in der Rheinstr. gl Manns, Ortsbürgermeister
UcH-GOLDHAUSEN L Feuerwehr Ruppach-Goldhausen
l|0 und 11.8.1974 veranstaltet die Freiw. Feuerwehr ein Lerfest. Die von den aktiven Wehrleuten seit Wochen gelei- | feiten finden ihren Abschluß an einer eigens für diese Lge hergerichteten Halle. Daß ferner für das leibliche Wohl Ifiäste gesorgt ist, beweisen der Original-Aschenbraten, das Lierl ausreichende “Löschwasser” und die kostenlose Tanz- Igenheit.
Ldes Programm ist vorgesehen:
[10.8.74 - 20 Uhr
Lnbraten in gemütlicher Atmosphäre und diverse Überra- Lgcn in der Fest halle.
Ltt und Tanzen frei.
,1.8.74- 10 Uhr
Bitioneller Frühschoppen unter Mitwirkung des MGV “Cacilia” Lch-tioldhauscn
I)hr Kinderbelustigung auf dem Sportplatz
hr Zug der Kinder vom Sportplatz zum Festplatz mit dem
felerzug des Fanfarenzuges Boden
lltir Ausklang
Bekanntmachung
flaushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neu- el, Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für [Rechnungsjahr 1974
1 .
grund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge- Jideordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. ■973 (GVB1, S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Ge- pordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9. l(fiVBl. S. 145), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 11 . S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Irhaltung eines Kindergartens für die Gemeinden Simmern INeuhäusel vom 26.2.1973 wird durch Beschluß des Verbands- pussesvom 9.5.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende iialtssatzung erlassen:
(Haushaltsplan für das RJ 1974 wird im Intlichen Haushaltsplan P Hinnahmen auf 304.500 DM P Ausgaben auf 304.500 DM
Iwdentlichen Haushaltsplan t n Hinnahmen auf - DM In Ausgaben auf - DM lesetzt.
n i, 82
i Wagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des
(Wartens beträgt 21.100 DM. Die Umlage ist nach der Zahl Jj^ er ’ die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten f e n,zu ermitteln (§10 Abs. 3 der Satzung). Der Umlagebe- Li,? 611 ^ au des Kindergartens beträgt 61.000 DM. Er wird “te von den Gemeinden Simmern und Neuhäusel getra-
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Kindergartenverbandes in Anspruch genommen werden sollen, wird auf-- DM festgesetzt.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf - DM festgesetzt.
II.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
UI.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBI. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 1974 wird hiermit erteilt:
Zum Umlagebedarf mit 21.100 DM für die Bewirtschaftung und mit 61 .ooo DM für den Neubau.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029-460-900(1)
Montabaur, den 29.7.1974
(L.S.)gez. Hanuschke, Regierungsrat z.A.
IV.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 1 2.8.1974 bis 21.8. 1974
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Simmern und
3. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Neuhäusel
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Simmern, den 5. August 1974
Der Vorsitzende des Kindergartenausschusses (L.S.) gez. Schneider
EITELBORN
Die nächste Sperrmüllabfuhr
in der Gemeinde Fitelborn findet nicht wie bereits angekündigt am 19.8.1974 sondern erst am 23.8.1974 statt.
Diese Verschiebung ist wegen der Kirmes in Eitelborn erforderlich. Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Amtl. Bekanntmachung Einladung
zu einer Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Eitelborn für Donnerstag, den 15. August 1974, abends 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses.
Tagesordnung:
1. Bericht über den Stand des Bebauungsplanverfahrens “Flelfensteinstr.”
2. Beratung über einen neuen Erschließungsvertrag mit der Landsiedlung Rheinland.Pfalz im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gebietes “Auf der Höll”
3. Erschließung des Gebietes “Steins Wäldchen”
4. Beratung über eine Erweiterung der Ausbaumaßnahme “Am Wäldchen”

