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Montabaur - 6

Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Zur traditionellen Spießbratenveranstaltung laden wir alle am kommenden Samstag, 27.7.1974, zur Schützenhalle in Gackenbach freundlichst ein.

Beginn gegen 18 Uhr, Unterhaltungsprogramm ab 20 Uhr. Ferner machen wir auf weitere Veranstaltungen aufmerksam: WANDFRUNG zum Hertha-See am 25.7.1974 Treffpunkt wie bei der ersten Wanderung, an der erfreulicher­weise sehr viele teilgenommen haben, am Altenheim Horbach 14 Uhr.

Dia-VORTRAGSABFND im Familienferiendorf Hübingen von Herrn Landforstmeister Volkening am 29.7.1974 - Montag­abend -

Vortragsthema: Vögel unserer Heimat Vortragsbeginn: 20 Uhr im Saal des Zentralgebäudes Zu allen Veranstaltungen sind Sie herzlichst eingeladen. Wir bitten um rege Beteiligung.

GACKEHBACH Parkwärterdienst am 28.7.1974

Vormittags: Alois Jung

Nachmittags: Weidenfeller, H. Ullrich und

Wilhelmi, K. Werner

Amtliche Bekanntmachung

Die Unkrautbekämpfung läßt in unserer Gemeinde zu wünschen übrig. Vor allem mit Gras und Unkraut bewachsene Grundstük- ke innerhalb der Ortslage und in den Neubaugebieten bieten für das Dorfbild keinen besonders schönen Anblick. Die Eigentü­mer dieser Grundstücke sollen wissen, daß sie damit bekunden, daß ihnen an den Grundstücken nicht viel liegt. Die Gemeinde wird in dem laufenden Flurbereinigungsverfahren versuchen, hier für die Zukunft Abhilfe zu schaffen.

Fs wird immer wieder festgestellt, daß an einzelnen Grundstük- ken innerhalb der Ortslage die Straßenrinnen mit Gras be­wachsen sind. Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, auch hier ihrer satzungsmäßig festgelegten Reinigungspflicht nachzukommen.

Wir weisen darauf hin, daß es verboten ist, in die Ortskanalisa­tion fremde Stoffe wie Sand, Kalk, Zementwasser pp. einzulei­ten. Diese Fremdstoffe machen die Kläranlage funktionsun­fähig und die Gemeinde muß die Kläranlage durch ein Spezial­unternehmen reinigen lassen.

Die Erhöhung der laufenden Abwassergebühren von bisher 0,15 DM auf 0,30 DM ist nicht zuletzt hierauf zurückzuführen. Die Einwohner sollten doch allmählich merken, daß sie sich mit ihrem satzungswidrigen Verhalten selbst schädigen, denn die Gemeinde muß die entstehenden Mehrkosten auf die Grund­stückseigentümer und Mieter abwälzen.

ln letzter Zeit stellen wir fest, daß auf den früheren Müllplatz Gartenabfälle angefahren werden, unter denen Hausmüll ver­borgen ist. Auch unter anderen Gegenständen, die dort ver­brannt werden, findet sich immer wieder anderer Abfall (Fla­schen etc.). Auch hier werden die Einwohner letztlich die Ge­schädigten sein . Bei einer der anstehenden Kontrollen durch die Bezirksregierung ist damit zu rechnen, daß der Platz end­gültig geschlossen und auch die Anfuhr von Erdmassen verbo­ten wird.

Wir wären sehr dankbar, wenn diejenigen Personen diese Be­kanntmachungen lesen würden, die es besonders angeht, gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Der MG V "Cäcilia" Gackenbach teilt mit:

Nachdem die Sommerferien vorbei sind, findet die nächste Chorprobe am Montag, dem 29.7.1974 um 20.15 (Jhr im V einslokal statt. Um das Erscheinen aller Sänger wird gehete ^

HORBACH

Hinweis

Dieser Ausgabe liegt für die Ortsgemeinde Horbach eine > druckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 18.7.] 974 a j s amtliche Bekanntmachung bei.

Die Spvgg. Horbach lädt ein:

Die Spvgg. Horbach veranstaltet am Freitag, dem 26 Juli 1974 ab 19 Uhr ein Hintopfessen am Sportplatz. Die Spvgg. erlaubt! sich auf diesem Wege alle Vereinsmitglieder mit Angehörigen einzuladen. Dieses Eintopfessen ist für alle Mitglieder kostend lediglich die Getränke werden unseren Mitgliedern zum Selbst] kostenpreis berechnet. ]

Bei schlechtem Wetter findet das Eintopfessen im Saale Girmd statt. Der Vorstand der Spvgg. würde sich freuen, recht vielej] glieder mit Angehörigen begrüßen zu können.

HÜBINGEN

Hinweis

Dieser Ausgabe liegt für die Ortsgemeinde Hübingen einege- druckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 17.7.1974alsamS liehe Bekanntmachung bei.

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen, Verbandsgi meinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjab 1974

1 .

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge-J meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom j 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom] 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Orts­gemeinderates vom 6.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 fol-.j gende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 231.500 DM in der Ausgabe auf 231.500 DM außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf - DM in der Ausgabe auf - DM festgesetzt.

§2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie fo| festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und-kapital Hebesatz 320 v.H.