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Haushaltssatzung

II.

tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

III.

NFHMIGüNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

ehen (Keine Bedenken)!

Verwaltung des Westerwaldkreises t la Az.: 029-900(36)

S.)

ntabaur, den 18. Juli 1974

t gez. Simon erungsrat z.A.

IV.

r Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.7. bis 7.8.1974 während der allgemeinen Dienststunden der Verbands­gemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und

montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung

des Ortsbürgermeisters

jedermanns Einsicht öffentlich aus.

hingen, den 22. Juli 1974 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (L.S.) gez. Loring, Ortsbürgermeister

ntliche Bekanntmachung

e Straßenreinigung vor Sonn- und Feiertagen wird in letzter it in unserer Gemeinde nur mangelhaft durchgeführt. Wir äsen heute letztmalig darauf hin, daß auch die Eigentümer n unbebauten Grundstücken für eine ordentliche Straßenrei- gung Sorge zu tragen haben. Die Bürgersteige sowie die Re- nabflußrinnen sind von jeglichem Unkraut freizuhalten. Bei iwiderhandlungen werden wir künftig gemäß der Straßenreini- ngssatzung gegen die Betreffenden Vorgehen und empfind- he Geldbußen verhängen.

deiner gelegentlichen Besichtigung des Friedhofs haben wir stgestellt, daß einige Gräber schlecht oder überhaupt nicht pflegt werden. Wir setzen den betreffenden Angehörigen eine ist bis zum 31.7.1974 ihre Gräber in Ordnung zu bringen, demfalls werden wir gemäß unserer Friedhofssatzung bei der srbandsgemeindeverwaltung Anzeige erstatten.

Schulgebäude wurden von Kindern einige Fensterscheiben nutwillig eingeworfen. Wir machen hiermit alle Eltern darauf pfmerksam, daß Kinder außer der Schulzeit nichts auf dem pulgelände zu suchen haben. Die Instandsetzungskosten für | e Fensterscheiben werden wir den betreffenden Eltern in fechnung stellen.

gez. Loring, Ortsbürgermeister

(Hebt aut der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde " "lenvom 15.7.1974

für die Wahl zu Schöffen wurden die Herren Ludwig Dennebaum yad Ludwig Noll II vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschloß, daß in Hübingen eine Dorfgemein­schaftshalle errichtet werden soll. Mit der Durchführung der Planung soll die Verbandsgemeindeverwaltung (Bauamt) beauf­tragt werden.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod, Verbandsgemein­de Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz iroder Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Orts­gemeinderates vom 4.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgen­de Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das RJ 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 626.670 DM in der Ausgabe auf 626.670 DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf - DM in der Ausgabe auf - DM festgesetzt.

§2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und - kapital Hebesatz 300 v.H.

b) nach der Lahnsumme Hebesatz 300 v.H.

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 18 DM, 2. Hund 27 DM Jeder weitere Hund 36 DM.

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festgesetzt.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf - DM festgesetzt.

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