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tlontabaur, tl en Jul* * 9 74

(L S ) i.V. 8 CZ - Simon, Regierungsrat z. A.

IV.

Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.7.1974 bis 7.8.1974 I ' ährend der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge- I nicindcverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23

montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienst - immer des Ortsbürgermcistcrs 1, jedermanns 1 insicht öffentlich aus. limmern, den 22.7.1974

Ortsgemeindeverwaltung Simmern (L S.) gez. Schneider, Ortsbürgermeister

Liehe Bekanntmachung

IBAUUNCJSPLANSCHLOSS-STRASSF DHR ORTSGH- IlilNDi: SIMMI-1KN

iffenlage des genehmigten Bebauungsplanes gern. § 12 BBauC. lieKrcisvcrwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit [erfügungvom 16.7.1974, Az.- 610-13 (76) nachstehende Ge- (ehmigung erteilt:

Der BebauungsplanSchloßstraße bestehend aus Plan, der Begründung, den Festsetzungen und einem Mcßtischblattauszug wird hiermit gern. § 11 BBauG in Verbindung mit Artikel 1 der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vierten Landes­verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 - (1VB1. Nr. 11 - genehmigt.

|as Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 2

Flurstücke 216, 215 und 81 teilweise fcmäii § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 5 der Cauptsatzung der Ortsgemeinde Simmern vom 9.7.1974 liegt pr genehmigte BebauungsplanSchloßstraße mit Text und Be- iindung in der Zeit

vom 29. Juli 1974 bis 8. August 1974 Iweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde- |rwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Immer 7 sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters 15411 Simmern, Im Maerenthal 8, während den ortsüblichen [ienststunden dienstags und donnerstags von 18.30 bis 19.30 hr öffentlich aus.

gez. Keusch, I. Beigeordneter

[erkauf von Baugrundstücken an ortsansässige Bürger

»dem Neubaugebiet Schloß Straße sind noch einige Baugrund­licke abzugeben.

Landsiedlung veräußert dieselben, vorrangig an ortsansässige ffger. Die Bebauung hat innerhalb 2 Jahren zu erfolgen. Iteressentcn werden gebeten, sich bis zum 7. August 1974 f* der Gemeindeverwaltung Simmern oder bei der Landsiedlung peinland-Pfalz, Koblenz, Hohenzollernstr. 1 8, zu melden.

.ung

| e Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeinde hat uns gebeten, |*ddie Straßenreinigungspflicht, vor Sonn- und Feiertagen, hin- peisen. Bei einigen Grundstücken läßt dieses sehr zu wünschen 8rig.

i Straßenreinigungspflicht gilt auch für die inzwischen er­gossenen Grundstücke im NeubaugebietIm Altegarten.

| gez. Schneider, Ortsbürgermeister

^niesvom 3. bis 5. August 1974 - Programm

den 3. August 1974

3b Uhr Festliche Fröffnung der Kirmes auf dem Kirmesplatz

Fs spielt das Damentrommlcrcorps

Die Feuerwehr zieht die Kirmeskrone auf

Fs sprechen Herr Alexander, Vorsitzender des

Kirmesausschusses

Herr Dekan Klauer

Herr Pfarrer Pack

20.00 Uhr Tanz im Saalbau Schneider

So. den 4. August 1974

8.30 Uhr Hl. Messe

anschl. Gang zum Friedhof, Kranzniederlegung durch Ortsbürgermeister Schneider unter Beteili­gung aller Vereine

anschließend Frühschoppen in allen Gastwirt­schaften

14.00 Uhr Kirmeszug

Treffpunkt In der Hauptstraße an der Kreuzung mit der Kreisstraße nach Hillscheid, zum Abschluß Kirmesspruch auf dem Kirmes­platz

anschließend Vergnügen auf dem Kirmesplatz. 20.00 Uhr Tanz, im Saalbau Schneider (mit Verlosung)

Mo. den 5. August 1974

8.00 Uhr Amt für die Gefallenen

9.30 Uhr Vergnügen für die Kinder auf dem Kirmesplatz, ab 10 Uhr Frühschoppen im Saalbau Schneider, der durch

Musik und Gesang aufgelockert wird.

Alle Finwohner von Simmern und der Nachbargemeinden sind herzlich eingeladen, an allen Kirmesveranstaltungen besonders aber an der festlichen Fröffnung und am Kirmeszug teilz.uneh- men.

BUCHFINKENLAND

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Gackenbach , Horbach , Hübingen erfolgt am Montag, dem 29.7.1974 in der bisher üblichen Form.

Fs wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

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Kindergarten für die drei Ortsgemeinden aus dem Buchfinken­land

Anläßlich der Hinweihung des Kindergartens im Familienferien­dorf Hübingen überreichte der 2. Beigeordnete der Verbands­gemeinde , Herr Anton Hübinger, namens der Verbandsge­meinde Montabaur ein kleines Geldgeschenk.

Der Kindergarten wird neben den Kindern der Fltern aus dem Familienferiendorf hauptsächlich von Kindern aus den drei Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen be­sucht.

2. Beigeordneter Hübinger stellte bei seiner Begrüßungsrede heraus, daß das Feriendorf nunmehr um eine Attraktion reicher geworden sei. Die Verbandsgemeinde begrüße diese weitere so­ziale Hinrichtung.

Durch die Zurverfügungstellung des Kindergartens würde den Kindern der drei Gemeinden das notwendige geistige Rüstzeug im Vorschulalter mitgegeben.