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Hauptsatzung Görgeshausan

(4) Die Zahlung eines Sitzungsgeldes entfällt, wenn der Ortsbeigeordnete eine Aufwandsentschädigung gern. § 6 erhält.

§ 7

Das Sitzungsgeld gemäß § 8 beträgt für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie für die Ortsbeigeordneten 10

DM ie Sitz,

V. Schlußbestimmungen § 8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 18.4.1966 aeänHo» 4 ?

Satzungen vom 12.3.1973 und 26.7. 1973 außer Kraft ' dur f

6251 Görgeshausen, den 17 Juli I97JT

Siegel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Az. 029-020 (Görgeshausen

Keine Bedenken Siegel

gez. Herz Ortsbürgermeister

543 Montabaur, den 2.7.74 i. A. gez. Ruff