Hauptsatzung Görgeshausan
(4) Die Zahlung eines Sitzungsgeldes entfällt, wenn der Ortsbeigeordnete eine Aufwandsentschädigung gern. § 6 erhält.
§ 7
Das Sitzungsgeld gemäß § 8 beträgt für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie für die Ortsbeigeordneten 10 ■
‘ DM ie Sitz,
V. Schlußbestimmungen § 8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 18.4.1966 aeänHo» 4 ?
Satzungen vom 12.3.1973 und 26.7. 1973 außer Kraft ' dur f
6251 Görgeshausen, den 17 Juli I97JT
Siegel
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Az. 029-020 (Görgeshausen
Keine Bedenken Siegel
gez. Herz Ortsbürgermeister
543 Montabaur, den 2.7.74 i. A. gez. Ruff

