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Hauptsatzung Heiligenroth -2-

III. Ausschüsse des Gemeinderates

§ 7

Art und Zusammensetzung, der Ausschüsse

(1) Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.

(2) Die Ausschüsse bestehen aus 4 Mitgliedern und 4 Stellvertretern und dem Ortsbürgermeister als Vorsitzenden Dien aJ

geordneten nehmen an den Ausschußsitzungen mit beratender Stimme teil. ' rt **H

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt-, und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses sind Mitte des Gemeinderates zu wählen. Die Mitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des^ ' rates und aus sonstigen wählbaren Bürgern gewählt werden. Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 2 GemO wird verwiesen ^

(4) Der Gemeinderat bestimmt durch Beschluß mit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates die Zuständigkeit de

Ausschüsse. eH1:

IV. Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Ausschüsse und

der Ortsbeigeordneten

§ 8

(1) Die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates unit

Ausschüsse bis zum Ende des Monats, in dem das Mabdat erlisohtjxin Sitzungsgeld. ®

(2) Wird ein Mitglied des Gemeinderates von der Teilnahme an Sitzungen ausgeschlossen, so entfällt das Sitzungsgeld für die Sitzungen, an denen es nicht teilgenommen hat.

(3) Ein etwaiger Lohnausfall wird ersetzt und ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen

(4) Die Zahlung eines Sitzungsgeldes entfällt, wenn der Ortsbeigeordnete eine Aufwandsentschädigung gern, § 6 erhält

Das Sitzungsgeld gemäß § 8 IQ- DM je Sitzung.

§ 9

beträgt für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie für die Ortsbeigeordnetel

V. Schlußbestimmungen

§ 10

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentliche Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 4.10.196! geändert durch Satzung vom 26.7.1973 außer Kraft.

5431 Heiligenroth, den 17 Juli 1974

Siegel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Az.: 029-020 (Heiligenroth)

Keine Bedenken! Siegel

gez. Manns Ortsbürgermeister

543 Montabaur, den 2.7.1974 i. A. gez. Ruff

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