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Hauptsatzung Holler -2-

b| Bauausschuß

Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.

(2) Die Ausschüsse bestehen aus 4 Mitgliedern und 4 Stellvertretern und dem Ortsbürgermeister als Vorsitzenden den Ausschußsitzungen mit beratender Stimme teil.

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses sind aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Die Mitglied Vertreter dar übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und aus sonstigen wählbaren Bürgern gewählt werden. Auf di ^ schrift des §§ 44 Abs. 2 GemO wird verwiesen.

(4) Der Gemeinderat bestimmt durch Beschluß mit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates die Zusbndigkeit der einzelnen Au»

IV. Schlußbestimmungen 57

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 7.6.1971, geändert durch Satzung vom 4.8.I973 außer Kraft.

5431 Holler, den I7 Juli I974

Siegel

gez.: Molsberger Ortsbürgermeister

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Az.: 029-020 (Holler)

Keine Bedenken I Siegel

543 Montabadr, den 2.7.I974

i. A. gez. Ruff