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Hauptsatzung Großholbach - 2 -

§7

INKRAFTTRETEN

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.5.1967, geändert durch Satzung vom 19.7.1973 außer Kraft.

5431 Großholbach, den 2.7.1974

(Siegel) gez. Metternich, Ortsbürgermeister

543 Montabaur, den 2.7.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Az.: o29-o2o (Großholbach)

Keine Bedenken! Im Aufträge: gez. Ruff