Hauptsatzung Großholbach - 2 -
§7
INKRAFTTRETEN
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.5.1967, geändert durch Satzung vom 19.7.1973 außer Kraft.
5431 Großholbach, den 2.7.1974
(Siegel) gez. Metternich, Ortsbürgermeister
543 Montabaur, den 2.7.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Az.: o29-o2o (Großholbach)
Keine Bedenken! Im Aufträge: gez. Ruff

