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tl,che Finder wird gebeten, das Geld gegen Finderlohn | U Stcndcbach abzugeben.
, Perne, Ortsbürgermeister
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^einderat hat in seiner Sitzung vom 3o. April 1974 [( jdes§ 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.
U Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhe- -on Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Nom- , 0 m 29.8.197o über die Erhebung von Beiträgen für die fc Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie- jieiträge) die Fertigstellung nachstehend auf geführter Teil- lücßungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs- |e zu
erheben - Kostenspaltung -
ichnung
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Waumürt’
Ibstrafte
■Straße
verlaufend von bis
K 64 bis Ende Grundstück 218
Ende Grundstück 218 bis Grundstück 238 Bergstr. bis Grundstück 39
“Im Baumort” bis Grundstück 242/1 “Im Baumort” bis Straßenparzelle 171 “Im Baumort” bis Grundstück 16o/l “Im Baumort” bis Grundstück 162
Klassifizierung
Fahrbahn, Bürgersteige, Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteige, Straßenbeleuchtung Fahrbahn, Bürgersteige
■ Fahrbahn, Bürgersteige Fahrbahn
Fahrbahn
Keitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Frschließungs- Jender 15.1.1974. pborn.den 25.6.1974 Gemeinde Nomborn gcz. Ortseifen, Ortsbürgermeister
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piche Bekanntmachung
ftfUNG VON VERKFHRSFLÄCHFN IM BEREICH |R GEMEINDE NOMBORN
iäß§ 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- Id-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die fhfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Sersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Ver- Bj gewidmet:
Eichnung
verlaufend von bis
Klassifizierung
Tag der
Verk.-
Übeigabe
Im Baum-
K 64 bis Ende Grund-
■ Fahrbahn, Bür-
15.1.74
stück 218
gersteige, Straßenbeleuchtung
p Baum-
Ende Grundstück
Fahrbahn, Stra-
15.1.74
218 bis Grundstück 238
ßenbeleuchtung
Sfflästraße
Bergstr, bis Grundstück 39
Fahrbahn,Bürgersteige, Straßenbeleuchtung
15.1.74
'litteldorfstr.
“Im Baumort” bis Grundstück 242/1
Fahrbahn, Bürgersteige
15.1.74
lotnstr,
“Im Baumort” bis Straßenparz. 171
Fahrbahn, Bür-, gersteige
15.1.74
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag d. Ver
kehrsübergabe
Stichstr. “Im Baumort” bis Fahrbahn 15.1.74
Grundstück 16o/l
Stichstr. “Im Baumort” bis Fahrbahn 15.1.74
Grundstück 162
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider Spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz , Regierungsstr.
7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist. Die Klage ist gegen die Gemeinde Nomborn vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nomborn vom 26.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Nomborn, den 25.6.1974 Gemeinde Nomborn gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
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ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT Ortsbürgermeister in Urlaub
Ab 4. Juli 1974 bis zum 24. Juli 1974 befindet sich der Ortsbürgermeister Hübinger in Urlaub. Die Vertretung der Amtsgeschäfte übernimmt in dieser Zeit der II. Beigeordnete Herr Gerhard Wiek.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT
Verlustanzeige
Am Sonntag, dem 23. Juni 1974 hat ein Einwohner unserer Gemeinde (im Ort) eine Sonnenbrille verloren. Der Finder wird gebeten, die Brille bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Mitteilung an unsere Bürger
Am 18.6.1974hat das Gesundheitsamt Montabaur von unserer Wasserversorgungsanlage eine Wasserprobe entnommen.
Laut Untersuchungsbericht des Medizinaluntersuchungsamtos Koblenz, ist unser Wasser nicht zu beanstanden und enthält keine coliformen Stäbchen.
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