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tl,che Finder wird gebeten, das Geld gegen Finderlohn | U Stcndcbach abzugeben.

, Perne, Ortsbürgermeister

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^einderat hat in seiner Sitzung vom 3o. April 1974 [( jdes§ 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.

U Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhe- -on Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlie­ßen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Nom- , 0 m 29.8.197o über die Erhebung von Beiträgen für die fc Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie- jieiträge) die Fertigstellung nachstehend auf geführter Teil- lücßungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs- |e zu

erheben - Kostenspaltung -

ichnung

a

Waumürt

Ibstrafte

Straße

verlaufend von bis

K 64 bis Ende Grund­stück 218

Ende Grundstück 218 bis Grundstück 238 Bergstr. bis Grund­stück 39

Im Baumort bis Grundstück 242/1 Im Baumort bis Stra­ßenparzelle 171 Im Baumort bis Grundstück 16o/l Im Baumort bis Grundstück 162

Klassifizierung

Fahrbahn, Bürgerstei­ge, Straßenbeleuch­tung

Fahrbahn, Straßenbe­leuchtung

Fahrbahn, Bürgerstei­ge, Straßenbeleuchtung Fahrbahn, Bürger­steige

Fahrbahn, Bürger­steige Fahrbahn

Fahrbahn

Keitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Frschließungs- Jender 15.1.1974. pborn.den 25.6.1974 Gemeinde Nomborn gcz. Ortseifen, Ortsbürgermeister

[i

piche Bekanntmachung

ftfUNG VON VERKFHRSFLÄCHFN IM BEREICH |R GEMEINDE NOMBORN

iäß§ 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- Id-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die fhfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Sersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Ver- Bj gewidmet:

Eichnung

verlaufend von bis

Klassifizierung

Tag der

Verk.-

Übeigabe

Im Baum-

K 64 bis Ende Grund-

Fahrbahn, Bür-

15.1.74

stück 218

gersteige, Stra­ßenbeleuchtung

p Baum-

Ende Grundstück

Fahrbahn, Stra-

15.1.74

218 bis Grundstück 238

ßenbeleuchtung

Sfflästraße

Bergstr, bis Grund­stück 39

Fahrbahn,Bür­gersteige, Stra­ßenbeleuchtung

15.1.74

'litteldorfstr.

Im Baumort bis Grundstück 242/1

Fahrbahn, Bür­gersteige

15.1.74

lotnstr,

Im Baumort bis Straßenparz. 171

Fahrbahn, Bür-, gersteige

15.1.74

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag d. Ver­

kehrs­übergabe

Stichstr.Im Baumort bis Fahrbahn 15.1.74

Grundstück 16o/l

Stichstr.Im Baumort bis Fahrbahn 15.1.74

Grundstück 162

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öf­fentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider Spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes­sener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz , Regierungsstr.

7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches er­hoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist. Die Klage ist gegen die Gemeinde Nomborn vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Nomborn vom 26.7.1973 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsange­hörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Nomborn, den 25.6.1974 Gemeinde Nomborn gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

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ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT Ortsbürgermeister in Urlaub

Ab 4. Juli 1974 bis zum 24. Juli 1974 befindet sich der Orts­bürgermeister Hübinger in Urlaub. Die Vertretung der Amts­geschäfte übernimmt in dieser Zeit der II. Beigeordnete Herr Gerhard Wiek.

gez. Hübinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT

Verlustanzeige

Am Sonntag, dem 23. Juni 1974 hat ein Einwohner unserer Gemeinde (im Ort) eine Sonnenbrille verloren. Der Finder wird gebeten, die Brille bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Mitteilung an unsere Bürger

Am 18.6.1974hat das Gesundheitsamt Montabaur von unserer Wasserversorgungsanlage eine Wasserprobe entnommen.

Laut Untersuchungsbericht des Medizinaluntersuchungsamtos Koblenz, ist unser Wasser nicht zu beanstanden und enthält keine coliformen Stäbchen.

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