Einzelbild herunterladen

Montabaur - 6

nommen werden;

3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteieernde Änderungen solcher An­lagen vorgenommen werden;

4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs­und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. VORBEREITENDE MASSNAHMEN

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 15 1 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Ver­fahren unterworfenen Grundstücke zu betreten , um Vermessun­gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszu­führen.

Die Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, daß die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden und sie deren Ausführung zu dulden haben.

RECHTSMITTELBELEH RUNG

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnah­men kann innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - (Geschäfts­stelle Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. |

V. AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDS­VERZEICHNIS

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 18.2.1974 bis 18.3.1974 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 - Bauamt - Zimmer 7 während den Dienststunden öffentlich aus. Montabaur, den 29. Januar 1974 Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - gez. Rohrbacher, Verm.Direktor

ADAC-Prüfdienst

zu den üblichen Zeiten wie in den Vorjahren am TÜV-Haus, Eichwiese

15.2.1974 - Scheinwerfer

10.6.1974 - Bremsen

8.10.1974 - Scheinwerfer

Joseph-Kehrein-Schule Grund- und Hauptschule

ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1974

Die Anmeldung der diesjährigen Schulneulinge ist zu folgenden

Zeiten im Sekretariat der Schule, Gebäude I, möglich:

Mittwoch, 13.2. bis Freitag, 15.2.1974

jeweils in der Zeit von 8.3o bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr Samstag, 16.2. in der Zeit von 8.3o bis 12 Uhr

Montag, 18.2. und Dienstag, 19.2.1974

jeweils in der Zeit von 8.3o bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 3o.6.1974 das 6. Lebensjahr vollenden.

Kinder die bis zum 3o. 12.1974 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum 1.8.1974 eingeschult werden, wenn sie die erforderliche geistige und kör­

perliche Reife besitzen. Die Entscheidung trifft der Schm Es ist nicht erforderlich, die Schulneulinge bei der Annu| vorzustellen.

Es wird gebeten, bei der Anmeldung die Geburtsurkunde milienstammbuch) und den Impfpaß (Nachweis überlocj Schutzimpfung) vorzulegen, gez. Eiser, Rektor

Int;

Neuer Name für die ehemalige Verbandsschule Horressenj Eigendorf

Der Stadtrat der Stadt Montabaur beschloß in seiner Sitzi am 3o. 1.1974 mit einer Gegenstimme, der ehemaligen Vei bandsschule Horressen/Elgendorf den Namen "Waldschul e zu geben.

Die Umbenennung war erforderlich, da der Schulverband Horressen/Elgendorf nach Zusammenschluß der ehemals: ständigen Gemeinden Horressen und Eigendorf mit der Sh Montabaur und dem damit verbundenen Übergang der Schulträgerschaft auf die Stadt Montabaur aufgelöst wurdi

Waldschule - Schuleinschreibung 1974

In der Woche vom 11. bis 16.2.1974 findet in der Waldsch jP 1 für die Stadtbereiche Horressen und Eigendorf die Anmel- . düng der Schulneulinge statt, und zwar am Donnerstag, dt f te

14.2., für die Jungen und am Freitag, dem 15.2. für die Mi jj vi chen, jeweils von 14.3o bis 16 Uhr. ® kai

Schulpflichtig werden in diesem Jahr alle Kinder, die vor

dem 1.7.1968 geboren sind und noch nicht die Schule bes

chen.

Diejenigen Kinder, die zwischen dem 1.7. und 3 1.12.1968

geboren sind, können auf Wunsch der Eltern in die Schule

Jp 0|

aufgenommen werden, sofern sie die geistigen und körperl - ^ chen Voraussetzungen besitzen. r

Es wird gebeten, eine Geburtsurkunde bzw. Stammbuch ui die Bescheinigung über die erfolgte Pockenschutzimpfung (Impfpass) mitzubringen, gez. Greif, Schulleiter

en:

De Freiw. Feuerwehr Horressen lädt ein!

Am Samstag, dem 9.2.1974, veranstaltet die Freiw. Feuer?!^

Horressen ihren diesjährigen großen Maskenball.

Die Veranstaltung beginnt um 2o. 11 Uhr im Saalbau Pohl mann. Zur Unterhaltung für diesen Abend wurde die Tant StimmungskapelleDie lustigen Moosbacher verpflichtet, Sichern Sie sich durch rechtzeitiges Erscheinen Ihren guten Platz.

HEILIGENROTH

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Heiligenroth vom 3o.1.1974

Der Gemeinderat hat beschlossen:

1. Für den Bereich der Grundstücke:

Flur 9, Flurstücke: 59/4167 (Graben), 56/968;

Flur 4o, Flurstücke: 35/4427 (Feldweg), 34/3683, 36/368 ^ (Feldweg), 33/3683 und 27/4427 b is

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. ^

2. Das Baugebiet führt die BezeichnungIndustriegebiet Alter Galgen

3. Der Gemeinderat hat dem Bebauungsplan in der vorgek! ten Form zugestimmt.