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Oer Bebauungsplan soll gern. § 2 Zifl. 6 des BBauG öffentlich igclegt werden. Die Planungs- und Verfahrenskosten werden der Stadt Montabaur übernommen. Der Gcmeindcratsbe- luß vom 9.1o.l972 wurde aufgehoben, dem Aufenthalt von Schülern der Gemeinde Heiligenroth jeinem Schullandheim soll ein Zuschuß von 4,oo DM pro [g und Person gewährt werden.

vorgclegten Änderung d. BebauungsplanesAuf der Kuh rde zugestimmt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Ausle­ng beschlossen.

nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen sollen im Jahre 74 begonnen werden:

Die Bürgersteige im NeubaugebietAuf der Kuh sollen Verbundpflastersteinen ausgebaut werden. Die Arbeiten Ifcrden öffentlich ausgeschrieben.

JjWegen der Aufstellung eines BebauungsplanesAm Bode- Wcg soll eine landesplanerische Stellungnahme eingeholt erden.

Für die Anlage eines Feuerlöschteiches in der Nähe des fidustriegebietes soll imUnteren Nachler ein Grundstück jm Autobahnamt Montabaur erworben werden und die um­ende Bauerlaubnis eingeholt werden.

Ifater PunktVerschiedenes gab Bürgermeister Manns u.a.

K vorgesehene Finanzierung der Hauptschule in Montabaur Kkannt.

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ndolinenverein Heiligenroth

erMandolinenverein Heiligenroth veranstaltet am kommen- e'n Samstag, dem 9.2.1974, einenBunten Abend im Gast- Schukj I0 ^ eurot ^ ' n heiligenroth. Beginn: 2o Uhr

ie gesamte Dorfbevölkerung ist zu dieser Veranstaltung herz- hst eingeladen.

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Einschreibung der Schulneulinge

jrtolgt am Donnerstag, dem 14.2.1974 zwischen 15 und 16 Ihr in der neuen Schule. Bei Anmeldung bitte Geburts- und [mpfschein vorlegen.

Die Schulleitung

Soldene Hochzeit

\hi 19.2.1974 feiern die Eheleute Peter Fluck und Frau Mar- ^ri'the geb. Herzmann, Heiligenroth, Neuwiesenstr. 5, das Bst der Goldenen Hochzeit. Herzlichen Glückwunsch!

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AUGST

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Schuleinschreibung 1974

m Mittwoch, dem 13.2.1974 werden die Schulneulinge jj)74 in der Augst-Schule (Lehrerzimmer) angemeldet.

ir erwarten:

um 15.oo Uhr um 15.2o Uhr um 15.4o Uhr um I 6.00 Uhr.

lk Buben aus Neuhäusel lie Buben aus Eitelborn Mädchen aus Neuhäusel Ke Mädchen aus Eitelborn

Binder, die bis zum 3o. Juni 1974 das 6 . Lebensjahr vollen- 36/30» ien> ^ schulpflichti g Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli Ws 31. Dezember 1974 das 6 . Lebensjahr vollenden, können issen. Antrag der Ei tern aufgenommen werden, wenn sie die für jen Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife «sitzen.

«i der Anmeldung bitte Geburtsurkunde (Familienstammbuch) ®nd Impfausweis vorlegen. gez. Becker, Rektor

ebiet

vorgeleij,

EITELBORN Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeindcrates findet am Dienstag, dem 12. Februar 1974 um 2o Uhr im Gemeindehaus statt. Tagesordnung

I. Öffentl. Sitzung: »

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

2. Beschlußfassung über die Offenlage des Bebauungsplan- entwurfcsAuf der Höll

3. Beratung über die im Haushaltsjahr 1974 vorzunehmenden Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Ortsstraßen

4. Beratung über die Mittelbereitstellung zum Ausbau von Bürgersteigen im Jahre 1974

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Hümmerich, Bürgermeister

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Eitelborn

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeinde­straßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffent­lichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung

verlaufend von Klassifizierung

bis

Tag der Verkehrs­übergabe

Helfenstein-

Kreisstr. bis Boden- Fahrbahn, Bür-

1.9.

Straße

weg mit den Neben- gersteig

1972

Straßen

Bodenweg

Helfensteinstr. bis Fahrbahn

1.9.

Kreisstr. mit den

1972

Nebenstraßen

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe­amten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wi­derspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonde­ren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Kla­geerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Eitelborn vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.

Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde

Eitelborn vom 26.7.1973 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsange­hörigen Gemeinden bekanntzugeben.

Eitelborn, den 1.2.1974 Gemeinde Eitelborn gez. Hümmerich, Bürgermeister