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Montabaur - 4

Arzt und Apotheke

Ärzte-Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den 9./ Io.2.1974

Dr. Ebert, Montabaur, Wallstr. 2, Tel. o26o2/3643

WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN 10.2.1974

D. Erbslöh, Wallmerod, Tel. Wallmerod o6435/8252

AUGST 9./lo.2.1974

Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. Neuhäusel 212

STAHLHOFEN - WELSCHNEUDORF

lo.2.1974

Dr. Wächter

Zahnärzte-Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den 9./ lo.2.1974

Dr. Salzmann, Montabaur, Kaiserstr. 2, Tel. o26o2/3 119

ZA Clemens Käfferbitz, Ransbach-Baumbach, Bahnhofstr. 28,

Tel. 02623/2328

Apothekendienst

von Sonntag, lo.2. bis Samstag, 16.2.1974 Marien-Apotheke Montabaur, Kirchstr. 19, Tel. o26o2/429o

Krankenwagen

9.2. - lo.2.1974

Transportstelle Montabaur, Tel. o26o2/3777 Transportstelle Herschbach, Tel. o2626/5 166

Notrufe

Überfall, Verkehrsunfall Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Nentershausen Polizei

Gend.Kommando Montabaur

Tel. 1 1 o

Tel. 3o78, 5ol 1

Tel. 064375/261 und 849

Tel. 5ol 1 , 5ol2

Tel. 3o5o, 3o61

Autobahnkommando Montabaur Tel. 3129, 544o Deutsches Rotes Kreuz und Krankentransport Tel. 3777

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

Amti. Bekanntmachung

BEBAUUNGSPLANSAUBITZ - WURSTWIESE DER STADT MONTABAUR - GEMARKUNG HORRESSEN Offenlage des genehmigten Bebauungsplanes gemäß § 12 BBauG

Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Bescheid vom 5. Novem­ber 1973, Az.: 429 - 19 nachstehende Genehmigung erteilt:

I. Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird der vor- bezeichnete Bebauungsplan unter gleichzeitiger Aufhebung der vom Landratsamt in Montabaur genehmigten Einzelpläne Wurstwiese undSnubitz gern. § 1 1 Bundesbaugesetz geneh­

migt.

II. Die Genehmigung wird unter folgenden Auflagen erteilt;

1. Die Flurstücksbezeichnungen in der Planurkunde sind, soweit erforderlich, zu berichtigen.

2. Die Textfestsetzungen sind durch folgenden Satz zu er­gänzen:Von den einzelnen Grundstücken dürfen unmitlel.| bare Zufahrten oder Zugänge zur L 3 12 nicht angelegt wer | den.

3. Die Sichtdreiecke an den Anschlüssen der einzelnen StraßJ an die L 312 sind in der Planurkunde nachzutragen. Gleich- zeitig sind die Textfestsetzungen dahingehend zu ergänzen, daß die Sichtflächen von jeglicher Bebauung sowie von sicht| behinderndem Bewuchs oder Einzäunungen (max. Höhe =

80 cm) freizuhalten sind.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:

Nordgrenze des Grabenstückes entlang der Südgrenze von 2285 und 718 und 7 19 teilweise Im Osten:

Graben und Weg überquerend und entlang der Westgrenze von 1629, 163o, 1631, 1632, 1633 und 1634, den Weg über! querend und weiter entlang der Westgrenze von 1582, 1583,1 1584,241o, 1585, 1586, 1587, 1588/3, 1588/4, 1589, 159o| und 1591, dann den Weg 2 1/2411 überquerend und an seine« Südgrenze entlang bis zum Feldweg 2386 und an dessen Ostl grenze weiter entlang 2385 und 1458, den Graben 239 1 übe| querend und entlang der östlichen Grenze von 1476 und in dieser Verlängerung den Weg 2392 überquerend.

Im Süden:

Südl. Feldweg 2392, dann östl. Grenze Feldweg 2387 und diesen Weg überquerend zum Wegeflurstück 2395 teilweise, | von da an der Westgrenze des Flurstückes 1272 an der öst­lichen Grenze des Grabens 2381 entlang, dann diesen über­querend und an der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 1251 entlang, rechtwinkelig abbiegend entlang der Südgrera| von 161/1 und 59/161, Westgrenze 59/161 und an der Süd­seite der Breslauer Straße 22oo bis zur L 3 12 (Hauptstraße)] Im Westen:

Ostgrenze der L 312 (Hauptstraße) entlang der Flurstücke 22oo, 1563, 1571/4, 1571/3, 1 1/1571, 2o/2411, 1579, Graben 24oo, 1281, 1282, 1283, Feldweg, 1284, 1285, 1281] und Feldweg bis zum Ausgangspunkt der Spitze 718.

Gemäß § 12 BBauG liegt der genehmigte Bebauungsplan mit| Begründung in der Zeit

vom 11. Februar 1974 bis 28. Februar 1974 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbach-1 straße 9 (Bauamt), Zimmer 7 während der Dienststunden öffentlich aus. Die durch die Auflagen der Bezirksregierung | geforderten Änderungen und Ergänzungen des Bebauungs­planes hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 3 1. Januar 1974 beschlossen.

Der Wortlaut des Beschlusses liegt ebenfalls mit den genehral ten Bebauungsplanunterlagen in der gleichen Zeit und am gl| chen Ort zur Einsicht öffentlich aus.

Montabaur, den 1. Februar 1974 Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

I. Umlegungsbeschluß

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 4.5. 1973 folgenden Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o (BGBl.

I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverj Ordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 2o. 1961 (GVB1. S. 23) wird für das BaugebietIm Himmelfeld | I, 1. Abschnitt die Umlegung eingeleitet.

Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte , die einen Be-1 stand teil des Beschlusses bildet, besonders kenntlich gern ach*