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Montabaur - 6

BebauungsplanAm Krämer II:

Flur 16

Flurstücke: 47 teilw., 48 teilw., 77, 78, 79, 132 teilw.,

144 teilw.

BebauungsplanAm Krämer III:

Flur 16

Flurstücke: 82, 83, 84 teilw., 93/2 teilw., 95 teilw., 96, lo3, lo4, lo5, lo6, lo7, 135 teilw., 138 teilw., 139 teilw.,

14o teüw., 143/3 teilw., 133 teilw.

BebauungsplanAm Krämer IV:

Flur 16

Flurstücke: lol teilw., 141 teüw., 135 teüw., lo2 teilw.

Flur 13

Flurstück: 12o teilw.

Gemäß § 12 BBauG liegt der genehmigte Bebauungsplan mit geändertem bzw. ergänztem Text und Begründung, sowie der Gemeinderatsbeschluß über die Änderunpn und Er­gänzungen v. 19.12.1973 in der Zeit vom

4. Februar 1974 bis 2o. Februar 1974 (einschl.) in den Diensträumen der Gemeinde Kadenbach während den Dienststunden und zwar Dienstag und Donnerstag von 18 bis 2o Uhr in der Wohnung des Bauing. Hermann Jäger,

5411 Kadenbach, Triftstr. 15, werktäglich von 13.3o bis 16.3o Uhr und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7 während den Dienststunden öffentlich aus.

Kadenbach, den 28.1.1974 Gemeinde Kadenbach gez. Karbach, Bürgermeister

Vorstandswahlen beim "Verkehrsverein"!

Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des VVK e.V. stand die Neuwahl des Vorstandes.

Einstimmig wurde der bisherige 1. Vorsitzende Josef Gerharz wiedergewählt. Während die Wahl des 2. Vors, auf Gotthard Marx fiel, wurden Christian Harnisch und Walter Kirsch als weitere eingetragene Vereinsmitglieder in den Vorstand berufen. Zur Bewältigung der für die Zukunft geplanten vielfältigen Vor­haben wurde erstmals ein erweiterter Vorstand von 9 Mitglie­dern gewählt, denen spezielle Aufgaben zugewiesen wurden: Günter Lipfert (Kassenwart), Rudolf Brömel (Kassierer),

Elmar Hennerkes (Schriftführer), Erwin Best und Josef Knopp (Techn. Leiter), Hubert Best, Franz Happe und Josef Portugall (Techn. Mitarbeiter) und Günter Bahr (Öffentlichkeits­arbeit).

Im Vordergrund steht zur Zeit der Ausbau der Schutzhütte Schauinsland und eine großeMitglieder-Werbeaktion.

NEUHÄUSEL

Anmeldung der 3 - 5jährigen Kinder für den Besuch des Kindergartens in Simmern

Im Juli/August d.J. soll der Kindergarten in Simmern seiner Zweckbestimmung übergeben werden.

Um einen Überblick über die Anzahl der Kinder zu erhalten, die den Kindergarten besuchen möchten, werden hiermit alle Eltern gebeten, die Anmeldung bis zum 16.2.1974 bei der Gemeindeverwaltung in Neuhäusel schriftlich vorzunehmen.

Es handelt sich um eine vorläufige Erfassung.

Angemeldet werden können alle Kinder, die am 1.7.1974 das 3. Lebensjahr vollendet haben und die Grundschule nicht be­suchen und in der Gemeinde Neuhäusel gemeldet sind.

Name, Vorname und Geburtsdatum bitte angeben.

Was das Kindergartengeld anbetrifft, geben Land und Kreis zu den Personalkosten einen Zuschuß von max. 55%, der Träger des Kindergartens hat mindestens 15% zu übernehmen.

Der Elternbeitrag wird durch den Jugendwohlfahrtsausschuß

festgelegt und beträgt z.Z. für das

1. Kind 2o,oo DM

2. Kind 15,oo DM

3. Kind lo,oo DM.

Die Festsetzung des endgültigen Eltembeitrages erfolgt du: die Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes.

Die Kinder von Neuhäusel werden mit einem Omnibus zum Standort des Kindergartens gefahren.

Fahrtkosten übernimmt der Kindergartenverband, gez. Hümmerich, Bürgermeister

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SIMMERN

Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donners dem 7. Februar 1974 um 19.3o Uhr im Hotel Waldhof sta!: Tagesordnung:

I. Öffentl. Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.12

2. Prüfung der Jahresrechnung der RJ 1966 - 1972 - Entlar jT*

des Bürgermeisters f .

3. Anerkennung unserer Gemeinde als Fremdenverkehrsge ye

4. Bericht über die z.Z. laufenden Maßnahmen in unsererC 16 ^ meinde

5. Mitteilungen der Verwaltung , Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Schneider, Bürgermeister

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Kultur

Einladi Für die jm'Fan

Anmeldung der 3 - 5jährigen Kinder für den Besuch des Ki gartens in Simmern

Im Juli/August d.J. soll der Kindergarten in Simmern sein Zweckbestimmung übergeben werden.

Um einen Überblick über die Anzahl der Kinder zu erhalte; den Kindergarten besuchen möchten, werden hiermit alle gebeten, die Anmeldung bis zum 16.2.1974 bei der Gerne Verwaltung in Simmern schriftlich vorzunehmen.

Es handelt sich um eine vorläufige Erfassung.

Angemeldet werden können aUe Kinder, die am 1.7.1974 3. Lebensjahr vollendet haben und die Grundschule nichtt suchen und in der Gemeinde Simmern gemeldet sind.

Name, Vorname und Geburtsdatum bitte angeben. \ufgru Was das Kindergartengeld anbetrifft, geben Land und Kre ^ un| zu den Personalkosten einen Zuschuß von max. 55%; der ' Träger des Kindergartens hat mindestens 15% zu übemehcj Der Eltembeitrag wird durch den Jugendwohlfahrtsausscl': festgelegt und beträgt z.Z. für das

1. Kind 2o,oo DM

2. Kind 15,ooDM

3. Kind lo,oo DM.

Die Festsetzung des endgültigen Elternbeitrages erfolgt du die Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes, gez. Schneider, Bürgermeister

* § 4 lurch f

Bestellung von Brennholz

Wer Brennholz benötigt (Buchen- oder Eichenbrennholz)' gebeten, sich bis zum 15.2.1974 bei der hiesigen Gemeint waltung während den Dienststunden zu melden.

Das Brennholz wird im Gemeindewald eingeschlagen, gez. Schneider, Bürgermeister

Grundschule Simmern

EINSCHREIBUNG DER SCHULNEULINGE Am Samstag, dem 2.2.1974 findet die Einschreibung derS neulinge in der Zeit von 11 bis 12 Uhr in der hiesigen Gn 11 le statt.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis einschl. 3o.6.19

KRA