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Montabaur - 5
Für die Erstellung des Rohbaus sind somit alle Arbeiten
vergeben.
Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist bei günstiger Witterung in ca. 2 - 3 Monaten zu rechnen.
Der Vorsitzende wurde beauftragt, bis zur endgültigen Fertigstellung des Kindergartens eine Bauwesenversicherung abzuschließen.
Für den Einbau einer Elektro- oder Ölheizung hatte die Firma Feuerstake aus Nassau eine Betriebskosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung (Vergleichsberechnung) erstellt.
Die Verbandsversammlung entschied sich für eine Ölheizung, da eine solche Anlage zweckmäßiger erschien.
Im Sommer dieses Jahres (Juli/August) soll der Kindergarten seiner Zweckbestimmung übergeben werden.
Um baldigst einen Überblick zu erhalten, wieviel Kinder den Kindergarten besuchen möchten, wurde beschlossen, die Erfassung aller Kinder umgehend vorzunehmen. Auf einen entsprechenden Hinweis in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter den Gemeinden Neuhäusel und Simmern wird hingewiesen.
Ebenso beschloß der Ausschuß, für das erforderliche Personal eine Stellenausschreibung in der Rhein- und Westerwälder Zeitung vorzunehmen. Zur Anstellung kommen nach den heutigen Richtlinien des Kindergartengesetzes 1 Kindergartenleiterin,
2 Gruppenleiterinnen und 2 Helferinnen.
Das Architektenteam ‘Planbau 3’ wurde abschließend beauftragt, alle übrigen Arbeiten zum Innenausbau des Kindergartens baldigst öffentlich auszuschreiben, gez. Schneider, Vorsitzender
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EITELBORN
SPD Eitelborn mit neuem Vorstand
[Der SPD-Ortsverein Eitelborn führte am 25.1.1974 seine diesjährige Jahreshauptversammlung durch.
Die Vorstandswahl brachte folgendes Ergebnis:
[1 Vorsitzender: Josef Engelmann |2.Vorsitzender Kurt Knopp [Schriftführer: Volker Gerhard [Kassierer: Udo Schöfer
[Beisitzer: Günter Hiller, Heinz Schröder (Neuhäusel), Erich Blath
[Bei den diesjährigen Kommunalwahlen wird die SPD Eitelborn
I stmals seit längerer Zeit wieder mit einer eigenen Liste ver- eten sein.
pitzenkandidat ist Kurt Knopp. Auf den weiteren Plätzen >lgen: (nur die ersten lo werden aufgeführt)
3sef Engelmann, Udo Schöfer, Berthold Isbert, Erich Blath, eorg Heilscher, Heinz Schwier, Alfons Fries, Rudolf Hauke, erhard Georg.
m 5.2.1974 findet im Gasthaus ‘Zur Sporkenburg’ eine Vor- andssitzung des SPD-Ortsvereins statt, eginn: 2o Uhr
uch die Parteimitglieder die nicht dem Vorstand angehören, nd zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
irreiw. Feuerwehr Eitelborn
[Die nächste Übung hält die FF am Mittwoch, dem 3o. Januar [1974 um 2o Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen »wird gebeten.
IKath. Frauengemeinschaft Eitelborn
|Für Mittwoch, den 6.2.1974 ist bei entsprechendem Wetter Iwieder eine Wanderung vorgesehen.
»Treffpunkt: Minigolfplatz 14 Uhr.
KADENBACH Amtl. Bekanntmachung
BEBAUUNGSPLAN ‘AM KRÄMER I IV’ DER GEMEINDE KADENBACH
Offenlage des genehmigten Bebauungsplanes gern. § 12 BBauG Das Landratsamt Montabaur hat mit Verfügung vom 23.11.1973, Az.: 61o-13-39 nachstehende Genehmigung erteilt:
Der Bebauungsplan ‘Am Krämer I - IV’ wird hiermit gern. § 11 BBauG in Verbindung mit Artikel 1 der 1. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 8.8.1968 - GVB1. Nr. 14 - mit folgenden Auflagen genehmigt:
1. Die Breiten der Planstraße A und die Breiten der Gehsteige sind in die Festsetzungen wie folgt aufzunehmen:
Fahrbahn 5,5o m
Gehsteig 1,5 om
Gehsteig 1,5 om
Gesamtbreite der Verkehrsfläche 8,5om
2. Ziffer lo der Festsetzungen ist zu streichen.
3. Die Beschreibung des Planbereichs ist in der Begründung aufzuheben und in die Festsetzungen zu übernehmen.
4. Die auf dem Bebauungsplan angebrachten Bestätigungsvermerke sind wie folgt zu ergänzen:
a) Aufstellungsbeschluß:
Dieser Beschluß wurde, um Sonderinteressen gern. § 4o GO auszuschließen, am 7.1 1.1973 wiederholt.
b) Satzungsbeschluß:
Fs ist hier noch das Datum der Beschlußfassung vom 7.1 1 1973 zu bestätigen.
Begründung:
Zu Ziffer 1:
Um den in § 1 Abs. 4 BBauG genannten Sicherheitsbedürfnissen und den in § 1 Abs. 5 BBauG genannten Verkehrsbedürfnissen gerecht zu werden, kann die zeichnerische Darstellung ohne genaue Maßangaben nicht akzeptiert werden. Es sind die in Ziffer 1 angegebenen Breiten der Verkehrsflächen gern, der RAST-E (Richtlinien für die Anlage von Startstraßen-Erschließung) einzuhalten.
Auch ist die genaue Vermaßung der Verkehrsflächen für die später durchzuführende Bodenordnung dringend notwendig.
Eine geringere Breite kann nicht zugelassen werden, da die Planstraße A im Endausbau die Haupterschließungsstraße des gesamten Planbereiches darstellt.
Zu Ziffer 2:
Die Festsetzungen sind gern. § 9 BBauG Bestandteil des Bebauungsplanes, so daß ein besonderer Hinweis nicht erforderlich ist.
Zu Ziffer 3:
Durch die Beschreibung des Bebauungsplanbereichs wird die entsprechende zeichnerische Darstellung ergänzt.
Zu Ziffer 4a:
Der Bestätigungsvermerk zum Aufstellungsbeschluß vom 17.11. 1972 ist zu ergänzen, da derselbe aus Gründen des § 4o GO am 7.11.1973 neu gefaßt wurde.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Bebauungsplan ‘Am Krämer I’:
Flur 16
Flurstücke: 42, 43, 44, 45, 47 teilw., 124 teilw., 48 teilw.,
13o teilw.

