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Montabaur - 5

Für die Erstellung des Rohbaus sind somit alle Arbeiten

vergeben.

Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist bei günstiger Witte­rung in ca. 2 - 3 Monaten zu rechnen.

Der Vorsitzende wurde beauftragt, bis zur endgültigen Fertig­stellung des Kindergartens eine Bauwesenversicherung abzu­schließen.

Für den Einbau einer Elektro- oder Ölheizung hatte die Firma Feuerstake aus Nassau eine Betriebskosten- und Wirtschaftlich­keitsberechnung (Vergleichsberechnung) erstellt.

Die Verbandsversammlung entschied sich für eine Ölheizung, da eine solche Anlage zweckmäßiger erschien.

Im Sommer dieses Jahres (Juli/August) soll der Kindergarten seiner Zweckbestimmung übergeben werden.

Um baldigst einen Überblick zu erhalten, wieviel Kinder den Kindergarten besuchen möchten, wurde beschlossen, die Erfas­sung aller Kinder umgehend vorzunehmen. Auf einen entspre­chenden Hinweis in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter den Gemeinden Neuhäusel und Simmern wird hingewiesen.

Ebenso beschloß der Ausschuß, für das erforderliche Personal eine Stellenausschreibung in der Rhein- und Westerwälder Zei­tung vorzunehmen. Zur Anstellung kommen nach den heutigen Richtlinien des Kindergartengesetzes 1 Kindergartenleiterin,

2 Gruppenleiterinnen und 2 Helferinnen.

Das ArchitektenteamPlanbau 3 wurde abschließend beauf­tragt, alle übrigen Arbeiten zum Innenausbau des Kindergartens baldigst öffentlich auszuschreiben, gez. Schneider, Vorsitzender

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EITELBORN

SPD Eitelborn mit neuem Vorstand

[Der SPD-Ortsverein Eitelborn führte am 25.1.1974 seine dies­jährige Jahreshauptversammlung durch.

Die Vorstandswahl brachte folgendes Ergebnis:

[1 Vorsitzender: Josef Engelmann |2.Vorsitzender Kurt Knopp [Schriftführer: Volker Gerhard [Kassierer: Udo Schöfer

[Beisitzer: Günter Hiller, Heinz Schröder (Neuhäusel), Erich Blath

[Bei den diesjährigen Kommunalwahlen wird die SPD Eitelborn

I stmals seit längerer Zeit wieder mit einer eigenen Liste ver- eten sein.

pitzenkandidat ist Kurt Knopp. Auf den weiteren Plätzen >lgen: (nur die ersten lo werden aufgeführt)

3sef Engelmann, Udo Schöfer, Berthold Isbert, Erich Blath, eorg Heilscher, Heinz Schwier, Alfons Fries, Rudolf Hauke, erhard Georg.

m 5.2.1974 findet im GasthausZur Sporkenburg eine Vor- andssitzung des SPD-Ortsvereins statt, eginn: 2o Uhr

uch die Parteimitglieder die nicht dem Vorstand angehören, nd zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.

irreiw. Feuerwehr Eitelborn

[Die nächste Übung hält die FF am Mittwoch, dem 3o. Januar [1974 um 2o Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen »wird gebeten.

IKath. Frauengemeinschaft Eitelborn

|Für Mittwoch, den 6.2.1974 ist bei entsprechendem Wetter Iwieder eine Wanderung vorgesehen.

»Treffpunkt: Minigolfplatz 14 Uhr.

KADENBACH Amtl. Bekanntmachung

BEBAUUNGSPLANAM KRÄMER I IV DER GEMEINDE KADENBACH

Offenlage des genehmigten Bebauungsplanes gern. § 12 BBauG Das Landratsamt Montabaur hat mit Verfügung vom 23.11.1973, Az.: 61o-13-39 nachstehende Genehmigung erteilt:

Der BebauungsplanAm Krämer I - IV wird hiermit gern. § 11 BBauG in Verbindung mit Artikel 1 der 1. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 8.8.1968 - GVB1. Nr. 14 - mit folgen­den Auflagen genehmigt:

1. Die Breiten der Planstraße A und die Breiten der Gehsteige sind in die Festsetzungen wie folgt aufzunehmen:

Fahrbahn 5,5o m

Gehsteig 1,5 om

Gehsteig 1,5 om

Gesamtbreite der Verkehrsfläche 8,5om

2. Ziffer lo der Festsetzungen ist zu streichen.

3. Die Beschreibung des Planbereichs ist in der Begründung auf­zuheben und in die Festsetzungen zu übernehmen.

4. Die auf dem Bebauungsplan angebrachten Bestätigungsver­merke sind wie folgt zu ergänzen:

a) Aufstellungsbeschluß:

Dieser Beschluß wurde, um Sonderinteressen gern. § 4o GO auszuschließen, am 7.1 1.1973 wiederholt.

b) Satzungsbeschluß:

Fs ist hier noch das Datum der Beschlußfassung vom 7.1 1 1973 zu bestätigen.

Begründung:

Zu Ziffer 1:

Um den in § 1 Abs. 4 BBauG genannten Sicherheitsbedürfnis­sen und den in § 1 Abs. 5 BBauG genannten Verkehrsbedürfnis­sen gerecht zu werden, kann die zeichnerische Darstellung ohne genaue Maßangaben nicht akzeptiert werden. Es sind die in Zif­fer 1 angegebenen Breiten der Verkehrsflächen gern, der RAST-E (Richtlinien für die Anlage von Startstraßen-Erschließung) einzu­halten.

Auch ist die genaue Vermaßung der Verkehrsflächen für die spä­ter durchzuführende Bodenordnung dringend notwendig.

Eine geringere Breite kann nicht zugelassen werden, da die Planstraße A im Endausbau die Haupterschließungsstraße des gesamten Planbereiches darstellt.

Zu Ziffer 2:

Die Festsetzungen sind gern. § 9 BBauG Bestandteil des Bebau­ungsplanes, so daß ein besonderer Hinweis nicht erforderlich ist.

Zu Ziffer 3:

Durch die Beschreibung des Bebauungsplanbereichs wird die ent­sprechende zeichnerische Darstellung ergänzt.

Zu Ziffer 4a:

Der Bestätigungsvermerk zum Aufstellungsbeschluß vom 17.11. 1972 ist zu ergänzen, da derselbe aus Gründen des § 4o GO am 7.11.1973 neu gefaßt wurde.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

BebauungsplanAm Krämer I:

Flur 16

Flurstücke: 42, 43, 44, 45, 47 teilw., 124 teilw., 48 teilw.,

13o teilw.