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Montabaur - 7

öjLebensjahr vollenden. Kinder, die bis zum Jahresende 6. Lebensjahr vollenden, können aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Reife be­

sitzen.

,$tte bringen Sie Geburtsurkunde und Pockenimpfschein

ZU tit.

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BUCHFINKENLAND

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stat ^errmüllabfuhr

je nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Gackenbach, !übingen, Horbach erfolgt am Donnerstag, dem 14.2.1974 in

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ier bisher üblichen Form.

15 Es'wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

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Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Einladung

ilr die zweite Kappensitzung am Sonntag, dem 3.2. d.J. jim Familienferiendorf Hübingen laden wir nochmals freundlichst

Kartenvorverkauf erfolgt an der Abendkasse des Veranstal- (tulgsortes.

ir freuen uns über Ihren Besuch und gewährleisten Ihnen ein ites Programm mit der eigenen Tanzgruppe, Elferrat und >r allen Dingen mit denMarinas.

ORBACH

tl Bekanntmachung

atzung vom 26. Januar 1974

*|br Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Horbach vom 5. 1967 geändert durch Satzungen vom 16.7.1972 und 7.8.1973

ufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstver­altungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 15*9.1964 (GVB1. S. 145) und der Landesverordnung zur urchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVB1. isscf 1) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem eschluß des Gemeinderates vom 27. Dezember 1973 folgende &tzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Horbach «n 5.3.1967 erlassen:

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er § 4 der Hauptsatzung vom 5.3.1967 wird aufgehoben und utch folgende Neufassung ersetzt:

§ 4

1 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG DER EHRENAMTLICHEN

rj,, eigeordneten

Der ehrenamtliche Beigeordnete, der den Bürgermeister in- halb eines Monats insgesamt länger als 3 Tage vertritt, erhält irdie gesamte Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädi- 'g m gleicher Höhe wie der ehrenamtliche Bürgermeister.

Die Aufwandsentschädigung wird für jeden Tag der Vertre- in Form eines Dreißigstels des Monatsbetrages der Auf- mdsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters be- i<pmet.

6.191 § 2

'Krafttreten

>e Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­

machung in Kraft.

Horbach, den 26. Januar 1974

Gemeindeverwaltung Horbach L.S. gez. Meuer, Bürgermeister

Keine Bedenken!

Montabaur, den 14. Januar 1974

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. laAz.: o29-o2o (Horbach)

L.S. Im Aufträge: gez. Wilhelmi

543 Montabaur, 28.1.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Gemeinde Horbach Im Aufträge: gez. Piwowarsky

Arbeitskräfte gesucht

Die Gemeindeverwaltung Horbach gibt bekannt, daß für das Flurbereinigungsverfahren der Nachbargemeinde Gackenbach dringend weitere Hilfskräfte gegen gute Bezahlung benötigt werden. Es handelt sich hierbei um leichtere Arbeiten, die auch von Frauen übernommen werden können.

Anmeldungen erbeten an: Josef Schlosser, 5431 Gackenbach, Tel. 7114.

Schäden an gemeindlichen Entwässerungsgräben

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, daß im vergangenen Jahr die gemeindlichen Entwässerungsgräben erheblich durch die landwirtschaftlichen Betriebe infolge Heruntertretens der Grabenwände durch das Weidevieh beschädigt wurden.

Hiermit ergeht die öffentliche Aufforderung an die betroffe­nen landwirtschaftl. Betriebe, diese Schäden umgehend, späte­stens bis zum 1.3.1974 zu beseitigen; andernfalls werden die Schäden auf Kosten der Verursacher behoben, gez. Meuer, Bürgermeister

Verbandsschule Horbach-Gackenbach

SCHULEINSCHREIBUNG 1974

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1974/75 wird am Mittwoch dem 6.2.1974 von 15.3o bis 16.3o Uhr in der Schule entgegengenommen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 3o. Juni 1974 einschließlich das 6. Lebensjahr vollenden.

Auf Antrag der Eltern können auch Kinder aufgenommen werden, die bis zum 31.12.1974 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife be­sitzen.

Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde bzw. Familienstamm­buch und Impfschein (Impfbuch) vorzulegen.

HÜBINGEN

Hoizversteigerung

Am Samstag, dem 2.2.1974 um lo Uhr findet im Gemeinde- wald Hübingen, Distrikt 13, die diesjährige Holzversteigerung statt. Treffpunkt an der Straße Hübingen - Welschneudorf (Zwei Eichen).

Es kommen zur Versteigerung ca. 2oo rm Buchenfaserholz. Auswärtige Käufer sind zugelassen, gez. Loring, Bürgermeister

MGV Frohsinn Hübingen

Die Chorprobe am Freitag, dem 1. Februar 1974, fällt aus.

Die nächste Chorprobe findet am Freitag, dem 8. Februar 1974 um 2o Uhr in der Gastwirtschaft Trum statt.

INSERIEREN BRINGT GEWINN ! ! !