Montabaur - 7
Kind und Heimaufenthalt.
Der Gemeinderat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Dnter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG sowie die Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen stellt der Gemeinderat die Fertigstellung der nachstehenden Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand für die Herstellung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):
Erschließungsgebiet verlaufend von Flurst. Fahrbahn “Auf dem Hahn” Haupt- 14/1 bis 88/2 einer- straße einschl. Zufahrts- seits und von Flurst.
Straße und 3 Stich- 3o/8 bis Flurst. 25
Straßen mit Parkplatz andererseits
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1. Juli 1973 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG — vom 15.2.1963 (GVB1.
S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. Juli 1973.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Jungen Union o2/3: Niedererbach einen Zuschuß in Höhe von 5oo,oo DM aus Mit- >24/1 teln der Ortsverschönerung für die Fertigstellung der direkten Zuwegung zwischen Schule und Sportplatz und Anschluß an den Rundwanderweg zu gewähren.
Die Beratung über eine neu zu erstellende Erschließungsbeitrags- o26o; Satzung ergibt, daß die Gemeindevertretung einstimmig die Satzung in der nächsten Sitzung beraten will. Bis zu diesem Zeitpunkt soll jedem Gemeindevertreter eine Ausfertigung als Satzungsentwurf zugestellt werden.
Der anschließende Bericht über die Entwicklungshinweise des Herrn Dr. Scholz aus der Raumanalyse des Nahbereichs Montabaur wird von der Vertretung beraten.
NOMBORN
Amtl. Bekanntmachung
U. 84$ ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES “BAUMORT EflND WALDSTRASSE” DER GEMEINDE NOMBORN hier: Offenlage gern. § 2 (6) BBauG
Die Gemeinde Nomborn hat die Erweiterung des Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße” beschlossen. Die Erweiterung umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 1
Flurstücke (Straßenparzellen) Nr. 189 teilw., 149 teilw. und _262 teilw.
Der Entwurf des Erweiterungsplanes mit Begründung und Text liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG vom 23.6.196o (BGBl. I S.
-'341) in der Zeit
vom 28. Januar 1974 bis 1. März 1974 jeweils von montags bis freitags während den Dienststunden _zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 und in der Wohnung des Bürgermeisters in 5431 Nombom, Mittel- — - rln rfstr. 63 werktäglich von 17 bis 2o Uhr öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Die Erweiterung hat zum Inhalt, daß die Straßenparzellen voch 189 teilw., 149 teilw. und 262 teilw. in den Geltungsbe- s Ratl re ^ ^ es Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße” einbezogen werden.
Nombom, den 18. Januar 1974 Gemeinde Nombom gez. Noll, Bürgermeister
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EISBACHGEMEINDEN
GACKENBACH
Amtl. Bekanntmachung • Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 3o. Januar 1974 um 2o Uhr im Gasthaus Weidenfeller in Gackenbach statt.
Tagesordnung
I. Öffentl. Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan “Im Boden und Nassen Stück”
2. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Zuchtbullen für die Gemeinden Horbach und Gackenbach
3. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses für den Aufenthalt von Schülern im Schullandheim (Sonderschüler)
4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Abwassergebühren.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Zeltplatzes im Jahre 1974 an die DJKCoesfeld/Münster.
6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 7.12. 1973.
7. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Weidenfeller, Bürgermeister
Oie Reinigung der Straßen, Wege und Plätze
vor Sonn- und Feiertagen läßt in letzter Zeit zu wünschen übrig. Wir bitten die Straßenreinigung entsprechend der hierüber bestehenden Ortssatzung richtig und rechtzeitig vorzunehmen. Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch darauf hin, daß Verkehrsteilnehmer, die eine Straße über Gebühr beschmutzen selbst zur Reinigung verpflichtet sind. Das gilt insbesondere für Lkw-Besitzer, die Erdmassen abfahren (Baustelle) und für Landwirte, bei der Ahfuhr von Mist und dem Einfahren von Futtermitteln.
gez. Weidenfeller, Bürgermeister
Am Montag, dem 28.1.1974 wird Frau Philipine Weidenfeller 77 Jahre alt. Wir gratulieren ihr herzlich und wünschen ihr noch einen zufriedenen Lebensabend.
Einladung
zu einer Versammlung für die Aufstellung eines Wahlvorschlages
Zur Aufstellung eines Wahlvorschlages durch die “Freie Wählergruppe Gackenbach” werden alle Wahlberechtigte der Gemeinde zu einer Versammlung am Donnerstag, dem 31. Januar 1974, abends 2o Uhr, in die Gaststätte Weidenfeller eingelai den.
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