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Montabaur - 7

Kind und Heimaufenthalt.

Der Gemeinderat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Dnter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG sowie die Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Erschließungs­beiträgen stellt der Gemeinderat die Fertigstellung der nach­stehenden Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand für die Herstellung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):

Erschließungsgebiet verlaufend von Flurst. Fahrbahn Auf dem Hahn Haupt- 14/1 bis 88/2 einer- straße einschl. Zufahrts- seits und von Flurst.

Straße und 3 Stich- 3o/8 bis Flurst. 25

Straßen mit Parkplatz andererseits

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1. Juli 1973 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs 1 und 2 des Landesstraßen­gesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG vom 15.2.1963 (GVB1.

S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. Juli 1973.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Jungen Union o2/3: Niedererbach einen Zuschuß in Höhe von 5oo,oo DM aus Mit- >24/1 teln der Ortsverschönerung für die Fertigstellung der direkten Zuwegung zwischen Schule und Sportplatz und Anschluß an den Rundwanderweg zu gewähren.

Die Beratung über eine neu zu erstellende Erschließungsbeitrags- o26o; Satzung ergibt, daß die Gemeindevertretung einstimmig die Satzung in der nächsten Sitzung beraten will. Bis zu diesem Zeitpunkt soll jedem Gemeindevertreter eine Ausfertigung als Satzungsentwurf zugestellt werden.

Der anschließende Bericht über die Entwicklungshinweise des Herrn Dr. Scholz aus der Raumanalyse des Nahbereichs Monta­baur wird von der Vertretung beraten.

NOMBORN

Amtl. Bekanntmachung

U. 84$ ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANESBAUMORT EflND WALDSTRASSE DER GEMEINDE NOMBORN hier: Offenlage gern. § 2 (6) BBauG

Die Gemeinde Nomborn hat die Erweiterung des Bebauungs­planesBaumort und Waldstraße beschlossen. Die Erweite­rung umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 1

Flurstücke (Straßenparzellen) Nr. 189 teilw., 149 teilw. und _262 teilw.

Der Entwurf des Erweiterungsplanes mit Begründung und Text liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG vom 23.6.196o (BGBl. I S.

-'341) in der Zeit

vom 28. Januar 1974 bis 1. März 1974 jeweils von montags bis freitags während den Dienststunden _zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 und in der Wohnung des Bürgermeisters in 5431 Nombom, Mittel- - rln rfstr. 63 werktäglich von 17 bis 2o Uhr öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit münd­lich oder schriftlich vorgebracht werden.

Die Erweiterung hat zum Inhalt, daß die Straßenparzellen voch 189 teilw., 149 teilw. und 262 teilw. in den Geltungsbe- s Ratl re ^ ^ es BebauungsplanesBaumort und Waldstraße einbezo­gen werden.

Nombom, den 18. Januar 1974 Gemeinde Nombom gez. Noll, Bürgermeister

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EISBACHGEMEINDEN

GACKENBACH

Amtl. Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 3o. Januar 1974 um 2o Uhr im Gasthaus Weidenfeller in Gackenbach statt.

Tagesordnung

I. Öffentl. Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Im Boden und Nassen Stück

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Zuchtbullen für die Gemeinden Horbach und Gackenbach

3. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses für den Aufenthalt von Schülern im Schullandheim (Sonderschüler)

4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Ab­wassergebühren.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Zelt­platzes im Jahre 1974 an die DJKCoesfeld/Münster.

6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 7.12. 1973.

7. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Weidenfeller, Bürgermeister

Oie Reinigung der Straßen, Wege und Plätze

vor Sonn- und Feiertagen läßt in letzter Zeit zu wünschen übrig. Wir bitten die Straßenreinigung entsprechend der hierü­ber bestehenden Ortssatzung richtig und rechtzeitig vorzuneh­men. Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch darauf hin, daß Verkehrsteilnehmer, die eine Straße über Gebühr beschmutzen selbst zur Reinigung verpflichtet sind. Das gilt insbesondere für Lkw-Besitzer, die Erdmassen abfahren (Baustelle) und für Landwirte, bei der Ahfuhr von Mist und dem Einfahren von Futtermitteln.

gez. Weidenfeller, Bürgermeister

Am Montag, dem 28.1.1974 wird Frau Philipine Weidenfel­ler 77 Jahre alt. Wir gratulieren ihr herzlich und wünschen ihr noch einen zufriedenen Lebensabend.

Einladung

zu einer Versammlung für die Aufstellung eines Wahlvorschla­ges

Zur Aufstellung eines Wahlvorschlages durch dieFreie Wäh­lergruppe Gackenbach werden alle Wahlberechtigte der Ge­meinde zu einer Versammlung am Donnerstag, dem 31. Janu­ar 1974, abends 2o Uhr, in die Gaststätte Weidenfeller eingelai den.

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