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Montabaur - 4

dieser Pauschalmengen im Hinblick auf die Größe der tat­sächlich genutzten Wohn- und Geschäftsfläche bzw. der Ver­kaufs- und Ausstellungsfläche nicht gerechtfertigt ist.

4. Der Antrag ist bei der zuständigen Obersten Landesbehör­de für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder bei den von ihr zu bestimmenden Stellen einzureichen, in deren Be­zirk sich die Unterglasanlagen ganz oder überwiegend befin­den. Die zuständigen Stellen prüfen die Anträge und setzen die Höhe der Ausgleichsbeträge im Rahmen dieser Bedingun­gen fest.

Der an den Antragsteller auszuzahlende Betrag wird auf volle Deutsche Mark abgerundet.

5. Der Antragsteller hat im Antrag zu versichern, daß er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.

6. Der Antragsteller trägt auch nach dem Empfang des Aus­gleichsbetrages in seinem Verantwortungsbereich die Beweis­last für das Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Gewäh­rung bis zum Ablauf des Jahres 1976. Er hat zu Unrecht erhal­tene Beträge unaufgefordert und unverzüglich zurückzuzahlen. Zurückzuzahlende Beträge sind vom Tage des Empfanges an mit zwei vom Hundert über dem Diskontsatz der Deutschen Bundes­bank, bei Verzug vom Tage des Verzugs an mit drei vom Hundert über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verzinsen. Der am Ersten eines Monats geltende Diskontsatz ist für jeden Zinstae dieses Monats zugrunde zu legen.

7. Die Ausgleichsempfänger haben für eine spätere Prüfung der rechnungsprüfenden Stelle des Bundes und des zuständigen Lan­des die für die Antragstellung maßgebenden Unterlagen bis Ende 1978 bereitzuhalten und auf Anforderung hierfür zur Verfügung zu stellen, sofern nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.

8. Es dürfen nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum Ab­lauf des

12. Februar 1974 (Ausschlußfrist) den zuständigen Stellen (vgl. Nummer 4.) zugegangen sind. Anträ­ge sind fristgerecht eingereicht, die bis zum Ablauf der Antrags­frist in der nach diesen Bedingungen vorgeschriebenen Form (An­lage) einschließlich aller darin geforderten Angaben und Erklärun­gen eingegangen sind.

Beim Standesamt beurkundet

Personenstandsmeldungen vom 15.1.1974 bis 21.1.1974

Geburten

Reusch, Julia Christine, Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Baumbacherstr.

Püsch, Klaus, Großholbach, Hauptstr. 17

Münz, Claudia, Heiligenroth, Weserstr. 2

Schlosser, Sabine, Horbach, Siedlerweg 4

Renzel, Jutta Alexandra, Nentershausen, Am Kalksbrunnen

Hertrich Nathalie, Ruppach-Goldhausen, Dammstr./Neubau

Metternich Bianca, Großholbach, Mittelstr. 9

Sterbefälle

Agnes Erika geb. Grohmann, Montabaur, Taunusstr. 15 Nowak Wilhelm Leon, Montabaur, Eschelbacherstr. 17

Eheschließungen

Grein Helmut Norbert, Welschneudorf, Bleichstr. 8 und Grein geb. Neuroth, Maria Rosel, Horbach, Hauptstr. 15 Loring Ewald Ludwig, Hübingen, Flurstr. und Loring Ursula Martha geb. Müller, Heilberscheid, Schulstr. 8

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Amtliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch. 3o. Januar 1974 um 18.3o Uhr im Sitzungssaal des Rattf statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Beschlußfassung über die Verkehrsregelung Fürstenw Albertstraße - Bekanntgabe des offenen Briefes der Anl

2. Beratung über die Planung Grünanlage Fröschpfort

3. Beschlußfassung zur Änderung und Ergänzung zum &

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