Montabaur - 4
dieser Pauschalmengen im Hinblick auf die Größe der tatsächlich genutzten Wohn- und Geschäftsfläche bzw. der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht gerechtfertigt ist.
4. Der Antrag ist bei der zuständigen Obersten Landesbehörde für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder bei den von ihr zu bestimmenden Stellen einzureichen, in deren Bezirk sich die Unterglasanlagen ganz oder überwiegend befinden. Die zuständigen Stellen prüfen die Anträge und setzen die Höhe der Ausgleichsbeträge im Rahmen dieser Bedingungen fest.
Der an den Antragsteller auszuzahlende Betrag wird auf volle Deutsche Mark abgerundet.
5. Der Antragsteller hat im Antrag zu versichern, daß er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.
6. Der Antragsteller trägt auch nach dem Empfang des Ausgleichsbetrages in seinem Verantwortungsbereich die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Gewährung bis zum Ablauf des Jahres 1976. Er hat zu Unrecht erhaltene Beträge unaufgefordert und unverzüglich zurückzuzahlen. Zurückzuzahlende Beträge sind vom Tage des Empfanges an mit zwei vom Hundert über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Verzug vom Tage des Verzugs an mit drei vom Hundert über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verzinsen. Der am Ersten eines Monats geltende Diskontsatz ist für jeden Zinstae dieses Monats zugrunde zu legen.
7. Die Ausgleichsempfänger haben für eine spätere Prüfung der rechnungsprüfenden Stelle des Bundes und des zuständigen Landes die für die Antragstellung maßgebenden Unterlagen bis Ende 1978 bereitzuhalten und auf Anforderung hierfür zur Verfügung zu stellen, sofern nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
8. Es dürfen nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf des
12. Februar 1974 (Ausschlußfrist) den zuständigen Stellen (vgl. Nummer 4.) zugegangen sind. Anträge sind fristgerecht eingereicht, die bis zum Ablauf der Antragsfrist in der nach diesen Bedingungen vorgeschriebenen Form (Anlage) einschließlich aller darin geforderten Angaben und Erklärungen eingegangen sind.
Beim Standesamt beurkundet
Personenstandsmeldungen vom 15.1.1974 bis 21.1.1974
Geburten
Reusch, Julia Christine, Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Baumbacherstr.
Püsch, Klaus, Großholbach, Hauptstr. 17
Münz, Claudia, Heiligenroth, Weserstr. 2
Schlosser, Sabine, Horbach, Siedlerweg 4
Renzel, Jutta Alexandra, Nentershausen, Am Kalksbrunnen
Hertrich Nathalie, Ruppach-Goldhausen, Dammstr./Neubau
Metternich Bianca, Großholbach, Mittelstr. 9
Sterbefälle
Agnes Erika geb. Grohmann, Montabaur, Taunusstr. 15 Nowak Wilhelm Leon, Montabaur, Eschelbacherstr. 17
Eheschließungen
Grein Helmut Norbert, Welschneudorf, Bleichstr. 8 und Grein geb. Neuroth, Maria Rosel, Horbach, Hauptstr. 15 Loring Ewald Ludwig, Hübingen, Flurstr. und Loring Ursula Martha geb. Müller, Heilberscheid, Schulstr. 8
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Dr. Gerhardus, Montabaur, Waterloostr. 6, Tel. o26o2/3‘ Nie ZA Nebgen, Höhr-Grenzhausen, Parkstr. 5, Tel. o2624/7i telr
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von Sonntag, 27.1.1974 bis 2. Februar 1974
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Rathaus-Apotheke Montabaur,
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26.1.- 27.1.1974
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Transportstelle Montabaur
Tel. o26o2/3777
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Transportstelle Herschbach
Tel. 02626/5166
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Notrufe
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Feuerwehr Montabaur
Tel. 3o78, 5oll
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Feuerwehr Nentershausen
Tel. 064375/261 u.
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Polizei
Tel. Soll, 5ol2
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Amtliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch. 3o. Januar 1974 um 18.3o Uhr im Sitzungssaal des Rattf statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Beschlußfassung über die Verkehrsregelung Fürstenw Albertstraße - Bekanntgabe des offenen Briefes der Anl
2. Beratung über die Planung Grünanlage Fröschpfort
3. Beschlußfassung zur Änderung und Ergänzung zum &
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