Montabaur - 17
§ 1
Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird
im ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 97.328,oo DM
Mehreinnahmen (bisher 843.672,oo DM)
in den Ausgaben auf 97.328,oo DM
Mehrausgaben (bisher 843.672,oo DM)
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 2o5.ooo,oo DM
Mehreinnahmen (bisher 7o8.6oo,oo DM)
in den Ausgaben auf 2o5.ooo,oo DM
Mehrausgaben (bisher 7o8.6oo,oo DM)
festgesetzt.
§ 2
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§ 4
Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes dienen soll, wird von bisher 60 . 000,00 DM auf nunmehr -,- DM festgesetzt.
II.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 22.12.1973 bis 29.12. 1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr in der Wohnung des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nentershausen, den 17.12.1973
Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Bürgermeister
III. .
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.
Im Aufträge:
LS. gez. Wilhelmi
Ein frohes Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit im Neuen Jahr wünsche ich allen Mitbürgern unserer Gemeinde!
Allen Kranken und Soldaten, die nicht die Festtage im Kreise ihrer Familie verbringen können, gilt mein besonderer Gruß.
gez. Perne, Bürgermeister Wir gratulieren!
Unserem ältesten Mitbürger, Herrn Christian Ohly, gratuliert die Gemeinde zu seinem 93. Geburtstag recht herzlich.
Wir wünschen ihm und den Geburtstagskindern Ottilie und Hermann Spiewak zu ihrem 7o. Geburtstag alles Gute und noch viele Jahre bei bester Gesundheit.
gez. Perne, Bürgermeister
Schluckimpfung im Winker 1973/74
Das Gesundheitsamt des Unterwesterwaldkreises erinnert nochmals an den 2. Impfdurchgang, der in der Gemeinde Nenters
hausen am Freitag, dem 11. Januar 1974 um 8.3o Uhr in der Schule (Rathaus) stattfindet. Es wird gebeten, vorhandene Impfbücher mitzubringen.
NOMBORN
Amtl. Bekanntmachung
der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nombom Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund des § lol Abs. 1 in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 13.12.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 15.25o,oo DM Mehreinnahmen (bisher 315.75o,oo DM) in den Ausgaben auf 15.25o,oo DM Mehrausgaben(bisher 315.75o,oo DM) außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 6 . 000,00 DM i
Wenigereinnahmen (bisher 22o.ooo,oo DM)
in den Ausgaben auf 6 . 000,00 DM
Wenigerausgaben (bisher 22o.ooo,oo DM)
festgesetzt.
§ 2
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§ 4
Der Darlehensbetrag der zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes dienen soll, wird nicht geändert.
II.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 22.12.1973 bis 29.12.1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr in der Wohnung des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Nomborn, den 17.12.1973
Gemeinde Nomborn gez. Noll, Bürgermeister
III.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gesehen! (Keine Bedenken) Im Aufträge:
LS. gez. Wilhelmi
Wir gratulieren!
Am Sonntag, dem 3o. 12.1973 feiert das Ehepaar A. Andreas u. Helene geb. Niedt, das Fest der Goldenen Hochzeit. Der Jubilar kam nach dem 1. Weltkrieg als Junglehrer in unsere Gemeinde, wo er lo Jahre an der hiesigen Volksschule tätig war. Nach seiner Pensionierung kehrte er, nachdem er in der Zwischenzeit an die Volksschule Kleinholbach versetzt war, in unsere Gemeinde zurück um an dem Geburtsort seiner Ehefrau mit ihr dort seinen Lebensabend zu verbringen. Die Gemeinde gratuliert dem Jubelpaar recht herzlich und wünscht ihm einen gemeinsamen Lebensabend in bester Gesundheit.
gez. Noll, Bürgermeister

