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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

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Jahrgang 1

Freitag, den 6. Juli 1973

Nummer 1/27

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Am Tage des Erscheinens des ersten Amtsblattes der Verbandsge­meinde Montabaur erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick in die Vergangenheit der jungen Verbandsgemeinde Montabaur.

Der Landtag, als das gesetzgebende Organ unseres Landes, hat unter Berücksichtigung der Größe des Landes und seiner außerordentlich differenzierten Bevölkerungsverteilung und -Verdichtung im Rahmen der kommunalen Gebietsreform der Verbandsgemeinde zunächst den Vorzug gegenüber der Einheitsgemeinde gegeben. Ziel dieser Bemü­hungen ist es, aus Gründen des öffentlichen Wohles eine zeitgemäße Organisationsform der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene des Nahbereiches zu schaffen, welche die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung im Rahmen einer umfassenden Daseinsvorsorge ge­währleistet.

Im Interesse des Bürgers sollen diese neuen Verwaltungseinheiten ei­ne verwaltungsmäßige und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen, die der Veränderung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ver­hältnisse und damit der gewandelten gemeindlichen Aufgabenstellung entspricht.

Vor dem Hintergrund dieser kommunalpolitischen Zielsetzung wur­de am 23.4.1972 die Vertretungskörperschaft der neuen Verbands­gemeinde Montabaur gewählt. Sie sieht sich vor die Aufgabe gestellt, die durch den Rückgang der Landwirtschaft, durch die Zunahme des tertiären Wirtschaftsbereichs und durch das Vordringen von Indu­strie u. Gewerbe in den ländlichen Gebieten erforderliche Grundaus­stattung (Infrastruktur) den Verhältnissen in den städtischen Gebie­ten anzupassen. Um das zu gewährleisten, sind für den neuen Ver­waltungsbereich eine Bestandsaufnahme sowie eine Zielvorstellung über die künftige Entwicklung erforderlich. Dieses soll durch eine Nahbereichsuntersuchung für unseren gemeinsamen Lebensraum geschaffen werden. Die am 15.5.1972 beschlossene Auf­tragsvergabe für diese Nahbereichsuntersuchung, aus der der gemeinsame Flächennutzungsplan entwickelt werden soll, und die eindeutige Aussage über die Absicht, die schulischen Fragen (Hauptschule, Grundschule) als erstrangige Gemeinschaftsaufgaben zu lösen, waren bisher die wichtigsten kommunalpolitischen Entscheidungen der Verbandsgemeindevertretung.

Zur Durchführung der eigenen Verwaltungsaufgaben der verbandsangehörigen Gemeinden und zur Erledigung der Kassengeschäf­te sowie der staatl. Auftragsangelegenheiten, wurde die neue Verbandsgemeindeverwaltung geschaffen. Seit dem 1.1o.1972 bzw. seit dem 1.1.1973 werden von dieser Verwaltung Dienstleistungen für die Bürger unserer Verbandsgemeinde erbracht.

Aller Anfang ist schwer, und so ist es hoffentlich auch verständlich, daß in der kurzen Zeit des Bestehens der Verwaltung von einer vollen Funktionsfähigkeit noch nicht gesprochen werden kann. Alle Mitarbeiter bemühen sich jedoch ernsthaft um eine sachgerechte Arbeit, um hierdurch eine bessere Versorgung des Bürgers mit gemeindlichen Einrichtungen und Dienstleistungen zu erreichen. Ein Erfolg dieser Arbeit ist aber nur dann zu erreichen, wenn auch die Bürger in verständnisvollem und aufge­schlossenem Zusammenwirken die Verwaltung unterstützen.

Um das Verhältnis der Bürger zu den politsch Verantwortlichen in der Verbandsgemeindevertretung sowie zur Verbandsgemein­deverwaltung zu verbessern, und um eine umfassende Information des Bürgers zu gewährleisten, soll nunmehr aufgrund eines

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Amtlidie Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlich für den Inhaiti Robert Degen.

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