Montabaur - 11
vielen Mitbürgern aus dem Raume der Verbandsgemeinde, die sich großherzig und ungenannt an der Spendenaktion beteiligten.
Ganz besonders bedanken wir uns auch bei Frau Grimsel, die diese Aktion mit größtem Einsatz und viel Umsicht leitete.
Ortsverband der CDU Neuhäusel
EITELBORN Amtl. Bekanntmachung
der II. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eitelborn Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 6.12.1973 das Rechnungsjahr 1973 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 122.ooo,oo DM
Wenigereinnnahmen (bisher 894.ooo,oo DM)
in den Ausgaben auf 122.ooo,oo DM
Wenigerausgaben (bisher 894.ooo,oo DM)
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 145.ooo,oo DM
Wenigereinnahmen (bisher 255.ooo,oo DM)
in den Ausgaben auf 145.ooo,oo DM
Wenigerausgaben (bisher 255.ooo,oo DM)
festgesetzt.
§ 2
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§ 4
Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes dienen soll, wird nicht geändert.
II.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 22.12.1973 bis 29.12. 1973 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eitelborn, den 17.12.1973 Gemeinde Eitelbom gez. Hümmerich, Bürgermeister
III.
Genehmigung der II. Nachtragshaushaltssatzung Gesehen! (Keine Bedenken) Im Aufträge:
LS. gez. Wilhelmi
Amtl. Bekanntmachung - Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Eitelborn erfolgt am Freitag, den 21. Dezember 1973 in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.
Wir bitten, die kurzfristige Mitteilung zu entschuldigen.
Rentenzahltage in Eitelborn
1. Zahltag: 27.12.
Renten-Nr. 1 - 2o ooo
2. Zahltag: 28.12.
Renten-Nr. 2o ooo - Schluß
Renten bitte in den frühen Vormittagsstunden abholen!
MGV Eitelbom 1866
Am kommenden Samstag, dem 22. Dezember 1973 fährt der MGV Eitelborn 1866 zum Konzert nach Nentershausen. Abfahrt des Omnibusses wird in der Chorprobe am Freitag (21.12.) bekanntgegeben.
Die alljährliche Winter-Wanderung findet am Samstag, dem 29.12.1973 statt. Abmarsch um lo Uhr ab Vereinslokal. Abschluß der Wanderung auf dem Waldfestplatz der Feuerwehr, wo für das leibliche Wohl (Erbsensuppe mit Würstchen) gesorgt ist. Getränke, kalt und warm, werden bereitgehalten. Um Anmeldung bei den aktiven Mitgliedern wird gebeten.
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Allen Wanderlustigen zur ge fl. Kenntnisnahme, daß im Monat, Januar 1974 ausnahmsweise der zweite Mittwoch, also am 9. Januar, unser Wandertag ist. Bei entsprechendem Wetter, Treffen um 14 Uhr am Minigolfplatz.
Einladung
Die Freiw. Feuerwehr Eitelborn lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu der am Samstag, dem 29.Dezember d.J. stattfindenden Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung beginnt um 2o Uhr im Vereinslokal ”Westerwälder Hof”.
Wir würden uns freuen, wenn sich alle Mitglieder an der Gestaltung des Abends beteiligen würden, da jeder von der Möglichkeit der Information und dem Vortrag seiner Wünsche und Vorstellungen Gebrauch machen sollte.
NEUHAUSEL Amtl. Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE NEUHÄUSEL
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. l'Nr. 3ä LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet..
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag d. Verkehrs' bis Übergabe
Erschließungs- Windegut gebiet “Windegut” Graf-v.-West-
phalen-Straße Haskenstraße Coermannstr. Spielplatzstr.
Rechtsmittelbelehrung:
Fahrbahn u. Ent-1.2.1972 Wässerung
“ ” 1.2.1972
“ ” 1.2.1972
“ ” 1.2.1972
“ ” 1.2.1972
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9,schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr.7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf

