Ausgabe 
21.12.1973
Seite
2843
 
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Montabaur - 11

vielen Mitbürgern aus dem Raume der Verbandsgemeinde, die sich großherzig und ungenannt an der Spendenaktion beteiligten.

Ganz besonders bedanken wir uns auch bei Frau Grimsel, die diese Aktion mit größtem Einsatz und viel Umsicht leite­te.

Ortsverband der CDU Neuhäusel

EITELBORN Amtl. Bekanntmachung

der II. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eitelborn Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 6.12.1973 das Rechnungsjahr 1973 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 122.ooo,oo DM

Wenigereinnnahmen (bisher 894.ooo,oo DM)

in den Ausgaben auf 122.ooo,oo DM

Wenigerausgaben (bisher 894.ooo,oo DM)

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 145.ooo,oo DM

Wenigereinnahmen (bisher 255.ooo,oo DM)

in den Ausgaben auf 145.ooo,oo DM

Wenigerausgaben (bisher 255.ooo,oo DM)

festgesetzt.

§ 2

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geän­dert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Ge­meindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.

§ 4

Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes dienen soll, wird nicht geändert.

II.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 22.12.1973 bis 29.12. 1973 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eitelborn, den 17.12.1973 Gemeinde Eitelbom gez. Hümmerich, Bürgermeister

III.

Genehmigung der II. Nachtragshaushaltssatzung Gesehen! (Keine Bedenken) Im Aufträge:

LS. gez. Wilhelmi

Amtl. Bekanntmachung - Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Eitelborn er­folgt am Freitag, den 21. Dezember 1973 in der bisher übli­chen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

Wir bitten, die kurzfristige Mitteilung zu entschuldigen.

Rentenzahltage in Eitelborn

1. Zahltag: 27.12.

Renten-Nr. 1 - 2o ooo

2. Zahltag: 28.12.

Renten-Nr. 2o ooo - Schluß

Renten bitte in den frühen Vormittagsstunden abholen!

MGV Eitelbom 1866

Am kommenden Samstag, dem 22. Dezember 1973 fährt der MGV Eitelborn 1866 zum Konzert nach Nentershausen. Ab­fahrt des Omnibusses wird in der Chorprobe am Freitag (21.12.) bekanntgegeben.

Die alljährliche Winter-Wanderung findet am Samstag, dem 29.12.1973 statt. Abmarsch um lo Uhr ab Vereinslokal. Ab­schluß der Wanderung auf dem Waldfestplatz der Feuerwehr, wo für das leibliche Wohl (Erbsensuppe mit Würstchen) gesorgt ist. Getränke, kalt und warm, werden bereitgehalten. Um An­meldung bei den aktiven Mitgliedern wird gebeten.

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

Allen Wanderlustigen zur ge fl. Kenntnisnahme, daß im Monat, Januar 1974 ausnahmsweise der zweite Mittwoch, also am 9. Januar, unser Wandertag ist. Bei entsprechendem Wetter, Tref­fen um 14 Uhr am Minigolfplatz.

Einladung

Die Freiw. Feuerwehr Eitelborn lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu der am Samstag, dem 29.Dezember d.J. stattfin­denden Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung beginnt um 2o Uhr im VereinslokalWesterwälder Hof.

Wir würden uns freuen, wenn sich alle Mitglieder an der Ge­staltung des Abends beteiligen würden, da jeder von der Mög­lichkeit der Information und dem Vortrag seiner Wünsche und Vorstellungen Gebrauch machen sollte.

NEUHAUSEL Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE NEUHÄUSEL

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§ 3 Abs. l'Nr. LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet..

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag d. Verkehrs' bis Übergabe

Erschließungs- Windegut gebietWin­degut Graf-v.-West-

phalen-Straße Haskenstraße Coermannstr. Spielplatzstr.

Rechtsmittelbelehrung:

Fahrbahn u. Ent-1.2.1972 Wässerung

1.2.1972

1.2.1972

1.2.1972

1.2.1972

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9,schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr.7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge­schäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf