Ausgabe 
21.12.1973
Seite
2844
 
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Montabaur - 12

von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erho­ben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches er­hoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ab­lauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblie­ben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Neuhäusel vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Neuhäusel vom 29. August 1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Neuhäusel, den 14.12.1973

Gemeinde Neuhäusel

gez. Hümmerich, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.1973 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6. 196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Er­hebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Neuhäusel vom 2o.2.1962 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlos­sen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben .-Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Erschließungs- Windegut Fahrbahn u. Ent-

gebiet Wässerung

Windegut Graf-v.Westphalenatr.

Haskenstraße

Coermannstraße

Spielplatzstraße

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 1. Februar 1972 Neuhäusel, den 14.12.1973

Gemeinde Neuhäusel

gez. Hümmerich, Bürgermeister

SIMMERN

Amtl. Bekanntmachung

VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES SAURE WIESE DER GEMEINDE SIMMERN;

OFFENLAGE DER GEÄNDERTEN PLANUNTERLAGEN GEMÄSS § 12 BBauG

Der Gemeinderat von Simmem hat in seiner Sitzung vom 22. März 1973 die Änderung des BebauungsplanesSaure Wiese gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung sieht vor, daß der Wirtschaftsweg, Flurstück 271, zwischen den Flurstücken Nr. 27o und 287, eingezo­gen und die bebaubare Fläche unter Berücksichtigung des vor­handenen Vorfluters bis zur bebaubaren Fläche der Parzelle 27o erweitert wird.

Gemäß § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Ziffer 2 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Simmern vom 3. Oktober 1973 liegen die geänderten Planunterlagen mit Begründung in der Zeit

vom 24. Dezember 1973 bis 11. Januar 1974 in den Diensträum^n der Gemeinde Simmern, Im Maerental

8, von 17 bis 2o Uhr, sowie bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, - Bauamt - 543 Montabaur, Gelbachstr.

9, Zimmer 7, während den Dienststunden öffentlich aus. Simmern, den 14.12.1973 Gemeinde Simmem

gez. Schneider, Bürgermeister

Beschlüsse der Gemeindevertretung

:Ca. Io Zuhörer hatten sich zu der letzten Sitzung des Ge­meinderates in diesem Jahr in der Gaststätte Friedei Schneider eingefunden.

Beschlossen wurde:

1. Die Anschaffung eines Tonbandgerätes für die hiesige Grund­schule für den Sprach- und Musikunterricht.

Der Elternbeirat hatte im Einvernehmen mit dem Lehrpersonal einen entsprechenden Antrag gestellt.

2. Für die Freiw. Feuerwehr sollen in diesem Jahr noch 18 Paar Lederstiefel angeschafft werden. Über eine solche Ausrüstung hatte die Freiw. Feuerwehr bisher nicht verfügt.

Das günstigste Angebot hatte eine Firma aus Montabaur abgege­ben, die auch den Auftrag erhielt.

3. Der Musikverein hatte einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Anschaffungen von Uniformen und für Jugend­ausbildung (Dirigentenkosten) für das Damen-Trommler- und Pfeifercorps sowie für Anschaffung von Instrumenten für das Blasorchester in Höhe von lo% gestellt.

Bewilligt wurde ein Betrag von 25o,oo DM. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1974 soll über einen weiteren Zuschuß be­raten werden.

4. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich im RJ 1973 auf 51.15o,oo DM belaufen, wurde zugestimmt.

Als Deckungsmittel stehen 47.7oo,oo DM Mehreinnahmen und 3.975,oo DM Einsparung bei Ausgaben gegenüber.

Der größte Betrag der Mehrausgaben ergibt sich aus der Neuge­staltung des Friedhofes mit 25.oöo,oo DM, die im Haushalts­plan 1973 bisher nicht veranschlagt waren.

Weitere Mehrausgaben sind u.a. bei der Kreisumlage, bedingt durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz und bei der Ver­bandsgemeindeumlage entstanden.

Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich um 12.oob,oo DM, da bei der Gewerbesteuer 3o.ooo,oo DM Mehreinnahmen insge­samt 85.ooo,oo DM erwartet werden. 4o% von den Gewerbe­steuereinnahmen muß die Gemeinde abführen.

Weitere Mehreinnahmen sind bei den Schlüsselzuweisungen mit 8.800,00 DM, insgesamt 72.3oo,oo DM und bei dem Anteil an der Einkommensteuer mit 5.oob,oo DM insgesamt 84.ooö,oo DM zu verzeichnen.

5. Unter PunktVerschiedenes wurde mitgeteilt, daß

a) der Gemeindewald Simmern mit 6o ha, bereits am 1.1.1974 dem Revier Neuhäusel, dem die Gemeinden Eitelborn, Kaden­bach und Neuhäusel angehören, zugeordnet wird. Die Umgliede­rung war ursprünglich erst zum 1.8.1975 vorgesehen;

b) aufgrund der angespannten Energielage die Weihnachtsbaum­beleuchtung in diesem Jahr nicht eingeschaltet wird.

Die KEVAG hatte mitgeteilt, daß die Beleuchtung nur von 13 bis 24 Uhr eingeschaltet werden darf, so daß ein Anschluß an die Straßenbeleuchtung nicht möglich ist.

Eine separate Uhr zwischenzuschalten wäre mit all zu großen Kosten verbunden gewesen.

Neubaugebiet "Im Altegarten"

Die Firma Gebr. von der Wettern, Koblenz, hat inzwischen mit der Verlegung des Hauptkanals in der Koblenzer Straße begonnen und wird bei günstiger Witterung die Arbeiten in dieser Woche fortführen.

Anschließend werden die Hausanschlüsse für alle angrenzenden Grundstücke verlegt.

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung die Aufnahme ei­nes weiteren Darlehens für die Erschließung des Neubaugebie­tes beschlossen, so daß mit dem Straßenbau nach Kanalverle­gung ebenfalls begonnen werden kann.

Das Katasteramt Montabaur hat in der vergangenen Woche mit den Vermessungsarbeiten in einem Teilgebiet des Neubau­gebietesIm Altegarten begonnen und beabsichtigt, diese Ar­beiten noch in diesem Jahr zum Abschluß zu bringen. Die neu vermessenen Grundstücke können dann Anfang des kom-