Montabaur - 3
§2
GEBÜHRENPFLICHTIGE LEISTUNGEN Gebührenpflichtige Leistungen im Sinne dieser Satzung sind:
1. Planung, Bauleitung und Abrechnung von Hochbauten;
2. Planung, Bauleitung und Abrechnung von Tiefbauten;
3. Ausarbeitung von Bauleitplänen;
4. Erstattung technischer Gutachten;
5. Sonstige Leistungen, die nicht Amtshandlungen sind.
§3
GEBÜHRENSCHULDNER Gebührenschuldner ist der Auftraggeber.
§ 4
ENTSTEHUNG DER GEBÜHRENSCHULD
Die Gebührenschuld entsteht, sobald die gewünschte Leistung
ganz oder teilweise erbracht ist.
§ 5
HÖHE DER GEBÜHREN FÜR HOCHBAU-LEISTUNGEN Für Leistungen nach § 2 Ziffer 1 - Planung, Bauleitung und Abrechnung von Hochbauten - betragen die Gebühren 66 2/3% der Gebühren nach der Gebührenordnung für Architekten (GOA) in der jeweils durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft anerkannten Fassung.
§6
HÖHE DER GEBÜHREN FÜR TIEFBAU-LEISTUNGEN
(1) Für Leistungen nach § 2 Ziffer 2 - Planung, Bauleitung und Abrechnung von Tiefbauten - richtet sich die Höhe der Gebühren unter Berücksichtigung der Bauklasse bei Planungsaufträgen nach der Kostenanschlagssumme, im übrigen nach den Herstellungskosten. Den Kostenanschlagssummen und Herstellungskosten sind nicht zuzurechnen die Kosten für Grunderwerb, Finanzierung, Prüfungs- und Genehmigungsgebühren, Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen einschl. Nebenkosten.
(2) Für die Berechnung der Gebühren werden folgende Bauklassen gebildet:
Bauklasse I:
Einfache Bauwerke wie Wirtschaftswege, Drainagen, Einfriedigungen, Baracken.
Bauklasse II:
Bauwerke mittlerer Schwierigkeit wie Hauptwirtschaftswege, Gemeindestraßen, Wasser- und Abwasseranlagen, Brücken, Sportstätten, Friedhöfe, Denkmäler.
Bauklasse III:
Schwierige Bauwerke wie vor, die konstruktiv an Planung und
Ausführung besondere Anforderungen stellen.
(3) Die Gebühren betragen, soweit Bauklassen zu berücksichtigen sind:
bei Herstellungskosten in Bauklasse
bis / DM
I/%
II/%
III / %
lo. 000,00
5,3
8,0
lo,7
2 o. 000,00
4,8
7,o
9,3
3o.ooo,oo
4,5
6,5
8,5
4o.ooo,oo
4,3
6,1
8,0
5o. 000,00
4,1
5,9
7,7
60 . 000,00
3,9
5,7
7,4
7o.ooo,oo
3,8
5,5
7,2
80 . 000,00
3,7
5,3
7,o
9o.ooo,oo
3,6
5,2
6,9
loo.ooo,oo
3,5
5,1
6,7
15o.ooo,oo
3,2
4,6
6,1
2 oo.ooo ,00
3,o
4,3
5,6
3oo.ooo,oo
2,7
3,9
5,o
4oo.ooo,oo
2,5
3,5
4,6
5oo.ooo ,00
2,5
3,4
4,3
600 . 000,00
2,5
3,3
4,2
7oo.ooo,oo
2,4
3,2
4,1
800 . 000,00
2,4
3,2
4,o
9oo.ooo ,00
2,3
3,1
3,9
1 . 000 . 000,00
2,3
3,1
3,9
1.5oo.ooo ,00
2,3
3,o
3,7
2 . 000 . 000,00
2,3
2,9
3,5
3 . 000 . 000,00
2,2
2,7
3,1
4 . 000 . 000,00
2,1
2,5
2,9
5 . 000 . 000,00
2,1
2,5
2,7
7.5oo.ooo,oo
1,9
2,3
2,5
10 . 000 . 000,00
1,8
2 ,o
2,2
2 o.ooo.ooo,oo
1,5
1,7
1,9
3o.ooo.ooo,oo
1,4
1,6
1,8
4o.ooo.ooo,oo
1,3
1,5
1,7
und mehr
der Kostenanschlagssumme bzw. Herstellungskosten.
(4) Teilleistungen werden mit Teilleistungssätzen mit Hunderts
tel des Gebührentarifs bewertet. Dabei werden erhoben für:
a) Vorentwurf mit Kostenschätzung 15%
b) Entwurf 3o%
c) Massenberechnung lo%
d) Leistungsverzeichnis 5%
e) Kostenanschlag 5%
f) Nachprüfung von Ausführungszeichnungen 5%
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Die 1. Ausgabe zur gewohnten
Verlag - Redaktion - Anzeigenabteilung
Die Weihnachtsfeiertage und der Jahresbeginn liegen mitten in den Wochen 52/73 u. 1/74.
Deshalb kann in diesen Wochen kein Mitteilungsblatt herausgegeben werden.
1974 erscheint in der Woche vom 7. -12.1.1974 Zeit mit den bisher üblichen Einsendeterminen.
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