Ausgabe 
16.11.1973
Seite
2730
 
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Montabaur - 2

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Freitag, den 16. November 1973

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Vibration des Zuges ein Wohnen dort in Zukunft zumindest sehr beeinträchtigen werden. Städteplaner Dr. Scholz, der zur Zeit für die Verbandsgemeinde eine Nahbereichsuntersuchung durchführt, nannte diese Trassierung vor allem für die beiden Gemeinden einen Skandal und den Tatbestand des städtebau­lichen Notstands. Ich habe mich sofort nach Bekanntwerden der Pläne an die Verbandsgemeinde mit der Bitte gewandt, entsprechende Schritte bei den zuständigen Stellen zu unter­nehmen um eine andere Streckenführung zu erreichen. Eine Eingabe meinerseits bei der Kreisverwaltung machte auch diese Behörde auf die berechtigten Sorgen der Einwohner beider Gemeinden aufmerksam. Leider ist es vermutlich schon zu spät, um eine Trassenverlegung durchzusetzen, doch sollte nichts unversucht bleiben, eine Änderung herbeizuführen. Soll­te der Plan aber Wirklichkeit werden, dürfte die Wohnqualität der beiden Gemeinden extrem gemindert sein, denn wer möch­te noch in dieser Lärmzone wohnen? Es müßte dann - erreicht werden, durch entsprechende bauliche Maßnahmen diese Lärm­belästigung auf ein Minimum zu beschränken.

Bernhard Steinebach Girod

Mitglied der Verbandsgemeindevertretung Montabaur - CDU -

Amtl. Bekanntmachungen

Schließung des Hallenbades der Stadt Montabaur am gesetz­lichen Feiertag Buß- und Bettag

Am Mittwoch, dem 21.11.1973 bleibt wegen des gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag das Hallenbad der Stadt Monta­baur gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 ganztägig geschlossen.

543 Montabaur, den 5.11.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Sitzung der Verbandsgemeindevertretung

Die nächste Sitzung der Verbandsgemeindevertretung findet am Donnerstag, dem 22.11.1973 um 16 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushalts­plan und den Stellenplan für das RJ 1973

2. Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushalts­satzung für das RJ 1973

3. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung einer ge­meinsamen Sozialstation für die Verbandsgemeinden Wallme­rod und Montabaur

4. Antrag der CDU-Fraktion: Durchführung eines Generalplanes für die Be- und Entwässerung

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. Nichtöffentliche Sitzung

543 Montabaur, den 13.11.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung für die Stadt Montabaur (Stadtteil Ettersdorf) und die Gemeinde Gackenbach

SCHLUSSFESTSTELLUNG

Gern. § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) wird das Zusammenlegungsverfah­ren Giershausen, Rhein-Lahn-Kreis, mit folgender Feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müs­sen.

III. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlos­sen.

Mit der Zustellung der rechtskräftigen Schlußfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren be­endet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Zusammenlegung berichtigt. Die Unterla­gen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertigge­stellt und der Katasterbehörde übergeben worden.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Gemeinde, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen ver­pflichtet hat, übernommen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 9.1o.l972 ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbliebene Restbestand in Höhe von 2.82o,42 DM wurde am 3o.l 1.1972 der Gemeinde­verwaltung Giershausen zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, insbesondere der Wege, übergeben und die Kasse aufge-, löst.

Das Zusammenlegungsverfahren war daher gern. § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen. Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von 2 Wo­chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich < oder zur Niederschrift beim Kulturamt 543 Montabaur, Liin- burgerstraße 11, oder wahlweise beim Ministerium für Landwirt-] Schaft, Weinbau und Umweltschutz - Abt. Landeskultur - (Obere! Flurbereinigungsbehörde) - 65 Mainz, Große Bleiche 55, einzulej

Amtliche Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlldi fOr den Inhaltt Robert Degen.

Herausgebari Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wlttlch, Weitersburg. POSTANSCHRIFT: 5413 Bendorf, Postfach 1205, Telefon (02622) 4055/56.