Montabaur - 2
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Freitag, den 16. November 1973
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Vibration des Zuges ein Wohnen dort in Zukunft zumindest sehr beeinträchtigen werden. Städteplaner Dr. Scholz, der zur Zeit für die Verbandsgemeinde eine Nahbereichsuntersuchung durchführt, nannte diese Trassierung vor allem für die beiden Gemeinden einen Skandal und den Tatbestand des städtebaulichen Notstands. Ich habe mich sofort nach Bekanntwerden der Pläne an die Verbandsgemeinde mit der Bitte gewandt, entsprechende Schritte bei den zuständigen Stellen zu unternehmen um eine andere Streckenführung zu erreichen. Eine Eingabe meinerseits bei der Kreisverwaltung machte auch diese Behörde auf die berechtigten Sorgen der Einwohner beider Gemeinden aufmerksam. Leider ist es vermutlich schon zu spät, um eine Trassenverlegung durchzusetzen, doch sollte nichts unversucht bleiben, eine Änderung herbeizuführen. Sollte der Plan aber Wirklichkeit werden, dürfte die Wohnqualität der beiden Gemeinden extrem gemindert sein, denn wer möchte noch in dieser Lärmzone wohnen? Es müßte dann - erreicht werden, durch entsprechende bauliche Maßnahmen diese Lärmbelästigung auf ein Minimum zu beschränken.
Bernhard Steinebach Girod
Mitglied der Verbandsgemeindevertretung Montabaur - CDU -
Amtl. Bekanntmachungen
Schließung des Hallenbades der Stadt Montabaur am gesetzlichen Feiertag Buß- und Bettag
Am Mittwoch, dem 21.11.1973 bleibt wegen des gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag das Hallenbad der Stadt Montabaur gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 ganztägig geschlossen.
543 Montabaur, den 5.11.1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
Sitzung der Verbandsgemeindevertretung
Die nächste Sitzung der Verbandsgemeindevertretung findet am Donnerstag, dem 22.11.1973 um 16 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan und den Stellenplan für das RJ 1973
2. Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung für das RJ 1973
3. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung einer gemeinsamen Sozialstation für die Verbandsgemeinden Wallmerod und Montabaur
4. Antrag der CDU-Fraktion: Durchführung eines Generalplanes für die Be- und Entwässerung
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung
543 Montabaur, den 13.11.1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung für die Stadt Montabaur (Stadtteil Ettersdorf) und die Gemeinde Gackenbach
SCHLUSSFESTSTELLUNG
Gern. § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) wird das Zusammenlegungsverfahren Giershausen, Rhein-Lahn-Kreis, mit folgender Feststellung abgeschlossen:
I. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
III. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der rechtskräftigen Schlußfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Zusammenlegung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Gemeinde, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 9.1o.l972 ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbliebene Restbestand in Höhe von 2.82o,42 DM wurde am 3o.l 1.1972 der Gemeindeverwaltung Giershausen zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, insbesondere der Wege, übergeben und die Kasse aufge-, löst.
Das Zusammenlegungsverfahren war daher gern. § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich < oder zur Niederschrift beim Kulturamt 543 Montabaur, Liin- burgerstraße 11, oder wahlweise beim Ministerium für Landwirt-] Schaft, Weinbau und Umweltschutz - Abt. Landeskultur - (Obere! Flurbereinigungsbehörde) - 65 Mainz, Große Bleiche 55, einzulej
Amtliche Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlldi fOr den Inhaltt Robert Degen.
Herausgebari Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wlttlch, Weitersburg. POSTANSCHRIFT: 5413 Bendorf, Postfach 1205, Telefon (02622) 4055/56.

