Montabaur - 9
anteiligen Schülerzahl auf die verbandsangehörigen Gemeinden
verteilt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Schulverbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1 0 . 000,00 DM festgesetzt.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar
in der Gemeinde Eitelborn vom 2o.lo. bis 27.lo.1973 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
in der Gemeinde Kadenbach vom 2o.lo. bis 27.lo.1973 montags bis freitags während der Dienststunden im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
in der Gemeinde Neuhäusel vom 2o.lo. bis 27.10.1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
in der Gemeinde Simmern vom 2o.lo. bis 27.1 o,1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters.
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montabaur, den 9. Oktober 1973
Schulverband Augst
gez. Mangels, Verbandsvorsitzender
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
1. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf lo.ooo,oo DM.
2. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.
3. Zum Umlagebedarf mit 141. 000,00 DM.
Landratsamt Montabaur, den 4.1Ö.73
des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:
(L.S.) gez. Ruff
Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Augst für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 wird durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 5.7.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 255.ooo,oo DM
in den Ausgaben auf 255.ooo,oo DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 65. 000,00 DM
in den Ausgaben auf 65.ooo,oo DM festgesetzt.
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1 0 . 000,00 DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar:
in der Gemeinde Eitelborn vom 2o. bis 27.lo.1973 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
in der Gemeinde Neuhäusel vom 2o.lo. bis 27.Io. 1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
in der Gemeinde Simmern vom 2o.lo. bis 27.Io.1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montabaur, den 9. Oktober 1973
Wasserzweckverband Augst gez. Reusch, Vorsitzender
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
1. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 1 0 . 000,00 DM.
2. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.
3. Zum Umlagebedarf mit -,- DM.
Landratsamt Montabaur, den 4.10.1973
des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:
(L.S.) gez. Ruff
EITELBORN
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eitelbom am 1. Oktober 1973
Der Rat der Gemeinde Eitelborn stimmt der Neugliederung bzw. Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren, insbesondere für den Bereich des Forstamtes Neuhäusel mit seiner stufenweisen Umorganisation mit Abschluß zum 1.8.1975 zu.
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Das diesjährige Stiftungsfest der Freiw. Feuerwehr Eitelborn findet am Sonnabend, dem 27.lo.1973 im Vereinslokal “Westerwälder Hof” statt. Alle aktive und inaktive Mitglieder sowie deren Ehefrauen und Bräute sind dazu herzlich eingeladen. Wir bitten, sich diesen Termin vorzumerken.
Am Sonnabend, dem 27.lo.1973 beabsichtigen die Feuerwehren der Verbandsgemeinde eine gemeinsame Übung durchzuführen. Aus diesem Grund werden am Nachmittag des Tages die Sirenen in Betrieb gesetzt. Für die Bevölkerung besteht daher kein Grund zur Beunruhigung.
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
In Zukunft soll in jedem Monat ein Wandertag eingelegt werden, zu dem wir auch Nichtmitglieder unserer Gemeinschaft herzlich einladen.
Alle Frauen, die gerne einen gemeinsamen Spaziergang machen, treffen sich erstmalig am Dienstag, dem 23. Oktober

