Ausgabe 
19.10.1973
Seite
2651
 
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Montabaur - 9

anteiligen Schülerzahl auf die verbandsangehörigen Gemeinden

verteilt.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungs­jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Schulverbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1 0 . 000,00 DM festgesetzt.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar

in der Gemeinde Eitelborn vom 2o.lo. bis 27.lo.1973 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermei­sters,

in der Gemeinde Kadenbach vom 2o.lo. bis 27.lo.1973 montags bis freitags während der Dienststunden im Dienstzimmer des Bür­germeisters,

in der Gemeinde Neuhäusel vom 2o.lo. bis 27.10.1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bürgermei­sters,

in der Gemeinde Simmern vom 2o.lo. bis 27.1 o,1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bürgermei­sters.

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montabaur, den 9. Oktober 1973

Schulverband Augst

gez. Mangels, Verbandsvorsitzender

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

1. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf lo.ooo,oo DM.

2. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung

von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.

3. Zum Umlagebedarf mit 141. 000,00 DM.

Landratsamt Montabaur, den 4..73

des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:

(L.S.) gez. Ruff

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Augst für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Ver­bindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 wird durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 5.7.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das

Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 255.ooo,oo DM

in den Ausgaben auf 255.ooo,oo DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 65. 000,00 DM

in den Ausgaben auf 65.ooo,oo DM festgesetzt.

§2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1 0 . 000,00 DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar:

in der Gemeinde Eitelborn vom 2o. bis 27.lo.1973 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermei­sters,

in der Gemeinde Neuhäusel vom 2o.lo. bis 27.Io. 1973 mon­tags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bür­germeisters,

in der Gemeinde Simmern vom 2o.lo. bis 27.Io.1973 mon­tags bis freitags von 17 bis 2o Uhr im Dienstzimmer des Bür­germeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montabaur, den 9. Oktober 1973

Wasserzweckverband Augst gez. Reusch, Vorsitzender

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

1. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 1 0 . 000,00 DM.

2. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes be­stimmt sind, in Höhe von -,- DM.

3. Zum Umlagebedarf mit -,- DM.

Landratsamt Montabaur, den 4.10.1973

des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:

(L.S.) gez. Ruff

EITELBORN

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eitelbom am 1. Oktober 1973

Der Rat der Gemeinde Eitelborn stimmt der Neugliederung bzw. Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren, insbe­sondere für den Bereich des Forstamtes Neuhäusel mit seiner stufenweisen Umorganisation mit Abschluß zum 1.8.1975 zu.

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Das diesjährige Stiftungsfest der Freiw. Feuerwehr Eitelborn findet am Sonnabend, dem 27.lo.1973 im Vereinslokal Westerwälder Hof statt. Alle aktive und inaktive Mitglieder sowie deren Ehefrauen und Bräute sind dazu herzlich eingela­den. Wir bitten, sich diesen Termin vorzumerken.

Am Sonnabend, dem 27.lo.1973 beabsichtigen die Feuerweh­ren der Verbandsgemeinde eine gemeinsame Übung durchzu­führen. Aus diesem Grund werden am Nachmittag des Tages die Sirenen in Betrieb gesetzt. Für die Bevölkerung besteht daher kein Grund zur Beunruhigung.

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

In Zukunft soll in jedem Monat ein Wandertag eingelegt wer­den, zu dem wir auch Nichtmitglieder unserer Gemeinschaft herzlich einladen.

Alle Frauen, die gerne einen gemeinsamen Spaziergang ma­chen, treffen sich erstmalig am Dienstag, dem 23. Oktober