Ausgabe 
19.10.1973
Seite
2650
 
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Montabaur - 8

Müller Eduard, Rentner, geb. am 13.1 o. 19o8, Heiligenroth, Moselstr. 2, Ratsmitglied und 1. Beigeordneter Rüster Anton, Buchhalter, geb. am 2o.5.1925, Heiligenroth, Limburger Str. 17, Ratsmitglied und 2. Beigeordneter Steinebach, Werner, Postbeamter, geb. am 1 8.4.1929, Heiligen­roth, Bodener Weg 4, Ratsmitglied

Salz, Franz, Laborant, geb. am 26.10.1931, Heiligenroth, Mo­selstraße 4, Ratsmitglied

Weiler, Alfred, Schleifer, geb. am 1.3.1924, Heiligenroth, Rheinstr. 24, Ratsmitglied

Hübinger, Oswald, Anstreichermeister, geb. am 31.3.1923, Heiligenroth, Rheinstr. 11, Ratsmitglied Hübinger, Rudi, Betriebsführer, geb. am 19.2.1931, Heiligen­roth, Lahnstr. 2, Ratsmitglied

Kohlhaas, Erich, Polizeibeamter, geb. am 29.12.1924,Heiligen­roth, Bergstr. 1, Ratsmitglied

Neuroth, Alois Peter, Rentner, geb. am 22.11.19o3, Heiligen­roth, Neuwiesenstr. Io, Ratsmitglied Frink, Gerhard, Bahnbeamter, geb. am 28.1.1926, Heiligen­roth, Neuwiesenstr. 3, Ratsmitglied

Sabel, Karl, Arbeiter, geb. am 13.8.1929, Heiligenroth, Neu­wiesenstr. 2, Ratsmitglied

Schuth, Josef, Rentner, geb. am 12.lo.191o, Heiligenroth, Mittelstr. 3, Ratsmitglied

Ferdinand, Reinhold, Unternehmer, geb. am 5.1o. 1915, Heili­genroth, Höhenweg 6, Ratsmitglied

Quirmbach, Karl, Stukkateurmeister, geb. am lo.12.1917, Heiligenroth, Neustr. 8, Ratsmitglied

RUPPACH-GOLDHAUSEN

- Fortsetzung der Satzung von Seite 6 -

1. Grundsteuer

a) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 22o v.H.

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 24o v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital Hebesatz 3oo v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 5oo v.H.

c) Gewerbemindeststeuer 12,ooDM

3. Hundesteuer

1. Hund 18,oo DM, 2. Hund 27,oo DM, jeder weitere Hund 36,oo DM.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.ooo,oo DM festgesetzt.

ln diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 2o.lo. bis 27.Io.1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr in der Privatwohnung des Bürger­meisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ruppaeh-Goldhausen, den 9.1o.l973

Gemeinde Ruppach-Goldhausen gez. Luss, Bürgermeister

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 22o v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 3oo v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 5oo v.H.

c) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,ooDM

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.ooo,oo DM.

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.

Landratsamt Montabaur, den 2.1o.73

des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:

(L.S.) gez. Ruff

Bericht

aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckver-j bandes Ruppach-Goldhausen am 12.Io.1973 Die Verbandsversammlung beschließt die Aufnahme eines lang- [ fristigen Darlehens zur Finanzierung der Erweiterung der Was- [ serversorgungsanlage in Höhe von 65.ooo,oo DM bei der Landes-I bank Rheinland-Pfalz. I

Im Jahre 1974 sollen folgende Baumaßnahmen durchgeführt j werden:

a) Verbindungsleitung vom Ortscingang Großholbach bis zum Ortsanschluß Girod (Lindenstraße)

b) Baugebiet Großholbach und Girod

AUGST

AUGST

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Schulverbandes Augst für das Rech­nungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) in Ver­bindung mit den §§ 32, 35 und 39 des Landesgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen (GHS SchG) vom 9. Mai 1968 in der Fassung vom lo. Juli 1969 (GVB1. S. 73) wird durch Beschluß des Verbandsschulaus­schusses vom 22.8.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 144.ooo,oo DM

in den Ausgaben auf I44.ooo,ooDM

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf -,- DM

in den Ausgaben auf -,-DM festgesetzt,,

§ 2

Der Umlagebedarf beträgt 141.ooo,oo DM. Er wird nach der

(L.S.)