Montabaur - 8
Müller Eduard, Rentner, geb. am 13.1 o. 19o8, Heiligenroth, Moselstr. 2, Ratsmitglied und 1. Beigeordneter Rüster Anton, Buchhalter, geb. am 2o.5.1925, Heiligenroth, Limburger Str. 17, Ratsmitglied und 2. Beigeordneter Steinebach, Werner, Postbeamter, geb. am 1 8.4.1929, Heiligenroth, Bodener Weg 4, Ratsmitglied
Salz, Franz, Laborant, geb. am 26.10.1931, Heiligenroth, Moselstraße 4, Ratsmitglied
Weiler, Alfred, Schleifer, geb. am 1.3.1924, Heiligenroth, Rheinstr. 24, Ratsmitglied
Hübinger, Oswald, Anstreichermeister, geb. am 31.3.1923, Heiligenroth, Rheinstr. 11, Ratsmitglied Hübinger, Rudi, Betriebsführer, geb. am 19.2.1931, Heiligenroth, Lahnstr. 2, Ratsmitglied
Kohlhaas, Erich, Polizeibeamter, geb. am 29.12.1924,Heiligenroth, Bergstr. 1, Ratsmitglied
Neuroth, Alois Peter, Rentner, geb. am 22.11.19o3, Heiligenroth, Neuwiesenstr. Io, Ratsmitglied Frink, Gerhard, Bahnbeamter, geb. am 28.1.1926, Heiligenroth, Neuwiesenstr. 3, Ratsmitglied
Sabel, Karl, Arbeiter, geb. am 13.8.1929, Heiligenroth, Neuwiesenstr. 2, Ratsmitglied
Schuth, Josef, Rentner, geb. am 12.lo.191o, Heiligenroth, Mittelstr. 3, Ratsmitglied
Ferdinand, Reinhold, Unternehmer, geb. am 5.1o. 1915, Heiligenroth, Höhenweg 6, Ratsmitglied
Quirmbach, Karl, Stukkateurmeister, geb. am lo.12.1917, Heiligenroth, Neustr. 8, Ratsmitglied
RUPPACH-GOLDHAUSEN
- Fortsetzung der Satzung von Seite 6 -
1. Grundsteuer
a) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
Hebesatz 22o v.H.
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz 24o v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag u. -kapital Hebesatz 3oo v.H.
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 5oo v.H.
c) Gewerbemindeststeuer 12,ooDM
3. Hundesteuer
1. Hund 18,oo DM, 2. Hund 27,oo DM, jeder weitere Hund 36,oo DM.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.ooo,oo DM festgesetzt.
ln diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 2o.lo. bis 27.Io.1973 montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr in der Privatwohnung des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ruppaeh-Goldhausen, den 9.1o.l973
Gemeinde Ruppach-Goldhausen gez. Luss, Bürgermeister
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
Hebesatz 22o v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 3oo v.H.
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 5oo v.H.
c) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,ooDM
II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.ooo,oo DM.
III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.
Landratsamt Montabaur, den 2.1o.73
des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:
(L.S.) gez. Ruff
Bericht
aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckver-j bandes Ruppach-Goldhausen am 12.Io.1973 Die Verbandsversammlung beschließt die Aufnahme eines lang- [ fristigen Darlehens zur Finanzierung der Erweiterung der Was- [ serversorgungsanlage in Höhe von 65.ooo,oo DM bei der Landes-I bank Rheinland-Pfalz. I
Im Jahre 1974 sollen folgende Baumaßnahmen durchgeführt j werden:
a) Verbindungsleitung vom Ortscingang Großholbach bis zum Ortsanschluß Girod (Lindenstraße)
b) Baugebiet Großholbach und Girod
AUGST
AUGST
Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Schulverbandes Augst für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit den §§ 32, 35 und 39 des Landesgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen (GHS SchG) vom 9. Mai 1968 in der Fassung vom lo. Juli 1969 (GVB1. S. 73) wird durch Beschluß des Verbandsschulausschusses vom 22.8.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 144.ooo,oo DM
in den Ausgaben auf I44.ooo,ooDM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf -,- DM
in den Ausgaben auf -,-DM festgesetzt,,
§ 2
Der Umlagebedarf beträgt 141.ooo,oo DM. Er wird nach der
(L.S.)

