Ausgabe 
11.10.1973
Seite
2624
 
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Montabaur- lo

GÖRGESHAUSEN Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 19.lo.1973 um 2o Uhr im Rathaus statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde Görgeshausen

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Görgeshausen

- Einführung eines Sitzungsgeldes -

3. Verschiedenes

gez. Herz, Bürgermeister

Sprechstunden der Gemeindeverwaltung

In der Woche vom 15.1o. bis 2o.l 0.1973 dienstags und donnerstags, abends von 18 bis 2o Uhr, in der Woche vom 22.10.1973 bis 27.10.1973 dienstags und donnerstags, morgens von 9 bis 11 Uhr.

Die Bevölkerung von Görgeshausen wird hiermit darauf hinge­wiesen, daß der Gemeindemüllplatz laut Anordnung geschlos­sen ist. Zur Rekultivierung kann nur noch kurze Zeit, Bauschutt und Erdaushub, nach jeweiliger Rückfrage bei der Gemeinde­verwaltung, angefahren werden.

gez. Herz. Bürgermeister

GROSSHOLBACH Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Samstag, dem 2o.lo.l973 um 2o Uhr im Bürgermeisteramt statt. Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Ge­bühren- und Beitragssatzung vom 14.12.1971 zur Satzung der Gemeinde Großholbach vom 22.12.1969 über die Entwässe­rung der Grundsrücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage

2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1974

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Mitgliedschaft im Kreisverkehrsverein

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanes

5. Beratung und Beschlußfassung über Baumaßnahmen im Rechnungsjahr 1974 (Vorentwurf Haushaltsplan 1974)

6. Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr

7. Beschlußfassung über den Ausbau und Fertigstellung von Ortsstraßen

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Metternich, Bürgermeister

Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Groß­holbach

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der

Verkehr s- Übergabe

Orgelsweg Kreisstr. Nr. 53 bis Fahrbahn, Bürger- 1.12.72 Mittelstr. steige

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dert Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon* baur - Bauamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder * zur Niederschrift einzulegen. t

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange-fc messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe­amten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf vor 3 Monaten seit der Einlegung des Wider spruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Wid Spruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebui vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewald unmöglicl war oder unter den besonderen Verhältnisses des Einzelfalle unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Großholbach vertreten diu die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.

Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstanj bezeichnen.

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemei] de Großholbach vom 19.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Großholbach, den 8.10.1973

Gemeinde Großholbach gez. Metternich, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.12.1972 auf grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1? in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebui von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließ anlagen (Erschüeßungsbeiträge) in der Gemeinde Großhol- E bach vom 14.11.197o über die Erhebung von Beiträgen für I die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Ersch ßungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizieruni

Orgelsweg Kreisstr. Nf. 53 bis Mittelstr. Fahrbahn,

Bürgersteige

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschliefo anlagen der 1.12.1972 Großholbach, den 8.1o.l973

Gemeinde Großholbach gez. Metternich, Bürgermeister

HEILBERSCHEID Wir gratulieren!

Frau Ww. Helene Thome geb. Wieser, Heilberscheid, Kirchj str. 13 wird am 12. 10.1973 75 Jahre alt. Die Gemeindegi| tuüert hierzu recht herzlich und wünscht ihr für ihren we^ ren Lebensweg Gesundheit und alles Gute, gez. Bendel, Bürgermeister

NENTERSHAUSEN Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, ; dem 19.lo.l973 um 2o Uhr im Jugendheim statt. | Tagesordnung i

I. Öffentliche Sitzung

1. Beschlußfassung über eine Mitgliedschaft der Gemeinde