Montabaur- lo
GÖRGESHAUSEN Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 19.lo.1973 um 2o Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde Görgeshausen
2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Görgeshausen
- Einführung eines Sitzungsgeldes -
3. Verschiedenes
gez. Herz, Bürgermeister
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung
In der Woche vom 15.1o. bis 2o.l 0.1973 dienstags und donnerstags, abends von 18 bis 2o Uhr, in der Woche vom 22.10.1973 bis 27.10.1973 dienstags und donnerstags, morgens von 9 bis 11 Uhr.
Die Bevölkerung von Görgeshausen wird hiermit darauf hingewiesen, daß der Gemeindemüllplatz laut Anordnung geschlossen ist. Zur Rekultivierung kann nur noch kurze Zeit, Bauschutt und Erdaushub, nach jeweiliger Rückfrage bei der Gemeindeverwaltung, angefahren werden.
gez. Herz. Bürgermeister
GROSSHOLBACH Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Samstag, dem 2o.lo.l973 um 2o Uhr im Bürgermeisteramt statt. Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Gebühren- und Beitragssatzung vom 14.12.1971 zur Satzung der Gemeinde Großholbach vom 22.12.1969 über die Entwässerung der Grundsrücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage
2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1974
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Mitgliedschaft im Kreisverkehrsverein
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes
5. Beratung und Beschlußfassung über Baumaßnahmen im Rechnungsjahr 1974 (Vorentwurf Haushaltsplan 1974)
6. Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
7. Beschlußfassung über den Ausbau und Fertigstellung von Ortsstraßen
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Metternich, Bürgermeister
Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Großholbach
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der
Verkehr s- Übergabe
Orgelsweg Kreisstr. Nr. 53 bis Fahrbahn, Bürger- 1.12.72 Mittelstr. steige
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dert Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon* baur - Bauamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder * zur Niederschrift einzulegen. t
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange-fc messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf vor 3 Monaten seit der Einlegung des Wider spruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Wid Spruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebui vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewald unmöglicl war oder unter den besonderen Verhältnisses des Einzelfalle unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Großholbach vertreten diu die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.
Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstanj bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemei] de Großholbach vom 19.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Großholbach, den 8.10.1973
Gemeinde Großholbach gez. Metternich, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.12.1972 auf grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1? in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebui von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließ™ anlagen (Erschüeßungsbeiträge) in der Gemeinde Großhol- E bach vom 14.11.197o über die Erhebung von Beiträgen für I die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Ersch ßungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizieruni
Orgelsweg Kreisstr. Nf. 53 bis Mittelstr. Fahrbahn,
Bürgersteige
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschliefo anlagen der 1.12.1972 Großholbach, den 8.1o.l973
Gemeinde Großholbach gez. Metternich, Bürgermeister
HEILBERSCHEID Wir gratulieren!
Frau Ww. Helene Thome geb. Wieser, Heilberscheid, Kirchj str. 13 wird am 12. 10.1973 75 Jahre alt. Die Gemeindegi| tuüert hierzu recht herzlich und wünscht ihr für ihren we^ ren Lebensweg Gesundheit und alles Gute, gez. Bendel, Bürgermeister
NENTERSHAUSEN Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, ; dem 19.lo.l973 um 2o Uhr im Jugendheim statt. | Tagesordnung i
I. Öffentliche Sitzung
1. Beschlußfassung über eine Mitgliedschaft der Gemeinde

