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Montabaur- 9
Tagesordnung
1. öffentliche Sitzung:
], Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
2. Beschlußfassung über den Beitritt der Gemeinde zum Kreisverkehr sverein
3. Erlaß einer Gebühren- und Beitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stahlhofen vom 18.6.197 1 über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage
4. Aufstellung eines Maßnahmenkataloges (Vorentwurf des Haushaltsplanes 1974)
5. Beratung und Beschlußfassung, ob sich die Gemeinde an den Kosten eines Gutachtens für die Wasserversorgung der Gemeinden Holler, Untershausen, Daubach und Stahlhofen beteiligt.
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Pehl, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat von Stahlhofen hat in seiner Sitzung vom 8.
Mai 197o die Änderung des Bebauungsplanes “Rauzengarten” gern. § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung sieht vor, die im Bebauungsplan dargestellte landwirtschaftliche Nutzfläche Flur 29, Flurstück 4 (früher Parzellen 159 -161) als bebaubare Fläche mit einzubeziehen. Stahlhofen, den 8. Oktober 1973 Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.9.1973 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Stahlhofen vom 8.4.1970 und Satzung vom - zur Änderung der Satzung der Gemeinde vom - über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge
zu erheben -
Kostenspaltung -
Bezeichnung
verlaufend von bis
Klassifizierung
Flachsbruch
Kirchstr. bis Oststr. I
Fahrbahn
Oststr. I
Brunnenstr. bis Flur
stück 5o u. 43
Fahrbahn
Oststr. II
Brunnenstr. bis Grund
stück Leck
Fahrbahn
Fußweg
Flachsbruch bis
Brunnenstr.
Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 28.9.1973.
Stahlhofen, den 8.10.1973
Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister
Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Stahlhofen
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung
verlaufend von bis
Klassifizierung
Tag der Verkehrsübergabe
Flachsbruch
Kirchstr. bis Oststr. I
Fahrbahn
28.9.1973
Oststr. I
Brunnenstr. bis Flurstück 5o u. 43
Fahrbahn
28.9.1973
Oststr. II
Brunnenstr. bis Grundst. Leck
Fahrbahn
28.9.1973
Fußweg
Flachsbruch bis Brunnenstr.
Fahrbahn
28.9.1973
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewald unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Stahlhofen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Stahlhofen vom 28.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Stahlhofen, den 8.10.1973
Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister
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GIROD
Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 22.10.1973 um 2o Uhr in der Schule Girod statt. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:
1. Bereinigung von Gemeindegrenzen;
hier: Eingliederung von Gebietsteilen der Gemeinde Steinefrenz
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Leber, Bürgermeister

