Ausgabe 
11.10.1973
Seite
2623
 
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Montabaur- 9

Tagesordnung

1. öffentliche Sitzung:

], Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr

2. Beschlußfassung über den Beitritt der Gemeinde zum Kreis­verkehr sverein

3. Erlaß einer Gebühren- und Beitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stahlhofen vom 18.6.197 1 über die Entwässerung

der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwas­seranlage

4. Aufstellung eines Maßnahmenkataloges (Vorentwurf des Haus­haltsplanes 1974)

5. Beratung und Beschlußfassung, ob sich die Gemeinde an den Kosten eines Gutachtens für die Wasserversorgung der Gemein­den Holler, Untershausen, Daubach und Stahlhofen beteiligt.

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Pehl, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat von Stahlhofen hat in seiner Sitzung vom 8.

Mai 197o die Änderung des BebauungsplanesRauzengarten gern. § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung sieht vor, die im Bebauungsplan dargestellte landwirtschaftliche Nutzfläche Flur 29, Flurstück 4 (früher Parzellen 159 -161) als bebaubare Fläche mit einzubeziehen. Stahlhofen, den 8. Oktober 1973 Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.9.1973 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Stahlhofen vom 8.4.1970 und Satzung vom - zur Änderung der Satzung der Gemeinde vom - über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei­träge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschlie­ßungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Her­stellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge

zu erheben -

Kostenspaltung -

Bezeichnung

verlaufend von bis

Klassifizierung

Flachsbruch

Kirchstr. bis Oststr. I

Fahrbahn

Oststr. I

Brunnenstr. bis Flur­

stück 5o u. 43

Fahrbahn

Oststr. II

Brunnenstr. bis Grund­

stück Leck

Fahrbahn

Fußweg

Flachsbruch bis

Brunnenstr.

Fahrbahn

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 28.9.1973.

Stahlhofen, den 8.10.1973

Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister

Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Stahlhofen

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung

verlaufend von bis

Klassifizierung

Tag der Verkehrs­übergabe

Flachsbruch

Kirchstr. bis Oststr. I

Fahrbahn

28.9.1973

Oststr. I

Brunnenstr. bis Flurstück 5o u. 43

Fahrbahn

28.9.1973

Oststr. II

Brunnenstr. bis Grundst. Leck

Fahrbahn

28.9.1973

Fußweg

Flachsbruch bis Brunnenstr.

Fahrbahn

28.9.1973

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öf­fentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam­ten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wider­spruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Wider­spruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewald unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Stahlhofen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Stahlhofen vom 28.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Stahlhofen, den 8.10.1973

Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister

1

GIROD

Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 22.10.1973 um 2o Uhr in der Schule Girod statt. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:

1. Bereinigung von Gemeindegrenzen;

hier: Eingliederung von Gebietsteilen der Gemeinde Steine­frenz

2. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Leber, Bürgermeister