Montabaur - 2 - i
amt nicht gegenüberstehe. Beim Landratsamt sei eingearbeitetes Personal vorhanden und nach dem Umfang der Arbeiten für den f ganzen Kreis Spezialisierung möglich, was sich für die sachliche Bearbeitung vorteilhaft auswirke. Bei der Verbandsgemeinde fehle j es zunächst am eingearbeiteten Fachpersonal; dadurch sei zu befürchten, daß die Qualität der Arbeit zu Nachteilen für den zu be- 1 treuenden Personenkreis führen könne. Zudem sei das Personal der Verbandsgemeinde zum Ted erst kurze Zeit in der Kommunal- I Verwaltung tätig, das gesamte Personal schon jetzt mit den zu erledigenden Aufgaben überfordert. Die Übernahme neuer Aufgaben 7 vergrößere die Arbeitsrückstände und gefährde die physische Leistungsfähigkeit der Bediensteten, was eindeutig aus Erklärungen I der Verwaltungsleitung hervorgehe. Demgegenüber sei die Bearbeitung beim Landratsamt eingespielt. ,j
Die Dezentralisierung vom Kreis auf mehrere Verbandsgemeinden stehe im Widerspruch dazu, daß die Träger anderer sozialer Lei- ji stungen (z.B. Zahlung des Kindergeldes) die Bearbeitung zentralisiert hätten. Ergänzend zu meinen Ausführungen in der Sitzung def Verbandsgemeindevertretung nenne ich hier noch die Lastenausgleichsämter als Beispiel für Zentralisierung von Verwaltungsauf- i gaben. Lastenausgleichsämter wurden bei jedem Landratsamt für den Bereich des Kreises errichtet. Später wurden in unserer enge- ] ren Heimat zunächst die Lastenausgleichsämter für den Unter- und Oberwesterwaldkreis in Montabaur zusammengefaßt, später > kamen zum Lastenausgleichsamt Montabaur der ehemalige Unterlahnkreis und Kreis St. Goarshausen (jetzt Rhein-Lahnkreis) sowie|- der Kreis Altenkirchen. i
Die Bearbeitung der Fälle und die Auszahlung der Leistungen klappt nach wie vor! Die Anträge werden, wie übrigens bisher in der j Sozialhilfe, schriftl. gestellt und üblicherweise auf dem Dienstweg an die entscheidende Stelle geleitet. 1
Barleistungen werden auf Konto der Empfänger überwiesen oder durch Postscheck ausgezahlt. Ich bin der Überzeugung, daß esdenj| Sozialhilfeempfängern einerlei ist, ob die Entscheidung ihrer Anträge durch die Verbandsgemeindeverwaltung oder das Landrats- | amt (Sozialamt) erfolgt. Es ist nach meiner Meinung auch völlig gleich, ob die Leistungen durch die Kreiskasse oder die Verbands- f gemeindekasse ausgezahlt wird. Der gleiche Geldbriefträger bringt das Geld, soweit nicht Überweisung auf ein Konto gewünscht 1 wird! |
Welchen vernü nftig. Sinn hat also die Verlagerung auf die Verbandsgemeinden, die nach dem Willen des Kreises nicht zu dem ur- j sprünglich vorgesehenen Termin am 1.7.1973 erfolgt ist, sondern am 1.3.1974 erfolgen soll. Ich befürchte, daß bis dahin sich die ] verwaltungsmäßige Lage bei der Verbandsgemeinde nicht wesentlich verbessert hat , da im Wege der Funktionalreform weitere | Aufgaben vom Landratsamt auf die Verbandsgemeinde verlagert worden sind, die nach meiner Meinung wenigstens zum Teil aus I Gründen der rationelleren und sachgemäßeren Bearbeitung beim Landratsamt verbheben wären. jj
- Fortsetzung folgt, Ausgabe 1 o/36 - Emil Witte, Vorsitzender der SPD-Fraktion der Verbandsgemeindevertretung Montabaur. j
Amtl. Bekanntmachungen
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt noch Mitarbeiter mit Verwaltungspraxis ein. Interessenten werden gebeten ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen zu richten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - 543 Montabaur Postfach.
Das Personalamt erteilt auf persönliche oder telefonische Anfrage unverbindlich nähere Auskünfte.
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Am 15.8.1973 sind Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer für das III. Quartal 1973 soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fähig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentl. Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegeben enf. mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirktenSäumniszu- schlägen (1 % pro Monat der auf volle DM loo,— abgerundeten
Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen. Die Abgaben können über folgen* de Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahltf werden: j
Kto. Nr. lo8 oo-6o3 Postscheckamt Frankfurt / Main I
5oo ol7 Kreissparkasse Montabaur j
8o3 ooo 212 Nass. Sparkasse Montabaur f
108 Volksbank Montabaur |
Montabaur, den 28.8.1973 |
Verbandsgemeinde Montabaur 1 =
Verbandsgemeindekasse
Manöver der Bundeswehr
Eine Einheit derBundeswehr beabsichtigt am 3.9. und 4.9. | 1973 ein Manöver in einem größeren Raume, in den auch j der Unterwesterwaldkreis einbezogen ist, durchzuführen.
An der Übungsveranstaltung nehmen 1 lo Soldaten teil.
Es werden 4o Räderfahrzeuge eingesetzt.
Mit Verkehrsbehinderungen ist nicht zu rechnen. Landratsamt Montabaur
*
i.A. gez. Ortseifen
Sprechtage für Versicherte der gesetzt. Rentenversicherungen! imSept. 1973 §
Die Überwachungsbeauftragten der Landesversicherungsan- L stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach und der Bundes* Versicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, halten die g
nächsten Rentenberatungen im Landratsamt wie folgt ab: I
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwodi bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8-00 - 12.00 Uhr | 16.00 - 19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr.
FERNSPRECHANSCHLÜSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nadi Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur, Nr. 803 000212, Volksbank Montabo“' Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00-603.

