Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
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in
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 1 Freitag, den 31. August 1973_Nummer 9/35
ZUR BILDUNG DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR;
Erwartungen an die Verwaltungsreform erfüllt ?
Zum gleichen oder doch ähnlichen Thema sind im Amtsblatt der Verbands- gemeinde Montabaur schon Ausführungen gemacht, so daß es für den, der an 2. oder 3. Stelle zu Wort kommt, möglich ist, sich zu wiederholen. Ich will versuchen das zu vermeiden, indem ich zu der einen oder anderen Frage, die die Verbandsgemeinde, ihre Aufgaben und ihre Verwaltung betrifft, kritisch Stellung nehme.
Das bedeutet nicht, daß ich Reformen der öffentl. Verwaltung, insbesondere auf kommunalem Gebiet, nicht für notwendig halte; im Gegenteil: Reformen sind nach meiner Meinung nicht eine einmalige, sondern eine ständige Aufgabe. Reformen bedeuten für mich das Suchen nach Wegen, die Verwaltung mit einem möglichst geringen Aufwand an finanziellen Mitteln und personellen Kräften so zu organisieren, daß mit Hilfe von Reformen der bestmögliche Erfolg in Gegenwart und überschaubarer Zukunft für die Einwohner des Verwaltungsbereiches erzielt wird. In der Vergangenheit wurde, seit der Wiederbegründung der kommunalen Selbstverwaltung vor rund 15o Jahren durch den Freiherrn vom Stein, weitgehend das ehrenamtliche Element für die Verwaltung der Gemeinden herangezogen. Das hat sich seit Bildung der Verbandsgemeinden auch in unserer engeren Heimat geändert. Ob die erkennbare Entwicklung zur berufsmäßigen Verwaltung und zum Management in den kleineren, bis dahin ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ein Gewinn ist, bleibt abzuwarten. Es ist richtig, daß das, was vor 15o, vor loo oder 5o Jahren gut und zweckmäßig war, den Ansprüchen der Gegenwart vielfach nicht mehr genügen konnte. Ich habe aber Zweifel, ob die Verbandsgemeinden, in ihrer Größe sowohl nach Fläche, Einwohnerzahl und Zahl der verbandsangehörigen Gemeinden stark differenziert (etwa 7.5oo Einwohner an der unteren Grenze, 3o.ooo Einwohner an der Obergrenze), die Erwartungen der Reformer erfüllen können.
Besonders, wenn man daran denkt, die Verbandsgemeinden zu Einheitsgemeinden fortzuentwickeln. Das wird für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur mit ihren 31.ooo Einwohnern und ihrer flächenmäßigen Ausdehnung nicht zu erwarten sein.
Auf keinen Fall trifft es zu, daß mit der Schaffung der Verbandsgemeinde die Verwaltung bürgernäher geworden ist, wie das von vielen Befürwortern der Verwaltungsreform geltend gemacht wird. Man meint mit der bürgernäheren Verwaltung die Erfüllung von Aufgaben durch die Verbandsgemeinde, die bisher vom Landratsamt erledigt worden sind (sog. Funktionalreform). Dazu muß ich schlicht und einfach feststellen, daß die meisten Fälle, die den Bürger zum Aufsuchen seiner Gemeindeverwaltung veranlassen, die kleinen, einfachen Dinge des täglichen Lebens ausmachen, die man bei der örtl. Gemeindeverwaltung, dem örtl. Kassenverwalter oder beim Standesbeamten (am Wohnort oder im Nachbarort) erledigen konnte. Dafür muß man heute - wenn nicht der schriftl. Weg gewählt wird - oft recht weite Wege in Kauf nehmen, was für schwierige, also die sog. ”ProbIemfälle”, vertretbar sein mag, das sind aber nicht Regel-, sondern nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen im kommunalen Verwaltungsdienst, die Ausnahmefälle.
Die von der Funktionalreform erwarteten Vorteile werden m. E. überschätzt. Hierzu gehören z. B. die mögliche Übertragung der Sozialhilfeaufgaben, der Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassungsstelle und der Bauaufsicht auf die Verbandsgemeinden, ie Verbandsgemeindevertretung hatte in der Sitzung am 15.2.1973 Stellung zu nehmen zu der Absicht des Kreises, die Sozial- nilfeaufgaben zum 1.7.1973 auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Während bisher alle Beschlüsse von Bedeutung in der Ver- andsgemeindevertretung einstimmig gefaßt worden waren, gab es hier 2 Meinungen. Die CDU-Fraktion und ; damit die Mehrheit stimmte für die Übernahme, die SPD-Fraktion lehnte die Übernahme ab. Für die SPD-Fraktion begründete ich die Ablehnung u.a. amit, daß bei der Verbandsgemeinde mehr Personal notwendig wäre, dem entsprechende Personalverminderung beim Landrats-
Emil Witte
Amtliche Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwordtch für den Inhalt i Robert Degen.
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