Montabaur - 19
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
3.9.1973 montags - freitags von 17. oo - 2o. oo Uhr in der Privatwohnung des Bürgermeisters in der Brunnen- Straße 8,
in der Gemeinde Girod vom 27.8. bis 3. 9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 8. oo bis 18. oo Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
in der Gemeinde Großholbach vom 27.8. bis 3.9.1973 montags - freitags von 18. oo bis 21. oo Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters,
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Forstbetriebsverbandes Girod für das Rechnungsjahr 1973
in der Gemeinde Nomborn vom 27. 8. bis 3. 9.1973
montags - freitags von — bis-im Dienstzimmer/
in der Privatwohnung des Bürgermeisters in der —Straße
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit § 6 des Zweckverbandsgesetzes vom 3. Dez. 1954 (GVB1. S. 156) und des § 9 der Satzung des Forstbetriebsverbandes Girod vom 7. Febr. 1968 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 91.ooo,— DM in der Ausgabe auf 91.ooo,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf -,- DM
in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.
§ 2
Die Umlage des Forstbetriebsverbandes Girod für das Rechnungsjahr 1973 wird von den Verbandsmitgliedern gern. Seite V, I und II aufgebracht.
Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge: Verbandsmitgl. Ordentl. Umlage Insgesamt
DM
DM
Gern. Ruppach-Goldh.
92
92
Gern. Girod
317
317
Gern. Großholbach
212
212
Gern. Nomborn
258
258
Gern. Dreikirchen
121
121
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite , die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf DM festgesetzt.
in der Gemeinde Dreikirchen vom 27.8. bis 3.9.1973 während der Dienststunden dienstags und donnerstags von 18. 3o bis 2o. oo Uhr und samstags von 15. oo bis 17. oo Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters, und
für die Gemeinde Dreikirchen bei der /erbandsgemeinde- verwaltung Wallmerod vo i 27.8. bis 3.9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 8.oo bis 12. oo Uhr und von 14. oo bis 16.3o Uhr im Verwaltungsgebäude, Zimmer 13,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Großholbach, den 17. 8.1973
Der Verbandsvorsitzende gez. Metternich
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit unter Bezug auf §§29 (2) und 31 des Zweckverbandsgesetzes vom 3.12.1954 (GVBl. S. 156) erteilt:
I. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf -,-- DM
II. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,— DM
III. Zum Umlagebedarf mit l.ooo,-- DM Montabaur, den lo. 8.1973
Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises (L.S.)
Im Aufträge: gez. : Ruff
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf DM festgesetzt.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar:
in der Gemeinde Ruppach-Goldhausen vom 27. 8. bis
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Frau Christine Steinebach, Wwe., geb. am 3o. 8.19oo, wohnhaft in Girod.
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit
gez. Leber, Bürgermeister
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