Ausgabe 
24.8.1973
Seite
2424
 
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Montabaur - 2o

Fortschreibung der Einwohnerzahl

Gemeinde Girod Monat Juli 1973

Bestand des Vor- I. Wohnsitz II. Wohnsitz Einw. Zahl monats

Juni 1973 looö lo°5

Zugang 2 loo7

Abgang 2 1°°5

Bestand: loo5

Bei den Zugängen sind -- Geburten enthalten. Bei den Abgängen sind -- Sterbefälle enthalten.

KLEINHOLBACH

Schützenverein P12 Kleinholbach

Der Sßhtitsenverein P 12 Kleinholbach veranstaltet am Samitäg, dem 1. 9. 1973 ein Spießbtätenessen.

Teilnehmer können sich gegen eine Gebühr von lo,-- DM in der Gaststätte Krekel in eine Liste eintragen.

Der Vorstand

GÖRGESHAUSEN

Bericht

aus der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Görgeshausen vom 15.8.1973

Der Neuabgrenzung der Forstämter und Forstreviere wurde nach der Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung zuge­stimmt.

Der Gemeinderat beschließt den § 4 der öffentlich-recht­lichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Görgeshau­sen und Niedererbach derart zu ändern, daß jede Gemeinde ihre Schulsäle, Nebenräume und Fluren auf eigene Kosten renoviert.

Vor Errichtung einer Trafostation unterhalb der Wasserzi - sterne.sollen mit der KEVAG zunächst noch einmal Verhand­lungen aufgenommen werden.

Der Gemeinderat beschließt die Fertigstellung der Kirch- straße (Verlängerung im Wingert, Auf dem Berg, In der Eck und im Katzengraben).

GÖRGESHAUSEN / NENTERSHAUSEN

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Görgeshau- sen/Nentershausen für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 14.12.1967 in Verbindung mit §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 wird durch Be - Schluß der Verbandsversammlung vom 5. Juli 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlas­sen:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 91.ooo,-- DM in der Ausgabe auf 91.ooo,-- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 9o. ooo, DM

in der Ausgabe auf 9o. ooo, DM festgesetzt.

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf lo. ooo,-- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes be­stimmt sind, wird auf 8 o. ooo, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für die Neufassung der Quellen­anlage und für die Durchführung von Versuchsbohrungen verwandt werden.

II,

Der Hauihäitipian liegt gern, § 99 Abu, a go eine Woehe lang und zwar!

in der Gemeinde Görgeshausen vom 27. 8 . bis 3. 9.1973 montags - freitags von 17. oo bis 2o. oo Uhr in der Pri­vatwohnung des Bürgermeisters in der Straße Auf dem Werk 1,

in der Gemeinde Nentershausen vom 27. 8 . bis 3. 9.1973 montags - freitags von 17. oo bis 2o. oo Uhr in der Pri­vatwohnung des Bürgermeisters in der Straße "Zum Issel"

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Görgeshausen, den 17. 8.1973

Der Verbandsvorsitzende gez. Herz

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) erforder­liche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushalts­satzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

1. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassen­kredite auf lo. ooo,-- DM.

2. Für den Gesamtbetrag der Darlehen , die zur Be­streitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushalts­planes bestimmt sind, in Höhe von 80 . 000 ,-- DM.

Montabaur, den lo. August 1973

Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises (L.S.)

Im Aufträge: gez. Ruff

GROSSHOLBACH

Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes "Satzung" der Gemeinde Großholbach gern. § 13 BBauG vom 23.6. 196o Es wird hiermit bekanntgemacht, daß der Gemeinderat von Großholbach in seiner Sitzung vom 12. Mai 1973 einstimmig den Beschluß gefaßt hat, daß die nach dem zugrundeliegenden Bebauungsplan festgesetzte hintere