Ausgabe 
24.8.1973
Seite
2417
 
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Montabaur -13 -

der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt: j zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Gewerbemindeststeuer

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf

Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.

Hebesatz 320 v.H. jährlich 12,-DM

25.000,- DM.

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.

Montabaur, den 10. Aug. 1973 Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:

(L.S.) gez. Ruff

Bekanntmachung

Gemäß § 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Gemeinde Neuhäusel vom 20.2.1962 wird bekannt gemacht, daß der Plan für den Ausbau der an der Simmemer Straße ge­legenen Bürgersteige, und zwar in Richtung Simmem linkssei­tig bis Industriestraße und rechtsseitig bis einschließlich Ein­fahrt Grundstück Bell, zusammen mit einem Kostenvoran­schlag in der Zeit vom

27. August 1973 bis 12. September 1973 jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht im Dienstzimmer der Ge­meindeverwaltung Neuhäusel öffentlich ausliegt.

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Neuhäusel, den 17.8.1973

Gemeinde Neuhäusel gez. Hümmerich, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß aus organisatorischen Gründen der Müllabfuhrtag in Neuhäusel von Freitag auf Montag verlegt wird.

Diese Neuregelung gilt ab 1. September 1973.

Montabaur, den 17. August 1973 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Neuhäusel

Unser Dorf soll schöner werden

ln dem WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden hat Neuhäusel im Landesentscheid erneut eine sehr gute Plazie­rung erreichen können. Unsere Gemeinde belegte in der Kon­kurrenz der schönsten Dörfer von Rheinland-Pfalz in der Haupt­klasse den 4. Platz, der mit einer Prämie von 2.500,- DM ver­bunden ist. Der Herr Landrat des Unterwesterwaldkreises hat mir aus Anlaß des guten Abschneidens im Wettbewerb das fol­gende Telegramm übersandt:

Herzlichen Glückwunsch zum großen Erfolg im Landes­wettbewerbUnser Dorf soll schöner werden. Ein ver­dienter Lohn für Arbeit und Engagement. Der Gemeinde und ihren Bürgern beste Grüße

Dir Landrat Dr. Heinen

Ich gebe diesen Glückwunsch mit Freude an alle Bürger unserer Gemeinde auf diesem Wege weiter und bedanke mich zugleich auch im Namen der Gemeindevertretung bei aüen Einwohnern, die sich um eine Verschönerung der Gebäude und Vorgärten bemüht und mit ihrem Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur Dorfverschönerung geleistet haben. Ein besonderer Dank gilt nicht zuletzt den Mitgliedern der Vereine und Jugendgruppen

unserer Gemeinde, die tatkräftig unsere Bemühungen unter­stützt und sich mit Eifer und Fleiß der Verschönerung unserer Anlagen angenommen haben. Ohne die Unterstützung durch Bürger und Vereine wäre dieser große Erfolg im Landeswettbe­werb sicherüch nicht möglich gewesen. Für diesen Beweis ech­ten Gemeinschaftssinnes gebührt allen ein herzlichesDanke schön.

gez. Hümmerich, Bürgermeister Der seit längerer Zeit defekte Springbrunnen an der Kreisspar­kasse konnte vor einigen Wochen nach nicht unerheblichem Zeit- und Kostenaufwand endlich in Betrieb gesetzt werden. Ich habe die herzliche Bitte vor aUem an die Kinder, diese schöne Anla­ge pfleglich zu behandeln und dort keinen Unfug zu treiben.

In letzter Zeit konnten immer wieder Kinder - zum Teil in Be­gleitung Erwachsener - beobachtet werden, die sich an dem Brunnen zu schaffen machten, Steine, Sand oder sonstige Ge­genstände in den Brunnen warfen, oder den Versuch unternah­men, den Betrieb des Brunnens durch Zuhalten der Spritzdüsen zu beeinträchtigen. Wenn in dieser Weise fortgefahren wird, ist der Springbrunnen in Kürze wieder defekt. Die Verwaltung wird sich dann an die Eltern der Kinder wegen Ersatz des Schadens wenden müssen. Ich richte deshalb an die Eltern die Bitte, auf ihre Kinder einzuwirken, daß diese Unsitten künftig unterblei­ben.

Bei dieser Gelegenheit weise ich auch darauf hin, daß das aus den Spritzdüsen austretende Wasser und das Wasser im Brunnen­becken nicht trinkbar ist. Die Brunnenanlage ist an das Wasser­versorgungsnetz nicht angeschlossen. Der Springbrunnen wird durch eine Pumpe betrieben, die das Wasser immittelbar aus dem Brunnenbecken entnimmt. Vor dem Genuß des Wassers wird daher gewarnt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder hierauf aufmerksam zu machen.

gez. Hümmerich, Bürgermeister Es besteht Veranlassung darauf hinzu weisen, daß unsere Müll­kippe für die Lagerung von Müü gesperrt ist. Solange kein Wi­derruf erfolgt, ist nur die Ablagerung von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfall möglich. Die Kippe ist zu diesem Zweck künf­tig mittwochs und samstags in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. MüU wird an der Kippe nicht mehr angenommen.

Ich bitte, hierauf zu achten.

gez. Hümmerich, Bürgermeister

Die Kommission bei der Besichtigung des Kinderspielplatzes