Montabaur -12-
Bekanntmachung
Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß aus organisatorischen Gründen der Müllabfuhrtag in Eitel- bom von Freitag auf Dienstag verlegt wird.
Diese Neuregelung gilt ab dem 1. September 1973.
Montabaur, den 17. August 1973 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Eitelbom
Rentenzahltage in Eitelborn
1. Zahltag: 29.8.1973
Rentennr. 1 - 20 000
2. Zahltag: 30.8.1973
Rentennr. - Schluss
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Die Abfahrt zum Flugtag nach Büchel/Eifel erfolgt am Sonntag, den 2. September 08.15 Uhr von der Trift.
Die nächste Übung findet am Donnerstag, dem 6. September
19.30 Uhr statt.
Diejenigen Wehrleute, die nicht mit nach Mainz zum Landesfeuerwehrfest fahren, bitte ich, dieses mir bis 24.8.73 zu melden.
Für die Jugendfeuerwehr wird am Samstag, den 8. September die nächste Ausbildungsstunde gehalten.
Am Montag, den 27. August 20.30 Uhr trifft sich der Vorstand im Vereinslokal.
gez. Gilles, Wehrleiter
Verkehrsverein Eitelborn e.V.
Gute Beteiügunc, Nervosität, Hektik, Hitze und oft flatternde Nerven waren die äußeren Begleitumstände bei den diesjährigen Golfwettspielen auf dem schönen aber auch schwierigen Par- cour des Eitelbomer Kleingolfplatzes in Nähe der Kirche.
Man erlebte wieder Favoritenstürze und Stemstunden, ein schon alljährlich wiederkehrendes Bild.
Es wurde wieder in Doppel gespielt und die vier bestplacierten Partien (je 2 Mann) aus den Vorrunden lieferten sich in den Endkämpfen spannende und teils dramatische Begegnungen, aus denen schließlich das Doppel Herbert Raßbach - Jupp Steffens als strahlende Sieger hervorgingen.
Den 2. Platz eroberten sich Dieter Zerbach - Erich Knopp, während Konrad Ziemann - HJoachim Knopp den 3. Platz erkämpften und das Duo Kurt Kap - Bernhard Fein auf den 4. Platz verwiesen.
Den Gewinnern gilt unser Glückwunsch.
LIEBE LESER VON AUSSERHALB:
Besuchen Sie einmal die herrliche Minigolfanlage des Verkehrsvereins Eitelborn in Nähe der Kirche. Sie werden begeistert sein. Der Platz ist tägl. geöffnet ab 14 Uhr und sonntags ab
10.30 Uhr.
KADENBACH
Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet
am Freitag, dem 31. August 1973 um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
1. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.8.73
2. Fertigstellung und Widmungsbeschluß über:
a) die endgültige Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen im Erschließungsgebiet „Bebauungsplan Butterweg”
b) die endgültige Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen „Bürgersteige Freiherr-vom-Stein/Westerwaldstraße”
3. Beratung und Beschlußfassung über die Verrohrung des alten Brandweihers
4. Wahl des Umlegungsausschusses gern. BBauG.
5. Verschiedenes j
II. Nichtöffentliche Sitzung. |
gez. Karbach, Bürgermeister J
Bekanntmachung j
Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß aus ! organisatorischen Gründen der Müllabfuhrtag in Kadenbach von [ Freitag auf Montag verlegt wird. |
Diese Neuregelung gilt ab 1. September 1973. |'
Montabaur, den 17. August 1973 *!
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i
im Namen der Gemeinde Kadenbach l
NEUHÄUSEL Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhäusel, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 18.6.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 I
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im !
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 625.000,- DM
in der Ausgabe auf 625.000,- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 159.000,- DM ■
in der Ausgabe auf 159.000,- DM festgesetzt. i
§2 j
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt ) festgesetzt: j
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche j
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v.H. j
b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,- DM. f
3. Hundesteuer, jährlich j
1. Hund 48,— DM, 2. Hund 48,- DM, jed. weitere Hund 48,- DM.
4. Benutzungsgebühren j
Die Kanalbenutzungsgebühren betragen -,60 DM je cbm Jahres- ‘ Wasserverbrauch.
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,- DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
§5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1973 in Kraft.
II.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 27.8.1973 bis 3.9.1973 montags bis freitags von 17.00 bis 20.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Neuhäusel, den 17.8.1973 Gemeindeverwaltung Neuhäusel (L.S.) gez. Hümmerich, Bürgermeister
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in .
II!

