Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2386
 
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Montabaur -14-

boten ist, auf den Kinderspielplätzen Fußball zu spielen. Beson­ders aus dem Ortsteil Dies wird hierüber Klage geführt.

Parkwärterdienst am 19.8.1973

Vormittags: Alois Jung. Nachmittags: Alfred Schlosser und Lud­wig Schorz.

Wußten Sie schon ...

.daß der Hochwildschutzpark z.Zt. mit

60 Stück Rotwild, 30 Stück Damwild, 7 Stück Sikahirsche,

33 Stück Schwarzwild, 22 Stück Muffelwild, 6 Stück Berg­ziegen, 4 Stück Wisente (darunter ein Kalb), 4 Stück Elche ( (darunter 2 Kälber) sowie mit Hasenkanin und Enten besetzt ist?

... daß in nächster Zeit das WaldstückSandkaut alsKon­taktgehege mit Schwarzwild besetzt wird ?

... daß die Gaststätte demnächst einen besonderen Eingang er­hält, sodaß man diese ohne Zahlung von Eintrittsgeld aufsu­chen kann ?

... daß besonders in diesem Jahr der Wildpark von vielen auslän­dischen Touristen besucht worden ist ?

... daß der Schadensprozeß über das vor der Einweihung ausge­brochene Rotwild erst jetzt mit einem Vergleich beendet wor­den ist ?

... daß Füchse im vergangenen Winter das Kaningehege restlos ausgeräubert haben ?

MGVCäcilia"

Nachdem die Sommerpause vorbei ist, beginnen wir wieder mit den Chorproben am Montag, dem 20. August , abends 20.00 Uhr im Vereinslokal Weidenfeiler.

Der Vorstand

HORBACH

Die Spvgg. Horbach lädt ein:

Die Spvgg. Horbach veranstaltet am Freitag, dem 17.8.1973 ab 19.30 Uhr ein Eintopfessen im Wald an der Hütte. Die Spvgg. erlaubt sich, auf diesem Wege alle Vereinsmitglieder mit Ange­hörigen auf das herzlichste einzuladen. Dieses Eintopfessen ist für alle Mitglieder kostenlos, lediglich die Getränke werden un­seren Mitgliedern zuin Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Bei schlechtem Wetter findet das Eintopfessen im Saale Gir- mann statt.

Der Vorstand der Spvgg. würde sich freuen, recht viele Mitglie­der mit Angehörigen begrüßen zu können.

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Jung - Schriftführer

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EISBACHGEMEINDEN

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GIROD

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Girod, Kreis Unterwester­wald, für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 25. Juni 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 430.000,- DM

in der Ausgabe auf 430.000,- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf -,- DM

in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Hebesatz 200 v.H. Hebesatz 220 v.H.

Hebesatz 260 v.H. Hebesatz 300 v.H.

Betriebe (A) b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) nach der Lohnsumme

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 12,- DM, 2. Hund 18,- DM, jed. weitere Hund 24 - Dl

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde]«! se in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,-D! festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nich zurückgezahlt sind. § 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. J anuar 1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan Hegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche langun zwar vom 17.8.1973 bis 24.8.1973 während der Dienststunden montags - samstags täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr im Dienst­zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus Girod, den 14.8.1973 Gemeindeverwaltung Girod (L.S.) gez. Leber, Bürgermeister

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der GO für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgen­den Teilen der Haushaltssatzung für das RJ. 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 260 v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 300 v.H.

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.000,- DM.

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von -,- DM.

Gleichzeitig wird gern. § 5 der Landesverordnung über die Real­steuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zu­stimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer von 300 v.H. für das RJ. 1973 erteilt.

Montabaur, den 31. Juü 1973 Landratsamt Im Aufträge:

des Unterwesterwaldkreises gez. Ruff

(L.S.)

Volksschule Girod

Die Volksschule Girod gibt die Abfahrtszeiten für die Schüler­transporte bekannt:

ab Großholbach: 7.40 Uhr ab Kleinholbach: 7.43 Uhr ab Girod: 7.48 Uhr

gez. Hetzel