Montabaur -14-
boten ist, auf den Kinderspielplätzen Fußball zu spielen. Besonders aus dem Ortsteil Dies wird hierüber Klage geführt.
Parkwärterdienst am 19.8.1973
Vormittags: Alois Jung. Nachmittags: Alfred Schlosser und Ludwig Schorz.
Wußten Sie schon ...
.daß der Hochwildschutzpark z.Zt. mit
60 Stück Rotwild, 30 Stück Damwild, 7 Stück Sikahirsche,
33 Stück Schwarzwild, 22 Stück Muffelwild, 6 Stück Bergziegen, 4 Stück Wisente (darunter ein Kalb), 4 Stück Elche ( (darunter 2 Kälber) sowie mit Hasenkanin und Enten besetzt ist?
... daß in nächster Zeit das Waldstück „Sandkaut’ ’ als „Kontaktgehege” mit Schwarzwild besetzt wird ?
... daß die Gaststätte demnächst einen besonderen Eingang erhält, sodaß man diese ohne Zahlung von Eintrittsgeld aufsuchen kann ?
... daß besonders in diesem Jahr der Wildpark von vielen ausländischen Touristen besucht worden ist ?
... daß der Schadensprozeß über das vor der Einweihung ausgebrochene Rotwild erst jetzt mit einem Vergleich beendet worden ist ?
... daß Füchse im vergangenen Winter das Kaningehege restlos ausgeräubert haben ?
MGV „Cäcilia"
Nachdem die Sommerpause vorbei ist, beginnen wir wieder mit den Chorproben am Montag, dem 20. August , abends 20.00 Uhr im Vereinslokal Weidenfeiler.
Der Vorstand
HORBACH
Die Spvgg. Horbach lädt ein:
Die Spvgg. Horbach veranstaltet am Freitag, dem 17.8.1973 ab 19.30 Uhr ein Eintopfessen im Wald an der Hütte. Die Spvgg. erlaubt sich, auf diesem Wege alle Vereinsmitglieder mit Angehörigen auf das herzlichste einzuladen. Dieses Eintopfessen ist für alle Mitglieder kostenlos, lediglich die Getränke werden unseren Mitgliedern zuin Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Bei schlechtem Wetter findet das Eintopfessen im Saale Gir- mann statt.
Der Vorstand der Spvgg. würde sich freuen, recht viele Mitglieder mit Angehörigen begrüßen zu können.
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Jung - Schriftführer
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EISBACHGEMEINDEN
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GIROD
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Girod, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 25. Juni 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 430.000,- DM
in der Ausgabe auf 430.000,- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf -,- DM
in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Hebesatz 200 v.H. Hebesatz 220 v.H.
Hebesatz 260 v.H. Hebesatz 300 v.H.
Betriebe (A) b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) nach der Lohnsumme
3. Hundesteuer jährlich
1. Hund 12,- DM, 2. Hund 18,- DM, jed. weitere Hund 24 - Dl
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde]«! se in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,-D! festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nich zurückgezahlt sind. § 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. J anuar 1973 in Kraft.
II.
Der Haushaltsplan Hegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche langun zwar vom 17.8.1973 bis 24.8.1973 während der Dienststunden montags - samstags täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus Girod, den 14.8.1973 Gemeindeverwaltung Girod (L.S.) gez. Leber, Bürgermeister
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der GO für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das RJ. 1973 wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 260 v.H.
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 300 v.H.
II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.000,- DM.
III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von -,- DM.
Gleichzeitig wird gern. § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer von 300 v.H. für das RJ. 1973 erteilt.
Montabaur, den 31. Juü 1973 Landratsamt Im Aufträge:
des Unterwesterwaldkreises gez. Ruff
(L.S.)
Volksschule Girod
Die Volksschule Girod gibt die Abfahrtszeiten für die Schülertransporte bekannt:
ab Großholbach: 7.40 Uhr ab Kleinholbach: 7.43 Uhr ab Girod: 7.48 Uhr
gez. Hetzel

