Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2385
 
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Montabaur - 13 Zugang Abgang

1.041

1.033

Bestand 1.033

Bei den Zugängen sind Geburten enthalten.

Bei den Abgängen sind 3 Sterbefälle enthalten.

Sportclub 1946 Simmern

JSG Augst A-Jugend

Hart erkämpfter Sieg an der Ahr

Am vergangenen Sonntag spielte unsere A-Jugend in Ahrweiler/ Walporzheim gegen die dortige A I-Jugend. Hier wurde unsere Jugend für die kommende Meisterschaftsrunde hart auf die Pro­be gestellt.

Bis zur Halbzeit lagen sie mit 3:0 Toren im Rückstand. Nach dem Seitenwechsel fanden sie eine bessere Einstellung zum Geg­ner. Der erhoffte Torsegen blieb nicht aus. So konnte Wolfgang Knopp den Gästetorhüter 3 x überlisten. Kurz vor Spielende schoss Harald Tschage den verdienten Siegestreffer.

Mit den gezeigten Leistungen in diesem Spiel kann unsere A-Ju­gend getrost in die kommende Saison gehen.

Der Jugendbetreuer

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BUCHFINKENLAND

A

GACKENBACH Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Gackenbach, Kreis Unter­westerwald, für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 18.5.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 251.000,- DM in der Ausgabe auf 251.000,- DM außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf -,- DM in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Gewerbemindeststeuer

3. Hundesteuer jährlich 1. Hund 36,- DM, 2. Hund 54,- DM, jed. weitere Hund 72,- DM.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungs­jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,- DM fest­gesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -, DM festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 18.8.1973 bis 25.8.1973 während der Dienst­stunden montags - freitags täglich von 13.00 bis 16.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öf­fentlich aus.

Gackenbach, den 17.8.1973 Gemeindeverwaltung Gackenbach (L.S.) gez. Weidenfeller, Bürgermeister

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v.H.

b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-DM.

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.000,- DM

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.

Montabaur, den 8. Juni 1973 Landratsamt Im Aufträge:

des Unterwesterwaldes gez. Wilhelmi (L.S.

Neue Strassenbezeichnungen im Rahmen des Flurbereinigungs­verfahren

Unser Dorf, auch Dies und Kirchähr, kennt noch keine Strassen- bezeichnung. Die Häuser eines jeden Ortsteils sind durchnu meriert. Hie und da fehlt eine Hausnummer, weil das betreffen­de Haus mittlerweile abgebrochen worden ist.

Das soll nun im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren anders werden. Jede Strasse soll einen Namen bekommen. Es bieten sich mehrere Möglichkeiten der Strassenbezeichnungen an. Ein­mal kann man von bestimmten Gebäuden ausgehen und die Strassen benennen, so z.B.Backesweg oderSchulstrasse. Zum anderen könnte man aber auch auf bestimmte Flurbe­zeichnungen hindeuten, so z.B.Wiesenstrasse oderBienen­stückstrasse oderKöppelstrasse.

Es könnten aber auch die Straßenbezeichnungen von Baum­und Blumennamen abgeleitet werden, wie z.B.Dahlienweg Kastanienstrasse,Lilienweg oderBuchenweg.

Für welche Möglichkeit wollen Sie sich entscheiden?

Vielleicht sollte man auch für jeden Ortsteil eine andere Be­zeichnungsart wählen (Unterdorf, Name von Bäumen, Ober­dorf, Blumennamen usw.)

Machen Sie sich doch einmal Ihre Gedanken darüber und tei­len Sie Ihre Meinung der Gemeindeverwaltung oder den Rats­mitgliedern mit.

Es wurde festgestellt, daß in Dies und Umgebung Ruhebänke mutwillig zerstört wurden. Wir bitten die Bevölkerung um zweckdienliche Angaben.

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß es ver-

Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.

Hebesatz 320 v.H. jährlich 12,- DM