Montabaur - 13 Zugang Abgang
1.041
1.033
Bestand 1.033
Bei den Zugängen sind Geburten enthalten.
Bei den Abgängen sind 3 Sterbefälle enthalten.
Sportclub 1946 Simmern
JSG Augst A-Jugend
Hart erkämpfter Sieg an der Ahr
Am vergangenen Sonntag spielte unsere A-Jugend in Ahrweiler/ Walporzheim gegen die dortige A I-Jugend. Hier wurde unsere Jugend für die kommende Meisterschaftsrunde hart auf die Probe gestellt.
Bis zur Halbzeit lagen sie mit 3:0 Toren im Rückstand. Nach dem Seitenwechsel fanden sie eine bessere Einstellung zum Gegner. Der erhoffte Torsegen blieb nicht aus. So konnte Wolfgang Knopp den Gästetorhüter 3 x überlisten. Kurz vor Spielende schoss Harald Tschage den verdienten Siegestreffer.
Mit den gezeigten Leistungen in diesem Spiel kann unsere A-Jugend getrost in die kommende Saison gehen.
Der Jugendbetreuer
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BUCHFINKENLAND
A
GACKENBACH Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Gackenbach, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 18.5.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 251.000,- DM in der Ausgabe auf 251.000,- DM außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf -,- DM in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) Gewerbemindeststeuer
3. Hundesteuer jährlich 1. Hund 36,- DM, 2. Hund 54,- DM, jed. weitere Hund 72,- DM.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,- DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,— DM festgesetzt.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 18.8.1973 bis 25.8.1973 während der Dienststunden montags - freitags täglich von 13.00 bis 16.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gackenbach, den 17.8.1973 Gemeindeverwaltung Gackenbach (L.S.) gez. Weidenfeller, Bürgermeister
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v.H.
b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-DM.
II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.000,- DM
III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von -,- DM.
Montabaur, den 8. Juni 1973 Landratsamt Im Aufträge:
des Unterwesterwaldes gez. Wilhelmi (L.S.
Neue Strassenbezeichnungen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren
Unser Dorf, auch Dies und Kirchähr, kennt noch keine Strassen- bezeichnung. Die Häuser eines jeden Ortsteils sind durchnu meriert. Hie und da fehlt eine Hausnummer, weil das betreffende Haus mittlerweile abgebrochen worden ist.
Das soll nun im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren anders werden. Jede Strasse soll einen Namen bekommen. Es bieten sich mehrere Möglichkeiten der Strassenbezeichnungen an. Einmal kann man von bestimmten Gebäuden ausgehen und die Strassen benennen, so z.B. „Backesweg” oder „Schulstrasse”. Zum anderen könnte man aber auch auf bestimmte Flurbezeichnungen hindeuten, so z.B. „Wiesenstrasse” oder „Bienenstückstrasse” oder „Köppelstrasse”.
Es könnten aber auch die Straßenbezeichnungen von Baumund Blumennamen abgeleitet werden, wie z.B. „Dahlienweg” „Kastanienstrasse”, „Lilienweg” oder „Buchenweg”.
Für welche Möglichkeit wollen Sie sich entscheiden?
Vielleicht sollte man auch für jeden Ortsteil eine andere Bezeichnungsart wählen (Unterdorf, Name von Bäumen, Oberdorf, Blumennamen usw.)
Machen Sie sich doch einmal Ihre Gedanken darüber und teilen Sie Ihre Meinung der Gemeindeverwaltung oder den Ratsmitgliedern mit.
Es wurde festgestellt, daß in Dies und Umgebung Ruhebänke mutwillig zerstört wurden. Wir bitten die Bevölkerung um zweckdienliche Angaben.
Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß es ver-
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 320 v.H. jährlich 12,- DM

