Montabaur -15 -
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Marg. Diefenbach geb. am 17.8.1900, Girod
Herrn Josef Girmann geb. am 22.8.1898 wohnhaft im Ortsteil
Kleinholbach.
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
gez. Leber, Bürgermeister
görgeshausen
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Görgeshausen am 24 . 7.1973
Der Bürgermeister gibt den Bericht der Verbandsgemeindeverwaltung vom 12.7.1973 über die schulorganisatorischen Maßnahmen im Bereich der Gemeinden Nentershausen, Heilberscheid, Görgeshausen, Niedererbach und Nomborn bekannt. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, daß der Pavillon nicht gebaut wird.
Die Beratung und Beschlußfassung über die Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren wurde zurückgestellt, da vorher Rücksprache mit Herrn Revierförster Keller genommen werden soll.
Zum Schiedsmann des gemeinsamen Schiedsmannsbezirks Nentershausen, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach und Nomborn wurde Herr Helmut Perne aus Nentershausen und zum stellvertretenden Schiedsmann Herr Alois Diefenbach, Nentershausen, gewählt.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Gemeinde Görgeshausen bei dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden” den 10. Platz belegt hat.
Ebenfalls gibt der Bürgermeister bekannt, daß der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hambach in der Zeit vom 9.7. bis einschließlich 9.8.1973 bei der dortigen Gemeindeverwaltung ausliegt.
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Gemeinden Nentershausen und Heilberscheid bezüglich der Einrichtung einer gemeinsamen Volksschule für die Klassenstufen 7 und 8.
Im Namen der Gemeinde danke ich allen, die am Kirmessonntag an der Beseitigung des Rohrbruchs an der Hauptwasserleitung mitgewirkt haben.
Mein besonderer Dank gilt den Feuerwehrmännern für ihren tatkräftigen Einsatz bei der Versorgung der Bevölkerung unserer Gemeinde mit Wasser.
gez. Perne, Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Forstbetriebsverbandes Großholbach Girod am 20.7.1973
Die anwesenden Bürgermeister und auch die Verbandsmitglieder lehnen einstimmig die mit Schreiben des Forstamtes Montabaur vom 15.5.1973 ausgearbeitete Neugliederung über die Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren ab. Alle Gemeinden, die bisher dem rechtlich bestehenden Forstbetriebsverband Girod angehören einschl. der Gemeinde Nomborn wünschen und fordern die gleiche Zusammenarbeit im Forstbetriebsverband Girod wie bisher, mit dem Ziel die Gemeinden Heiligenroth und Boden unserem Verband anzugliedern. Hierdurch wird der Forstbetriebsverband, der in der Vergangenheit seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat und organisch gewachsen war noch erheblich verstärkt. Die gesamte Waldfläche käme dann auf 911 ha mit einem jährl. Einschlag von rd. 5.000 fm. Dieses alles würde der normalen Durchschnittsgröße eines Verbandes entsprechen, der geographisch ab solut zusammengehörig ist. Die Forstbetriebsverbandsversammlung fordert, daß wir in der Vergangenheit die Stelle des Forstbetriebsbeamten gern. Landesforstgesetz vom 19.3.1971 öffentlich ausgeschrieben wird. Jegliche Zuweisung eines Forstbeamten von seiten der Behörde wird streng abgelehnt.
HEILBERSCHEID
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Heilberscheid am 25.7.1973
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Form, wie dieser in der Sitzung Vorgelegen hat.
Es wurde beschlossen, zunächst dem Kreisverkehrsverein nicht beizutreten. Vor einem evtl. Beitritt müßte die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages erfragt werden.
Da sich durch die Neuabgrenzung der Forstämter und Forstreviere für die Gemeinde Heilberscheid keine Änderung ergibt, wird dem Vorschlag zugestimmt.
Zum Schiedsmann des gemeinsamen Schiedsmannsbezirks Nentershausen, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach und Nomborn wurde Herr Helmut Perne aus Nentershausen und zum stellvertretenden Schiedsmann Herr Alois Diefenbach, Nentershausen, gewählt.
Mit den erforderlichen Instandsetzungsarbeiten in den Räumen der alten Schule soll bis Eintritt des Winters gewartet werden, so daß alsdann in eigener Regie einiges ausgeführt werden kann. Auch die durchzuführenden Reinigungsarbeiten sind noch zu regeln, falls sich ein Interessent findet.
Das Wellengitter der Friedhofsumzäunung zeigt teilweise starke Roststellen. Falls sich einheimische Arbeitskräfte bzw. Interessenten finden, soll dieses einen neuen Anstrich bekommen.
Auf vielseitige Anregung hin soll künftig die Straßenbeleuchtung bis zum Hellwerden nachts durchbrennen (bisherige Zeiten: ab Einbruch der Dunkelheit bis 23.00 Uhr und ab 6.00 Uhr früh bis Tagesanbruch).
Die Dienstzeiten im Bürgermeisteramt sollen künftig stattfinden jeweils montags und donnerstags der Woche von 19.00 bis 20 Uhr.
Kirmes in Heilberscheid
Ein Dorf, das sich Maria-Himmelfahrt zur Schutzpatronin auserwählt hat, lädt herzlich zu den Tagen des Kirchweihfestes am 18.8. 19. und 20. 8. 1973 ein.
Gleich wie in allen Dörfern des Westerwaldes hat dieses Dorffest auch bei uns an Beständigkeit noch nichts verloren. Zwei Gaststätten und eine tatkräftige Kirmesgesellschaft tragen Sorge, daß die Jugend bei Tanz und buntem Treiben an den Kirmestagen auf ihre Kosten kommt. Nicht zuletzt ist es für alle von Bedeutung, sich in diesen Tagen mal wieder in Verwandten- Bekannten- und Freundeskreisen zu treffen.
Unsere Eisbachtaler Sportfreunde haben anläßlich unseres Kirchweihfestes eine besondere Delikatesse bereitgehalten. Es spielen am Kirmessonntag - Anstoß 17.00 Uhr auf dem Heilberscheider Spielplatz unsere Vertragsspieler-Elf gegen die Kreisauswahlmannschaft der Kreise Neuwied u. Unterwesterwald, die mit den uns bekannten Spielern Betz u. E. Ferdinand antreten. Zuvor wird unsere Damenmannschaft ein Fußballspiel austragen, dessen Spielbeginn jedoch noch nicht feststeht.
Darum möchte ich diese Gelegenheit nutzen und sage hiermit allen Besuchern ein
herzliches Willkommen
und wünsche Ihnen allen frohe Tage und Stunden zur Heilberscheider Kirmes.
Bendel, Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Wasserzweckverbandes Heilberscheid - Nomborn vom 2.8.1973
Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Verbindung mit den §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 beschließt die Verbandsversammlung für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan

