Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2387
 
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Montabaur -15 -

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Marg. Diefenbach geb. am 17.8.1900, Girod

Herrn Josef Girmann geb. am 22.8.1898 wohnhaft im Ortsteil

Kleinholbach.

Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor al­lem aber Gesundheit.

gez. Leber, Bürgermeister

görgeshausen

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Görgeshausen am 24 . 7.1973

Der Bürgermeister gibt den Bericht der Verbandsgemeindever­waltung vom 12.7.1973 über die schulorganisatorischen Maß­nahmen im Bereich der Gemeinden Nentershausen, Heilber­scheid, Görgeshausen, Niedererbach und Nomborn bekannt. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, daß der Pavillon nicht ge­baut wird.

Die Beratung und Beschlußfassung über die Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren wurde zurückgestellt, da vorher Rücksprache mit Herrn Revierförster Keller genommen werden soll.

Zum Schiedsmann des gemeinsamen Schiedsmannsbezirks Nen­tershausen, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach und Nomborn wurde Herr Helmut Perne aus Nentershausen und zum stellvertretenden Schiedsmann Herr Alois Diefenbach, Nen­tershausen, gewählt.

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Gemeinde Görgeshau­sen bei dem WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden den 10. Platz belegt hat.

Ebenfalls gibt der Bürgermeister bekannt, daß der Flächennut­zungsplan der Gemeinde Hambach in der Zeit vom 9.7. bis ein­schließlich 9.8.1973 bei der dortigen Gemeindeverwaltung aus­liegt.

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der öffentlich-recht­lichen Vereinbarung mit den Gemeinden Nentershausen und Heilberscheid bezüglich der Einrichtung einer gemeinsamen Volksschule für die Klassenstufen 7 und 8.

Im Namen der Gemeinde danke ich allen, die am Kirmessonn­tag an der Beseitigung des Rohrbruchs an der Hauptwasserlei­tung mitgewirkt haben.

Mein besonderer Dank gilt den Feuerwehrmännern für ihren tatkräftigen Einsatz bei der Versorgung der Bevölkerung unse­rer Gemeinde mit Wasser.

gez. Perne, Bürgermeister

Bericht aus der Sitzung des Forstbetriebsverbandes Großhol­bach Girod am 20.7.1973

Die anwesenden Bürgermeister und auch die Verbandsmitglie­der lehnen einstimmig die mit Schreiben des Forstamtes Mon­tabaur vom 15.5.1973 ausgearbeitete Neugliederung über die Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren ab. Alle Ge­meinden, die bisher dem rechtlich bestehenden Forstbetriebs­verband Girod angehören einschl. der Gemeinde Nomborn wünschen und fordern die gleiche Zusammenarbeit im Forst­betriebsverband Girod wie bisher, mit dem Ziel die Gemeinden Heiligenroth und Boden unserem Verband anzugliedern. Hier­durch wird der Forstbetriebsverband, der in der Vergangenheit seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat und orga­nisch gewachsen war noch erheblich verstärkt. Die gesamte Waldfläche käme dann auf 911 ha mit einem jährl. Einschlag von rd. 5.000 fm. Dieses alles würde der normalen Durch­schnittsgröße eines Verbandes entsprechen, der geographisch ab solut zusammengehörig ist. Die Forstbetriebsverbandsversamm­lung fordert, daß wir in der Vergangenheit die Stelle des Forst­betriebsbeamten gern. Landesforstgesetz vom 19.3.1971 öffent­lich ausgeschrieben wird. Jegliche Zuweisung eines Forstbeam­ten von seiten der Behörde wird streng abgelehnt.

HEILBERSCHEID

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Heilberscheid am 25.7.1973

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Ände­rung der Hauptsatzung in der Form, wie dieser in der Sitzung Vorgelegen hat.

Es wurde beschlossen, zunächst dem Kreisverkehrsverein nicht beizutreten. Vor einem evtl. Beitritt müßte die Höhe des jähr­lichen Mitgliedsbeitrages erfragt werden.

Da sich durch die Neuabgrenzung der Forstämter und Forstre­viere für die Gemeinde Heilberscheid keine Änderung ergibt, wird dem Vorschlag zugestimmt.

Zum Schiedsmann des gemeinsamen Schiedsmannsbezirks Nen­tershausen, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach und Nomborn wurde Herr Helmut Perne aus Nentershausen und zum stellvertretenden Schiedsmann Herr Alois Diefenbach, Nen­tershausen, gewählt.

Mit den erforderlichen Instandsetzungsarbeiten in den Räumen der alten Schule soll bis Eintritt des Winters gewartet werden, so daß alsdann in eigener Regie einiges ausgeführt werden kann. Auch die durchzuführenden Reinigungsarbeiten sind noch zu regeln, falls sich ein Interessent findet.

Das Wellengitter der Friedhofsumzäunung zeigt teilweise starke Roststellen. Falls sich einheimische Arbeitskräfte bzw. Interes­senten finden, soll dieses einen neuen Anstrich bekommen.

Auf vielseitige Anregung hin soll künftig die Straßenbeleuchtung bis zum Hellwerden nachts durchbrennen (bisherige Zeiten: ab Einbruch der Dunkelheit bis 23.00 Uhr und ab 6.00 Uhr früh bis Tagesanbruch).

Die Dienstzeiten im Bürgermeisteramt sollen künftig stattfinden jeweils montags und donnerstags der Woche von 19.00 bis 20 Uhr.

Kirmes in Heilberscheid

Ein Dorf, das sich Maria-Himmelfahrt zur Schutzpatronin aus­erwählt hat, lädt herzlich zu den Tagen des Kirchweihfestes am 18.8. 19. und 20. 8. 1973 ein.

Gleich wie in allen Dörfern des Westerwaldes hat dieses Dorffest auch bei uns an Beständigkeit noch nichts verloren. Zwei Gast­stätten und eine tatkräftige Kirmesgesellschaft tragen Sorge, daß die Jugend bei Tanz und buntem Treiben an den Kirmes­tagen auf ihre Kosten kommt. Nicht zuletzt ist es für alle von Bedeutung, sich in diesen Tagen mal wieder in Verwandten- Be­kannten- und Freundeskreisen zu treffen.

Unsere Eisbachtaler Sportfreunde haben anläßlich unseres Kirch­weihfestes eine besondere Delikatesse bereitgehalten. Es spielen am Kirmessonntag - Anstoß 17.00 Uhr auf dem Heilberscheider Spielplatz unsere Vertragsspieler-Elf gegen die Kreisauswahl­mannschaft der Kreise Neuwied u. Unterwesterwald, die mit den uns bekannten Spielern Betz u. E. Ferdinand antreten. Zuvor wird unsere Damenmannschaft ein Fußballspiel austragen, dessen Spielbeginn jedoch noch nicht feststeht.

Darum möchte ich diese Gelegenheit nutzen und sage hiermit allen Besuchern ein

herzliches Willkommen

und wünsche Ihnen allen frohe Tage und Stunden zur Heilber­scheider Kirmes.

Bendel, Bürgermeister

Bericht aus der Sitzung des Wasserzweckverbandes Heilber­scheid - Nomborn vom 2.8.1973

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Verbin­dung mit den §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 beschließt die Verbandsver­sammlung für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssat­zung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordent­lichen Haushaltsplan